Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2018: CAS hilft rus­si­schen Sport­lern / BGH ver­han­delte Ku'Damm-Raser-Fall / Pol­ni­sches Holo­caust-Gesetz

02.02.2018

CAS hebt Sanktionen gegen russische Sportler auf. Außerdem in der Presseschau: Der BGH sieht wohl Probleme beim Tötungsvorsatz im Berliner Raser-Fall und Polens Senat verabschiedet umstrittenes Holocaust-Gesetz.

Thema des Tages

CAS – russische Sportler: Wie u.a. die Welt berichtet, hat der Internationale Sportgerichtshof, Court of Arbitration for Sport (CAS), alle Dopingsanktionen gegen 28 russische Wintersportler wegen unzureichender Beweislage aufgehoben. Elf weitere Sportler bleiben von den Spielen in Pyeongchang ausgeschlossen, ihre lebenslangen Olympia-Sperren sind jedoch aufgehoben. Die Aufhebung der Sanktionen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Athleten an den Winterspielen teilnehmen können, da die Startplätze bereits vergeben sind. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht.

Johannes Kopp (taz) hebt in seinem Kommentar hervor, dass der CAS entgegen dem Wunsch des IOC, ein Exempel zu statuieren und Abschreckungswirkung zu erzielen, sich auf die individuelle Verantwortung der Sportler konzentriert habe. Der CAS habe den Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' hochgehalten. Christoph Becker (FAZ) zeigt sich wenig überrascht. Er sieht die Verantwortung beim IOC, dieses habe in der Vergangenheit Fehler gemacht.

Christian Krähe, Jurist im Internationalen Rennrodelverband, äußert sich im Interview mit der FAZ (Anno Hecker) zu den Konsequenzen des Urteils. Er vermutet, dass das IOC die freigesprochenen Sportler bei den bevorstehenden Winterspielen nicht starten lassen wird, da es sonst eine Ausnahmeregelung treffen müsste.

Rechtspolitik

Sachgrundlose Befristung: Vor dem Hintergrund, dass dieser Punkt bei den Koalitionsverhandlungen noch offen ist, beschäftigt sich die Rechtsanwältin Naemi Groh auf lto.de mit der sachgrundlosen Befristung. Sie stellt die Rechtslage dar und spricht sich gegen eine vollständige Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus, da diese ein geeignetes Instrument sei, um auf Wirtschaftskrisen zu reagieren. Sie hält es demgegenüber für sinnvoll, etwas gegen die Kettenbefristung junger Arbeitnehmer zu tun und die Befristungsmöglichkeiten für Wissenschaftler nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz einzuschränken.

Pflege: Heribert Prantl (SZ) fragt sich im Leitartikel anlässlich des von CDU, CSU und SPD erarbeiteten Pflege-Konzepts, warum der Pflegenotstand allgemein hingenommen wird. Eine generelle Verurteilung der Zustände in Altenheimen sei wenig zielführend, da es die in vielen Heimen durchaus herrschende Fürsorglichkeit außer Acht lasse. Das Pflege-Konzept identifiziere zwar das Problem, sei aber nicht umfassend genug.

Familiennachzug: Der Bundestag hat die Aussetzung des Familiennachzugs für Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, bis zum 31. Juli verlängert, so u.a. zeit.de. Die Mehrheit von Union und SPD stimmte dafür. Anschließend sollen monatlich 1.000 Familienangehörige plus Härtefälle nach Deutschland kommen können. tagesschau.de gibt einen Überblick über die Regelungen in anderen EU-Staaten.

Vorsitzender des Rechtsausschusses: Die Wahl des AfD-Politikers Stephan Brandner zum Vorsitzenden des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz kommentiert nun auch Lukas Wallraff (taz). Ihm zufolge sei es schwer zu ertragen, dass AfD-Politiker Anspruch auf Posten im Bundestag hätten. Verzögerungen bei der Postenvergabe spielten der AfD aber eher in die Hände.

Justiz

BGH – Ku'Damm-Raser: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Revision gegen das viel beachtete Mord-Urteil des Landgerichts Berlin gegen zwei Raser. Es erscheint nicht unwahrscheinlich, dass der BGH das Urteil aufhebt. Ein möglicher Rechtsfehler des LG Berlins könnte darin liegen, dass es hinsichtlich des Tötungsvorsatzes darauf abstellte, dass dieser "spätestens" gefasst wurde, als die Raser in die Kreuzung rasten. Ein Vorsatz zu diesem Zeitpunkt könnte jedoch als "nachträglicher Vorsatz" (dolus subsequens) unbeachtlich sein, weil die Fahrer in diesem Moment keine Chance mehr hatten, einen Unfall zu vermeiden. Das Urteil soll am 1. März verkündet werden. Der BGH werde kein Grundsatzurteil zu illegalen Autorennen fällen, wird die Senatsvorsitzende Beate Sost-Scheible zitiert. Über die Verhandlung berichten die SZ (Wolfgang Janisch), lto.de (Christian Rath), der Tsp (Jörn Hasselmann/Ursula Knapp u.a.) und swr.de (Klaus Hempel).

EuGH – Zeugen Jehovas und Datenschutz: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Paolo Mengozzi bejaht laut lto.de in seinen Schlussanträgen die Frage, ob die Zeugen Jehovas bei ihren Haustürbesuchen an europäische Datenschutzbestimmungen gebunden sind. Vorgelegt hatte das Oberste Verwaltungsgericht Finnlands. Die Notizen, die sich die Zeugen Jehovas machen, könnten eine Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 darstellen, wonach insbesondere bei Daten zur religiösen Überzeugung von Personen strenge Anforderungen an den Datenschutz gelten.

LG Berlin – Mietpreisbremse: In der FAZ beschäftigt sich der Rechtsanwalt Johann-Frederik Schuldt mit der möglichen Verfassungswidrigkeit der 2015 vom Gesetzgeber eingeführten Mietpreisbremse. Das Landgericht Berlin, welches die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, hält die Mietpreisbremse mit dem Gleichheits- und Bestimmtheitsgebot für unvereinbar. Dem Autor zufolge sei die Mietpreisbremse auch vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie und der Vertragsfreiheit problematisch.

OLG München – NSU: Laut spiegel.de hat die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gestellt. Handlungen wie diese führten dazu, dass die Nebenkläger mit ihren Plädoyers nicht vorankommen.

Recht in der Welt

China – Föderalismus: verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) interviewt den Rechtsprofessor Qianfan Zhang zur Möglichkeit einer föderalen Verfassung in China (in englischer Sprache). Zhang hält Föderalismus in China für notwendig, da das zentralistische System aufgrund der Größe des Landes nicht funktioniere. Es könne sich am deutschen Modell orientiert werden.

Polen – Holocaust-Gesetz: Wie u.a. die SZ berichtet, hat Polens Senat ein Gesetz verabschiedet, wonach die NS-Todeslager im besetzten Polen nicht als "polnische Lager" bezeichnet werden dürfen. Zudem stellt es das Gesetz unter Strafe, wenn der "polnischen Nation oder dem polnischen Staat" eine Mitschuld an den Nazi-Verbrechen gegeben wird. Dies kommentieren Stefan Ulrich (SZ) und Reinhard Veser (FAZ). Einen Grundsatzartikel zum polnischen Umgang mit der Vergangenheit liefern auf verfassungsblog.de die Assistenzprofessorin Aleksandra Gliszczyńska–Grabias und der Rechtsanwalt Wojciech Kozłowski (in englischer Sprache).

Die israelische Regierung übt Kritik am Polnischen Holocaust-Gesetz. Polen versuche seine Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu verschleiern, so die SZ (Alexandra Föderl-Schmid/Florian Hassel).

Großbritannien – Status von EU-Bürgern: EU-Bürgern, die nach dem Brexit im März 2019 nach Großbritannien kommen, sollen nicht dieselben Rechte zustehen wie solchen, die schon länger dort leben. Das kündigte laut u.a. der SZ (Daniel Brössler/Cathrin Kahlweit) die britische Premierministerin Theresa May an. Brüssel betont dagegen, dass die Freizügigkeit für EU-Bürger Bedingung für die von Großbritannien angestrebte Übergangszeit ist, in der Großbritannien den freien Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr in der EU nutzen kann.

USA – staatliches Wettverbot: Der US-Supreme Court verhandelt über ein US-Bundesgesetz, das es den US-Bundesstaaten verbietet, Sportwetten zu erlauben. Laut SZ (Jürgen Schmieder) ist nach der Verhandlung damit zu rechnen, dass der Supreme Court das Gesetz aufhebt. Bis zum Beschluss eines eigenen Verbotsgesetzes des Bundes könnten die US-Bundesstaaten eigene Regelungen beschließen und sich dabei in Erwartung von Steuereinnahmen Konkurrenz machen.

Türkei – Amnesty-Vorsitzender: Wie die taz (Elisabeth Kimmerle) berichtet, bleibt Taner Kılıç, der Präsident der türkischen Amnesty-International-Sektion, weiter in Untersuchungshaft. Ein Istanbuler Gericht hat die Entscheidung eines anderen Gerichts in gleicher Instanz, diesen unter Auflagen aus der Untersuchungshaft zu entlassen, aufgehoben. Zitiert wird der Menschenrechtsanwalt Kerem Altınparmak, der die Möglichkeit der Aufhebung eines Urteils durch ein Gericht gleicher Instanz kritisiert.

Sonstiges

Sexualstrafprozess: Auf grundundmenschenrechtsblog.de befasst sich die Jurastudentin Anne-Sophie Minuth mit Befragungen von Opferzeuginnen in sexualstrafrechtlichen Gerichtsverfahren. Sie hält Fragen zum sexuellen Vorleben für unzulässig, weil sie keinen Aufschluss über das Einverständnis in einer konkreten Situation geben.

Ethik-Kommissionen und Abgasskandal: community.beck.de (Michaela Hermes) befasst sich vor dem Hintergrund der Abgastests mit Affen mit dem Sinn und Zweck von Ethik-Kommissionen.

Das Letzte zum Schluss

VG Ansbach zu Besoldungskürzung: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat
gegen den Direktor eines Coburger Gymnasiums eine Besoldungskürzung für drei Jahre verhängt, da dieser Abi-Noten mehrere Schüler im Fach Deutsch verbessert hatte. Ein Strafverfahren wegen Falschbeurkundung im Amt hatte zuvor mit Freispruch geendet. Seiner Meinung nach waren die Arbeiten zu streng korrigiert worden. Nach anderer Auffassung war er um den Ruf seiner Schule besorgt, so justillon.de (Stephan Weinberger).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/hd

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2018: CAS hilft russischen Sportlern / BGH verhandelte Ku'Damm-Raser-Fall / Polnisches Holocaust-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 02.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26841/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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