Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2017: Trumps Richter / Woh­nungs­ein­bruch im Wohn­mobil / Dro­hung im NSU-Pro­zess

31.01.2017

Donald Trump bleibt aktiv: Am Dienstag soll der Kandidat für den vakanten Supreme-Court-Posten benannt werden. Außerdem in der Presseschau: BGH zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Wohnmobil und das OLG München droht im NSU-Prozess.

 

 

Thema des Tages

USA – Bundesjustiz I: Seit dem Tod von Antonin Scalia im vergangenen Februar sind nur acht der neun Richterstühle am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten besetzt. Der neue Präsident hat nun angekündigt, am heutigen Dienstag (Ortszeit) seinen Kandidaten vorstellen zu wollen. Der Bericht von sueddeutsche.de (Johanna Bruckner) geht vertieft auf die richtungweisende Bedeutung der Entscheidung ein. In den kommenden Jahren könnten mehrere der auf Lebenszeit ernannten Richter ausscheiden. Sollte es Donald Trump gelingen, eigene Kandidaten auch gegen den Widerstand der Minderheit der demokratischen Senatoren durchzusetzen, könnte damit auf längere Zeit eine konservative Mehrheit am Supreme Court gesichert werden. Grundsatzentscheidungen wie zum Recht auf Abtreibung oder der Förderung von Minderheiten würden damit Frage gestellt.

USA – Bundesjustiz II: Am gestrigen Montag entließ der US-Präsident die kommissarische Justizmininisterin ("Acting Attorney General") Sally Yates unter dem Vorwurf, "das Justizministerium verraten" zu haben, es berichtet u.a. die FAZ (chrs). Der noch von Präsident Obama berufenen Juristin wird angelastet, das jüngste Einreiseverbot Trumps kritisiert und ihre Behörde angewiesen zu haben, es in Prozessen nicht zu verteidigen. Bis zur Ernennung eines neuen Justizministers, die Bestätigung des Kandidaten Jeff Sessions durch den US-Senat steht noch aus, wird eine Distriktbundesanwältin die Behörde kommissarisch leiten.

Rechtspolitik

Unterhaltszahlungen: Die SZ (Wolfgang Janisch) schreibt über einen Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins, Unterhaltszahlungen nach einer Ehescheidung im Regelfall auf zwei Jahre zu begrenzen. Zeitliche Begrenzungen seien zwar auch im geltenden Recht möglich. Gerichte fällten entsprechende Entscheidungen aber üblicherweise nach uneinheitlichen Kriterien.

Datenschutzreform: Als Gastbeitrag veröffentlicht netzpolitik.org einen gekürzten Vortrag von Barbara Thiel, den sie auf einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in der vergangenen Woche hielt. Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert den aktuellen Entwurf zur Datenschutzreform, der am morgigen Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, in zahlreichen Aspekten aber hinter dem Schutzniveau der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung zurückbleibe.

Privacy Shield: Die Zukunft des Privacy Shield-Abkommens ist nach einem weiteren Dekret des neuen US-Präsidenten unsicher, schreibt die taz (Svenja Bergt). Donald Trump habe "im Kern" verfügt, dass Datenschutz nur noch für US-Bürger oder sich legal im Land Befindliche gelte. Ob dadurch tatsächlich die bisherige Praxis von Datenübertragungen in die USA gefährdet sei, ist nach dem separaten Kommentar von Svenja Bergt (taz) zweitrangig. Das Problem sei "die Konstruktion des Privacy Shield an sich". Die EU-Kommission hätte sich nicht auf vage "Zusicherungen, die je nach Laune oder Wetterlage wieder zurückgenommen, für ungültig oder überhaupt nie da gewesen erklärt werden können", einlassen sollen. Sie müsse nun die Chance wahrnehmen, ein neues Abkommen mit "etwas mehr Verbindlichkeit" zu schaffen.

E-Privacy-Verordnung: Das Hbl (Heike Anger) berichtet zur Kritik von Digitaldiensten wie WhatsApp an der für das kommende Jahr geplanten EU-Privacy-Verordnung. Der aktuelle Entwurf der Verordnung gehe über die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung hinaus, indem etwa die Nutzung der für die Internet-Werbewirtschaft wichtigen Metadaten besonders hohen Anforderungen unterworfen würden.

Partei-Diskriminierung: In einem Gastbeitrag für das Hbl befasst sich die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff mit dem vermeintlichen Fingerzeig des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung zum unterbliebenen NPD-Verbot. Eine Verfassungsänderung, nach der einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei staatliche Leistungen vorenthalten werden könnten, würde wohl jedenfalls eine Feststellungsentscheidung des Karlsruher Gerichts erfordern. Sie "bliebe irritierend", weil der Partei ihre Verfassungsfeindlichkeit "nur sehr eingeschränkt angelastet werden" könnte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2017: Trumps Richter / Wohnungseinbruch im Wohnmobil / Drohung im NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 31.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21866/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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