Die juristische Presseschau vom 29. August 2017: Mehr Pati­enten-Morde / Harte Strafe für G-20-Gegner / Neue Klagen gegen VW

29.08.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Polen hat die Frist zur Beseitigung der von der EU kritisierten rechtsstaatlichen Missstände verstreichen lassen. Stattdessen wirft die Regierung der EU-Kommission vor, ihre Kompetenzen zu überschreiten. Die Organisation der Gerichte liege in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Die Kommission hat unter anderem ein Gesetz kritisiert, das dem Justizminister die Befugnis einräumt, die Präsidenten von Gerichten aller Instanzen abzulösen. Die Kommission will jetzt weitere Schritte prüfen. Mit dem Streit befassen sich die FAZ (Reinhard Veser) und zeit.de.

Polen – Justizkrise: Die SZ (Florian Hassel) schildert den Fall des polnischen Transportunternehmers Marek Jarocki, der mit einer Klage gegen ein Knöllchen in die Justizkrise in Polen geraten ist. Gegen den Bußgeldbescheid zog der Unternehmer bis vor das Verfassungsgericht, wo er 2015 scheiterte. Jetzt verlangt er vor einem Warschauer Gericht Schadensersatz und argumentiert, dass das Gericht nicht richtig besetzt gewesen sei. Am 12. September will der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden, ob Julia Przyłębska rechtmäßige Präsidentin des Verfassungsgerichts ist.

Guatemala – Ausweisung von UN-Juristen: Guatemalas Präsident Jimmy Morales ist mit dem Versuch gescheitert, den Leiter der UN-Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala, Iván Velásquez Gómez, auszuweisen. Das Verfassungsgericht hat die Anordnung des Präsidenten vorerst gestoppt, wie die FAZ (Matthias Rüb) und spiegel.de schreiben. Die taz (Andreas Behn) stellt den UN-Juristen vor, der sich bereits in seiner Heimat Kolumbien als engagierter Staatsanwalt einen Namen gemacht habe.

Sonstiges

Kirchhof und Bausback im Interview: Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) äußern sich der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, und der bayerische Justizminister Winfried Bausback unter anderem zum Umgang mit Islam und Islamismus, dem Asylrecht und der eingeführten "Ehe für alle". Bausback spricht sich für ein Verbot der Vollverschleierung aus und gibt an, die gleichgeschlechtliche Ehe gutachterlich prüfen zu lassen. Kirchhof mahnt zur Zurückhaltung bei Änderungen des Grundgesetzes bezüglich der Religionsfreiheit und sieht im Asylrecht ein Vollzugsdefizit. In einem möglichen Verfahren zur "Ehe für alle" müsse sich das Bundesverfassungsgericht mit der Möglichkeit eines Verfassungswandels auseinandersetzen.

Fortbildungspflicht für Beiratsmitglieder: Rechtsanwalt Niels George kritisiert im Hbl die Anforderungen, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an Beiräte von Unternehmen stellt. Diese müssten sich ständig fortbilden, um einer Haftung zu entgehen. Dadurch würde die bisherige Praxis unmöglich gemacht, Seniorchefs in den Beirat zu berufen.

Das Letzte zum Schluss

Polizeihund beißt Katze: Weil der Polizeihund "Chuck" den Familienkater "Tiger" nicht besonders mochte, muss das Land Niedersachsen 4.000 Euro Schadensersatz zahlen. Der Diensthund hatte den Kater beim Gassigehen gebissen. iurratio.de (Joelle Wyrwa) fasst das Urteil des Landgerichts Hildesheim zusammen.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. August 2017: Mehr Patienten-Morde / Harte Strafe für G-20-Gegner / Neue Klagen gegen VW . In: Legal Tribune Online, 29.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24181/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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