Die juristische Presseschau vom 22. August 2017: Gefähr­der­ab­schie­bung recht­mäßig? / Defi­zite von Inter­pol / Pos­sier­liche Namens­än­de­rung

22.08.2017

Justiz

VG München zu Notunterkunft für Obdachlose: Obdachlose haben Anspruch auf einen umgehend zuzuweisenden Platz in einer Notunterkunft – unabhängig davon, wo sie gemeldet sind oder wo ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist. Das Verwaltungsgericht München betonte, es sei Pflicht der Stadt als untere Sicherheitsbehörde, die "Gefahr für Leib und Leben", der Obdachlose ausgesetzt sind, abzuwehren. Die SZ (Thomas Anlauf) schildert in ihrem Bayern-Teil den Fall des Obdachlosen Hristo Vankov.

BGH zu Bearbeitungsgebühren: "Die zunehmende Ausweitung des Verbraucherschutzrechts auf Unternehmer widerspricht den Bedürfnissen des unternehmerischen Geschäftsverkehrs", kritisiert der Interessenverband der Banken die Entscheidungen des Bundesgerichtshof zur Bearbeitungsgebühr bei Darlehen. Der FAZ (Hendrik Wieduwilt) liegt die Stellungnahme vor; der Beitrag resümiert auch die erwarteten tatsächlichen und rechtlichen Folgen des Gebühren-Urteils.

LAG BaWü zu Bildungsurlaub: "Politische Weiterbildung" als Voraussetzung für Bildungsurlaub sei weit auszulegen, befand das baden-württembergische Landesarbeitsgericht in einem Urteil von Anfang August. Für lto.de erklärt Christian Oberwetter, Rechtsanwalt, die Entscheidung und warum er diese unterstützt.

BGH zu Nachbarschaftshilfe: Die SZ (Wolfgang Janisch) räumt unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von vergangenem Jahr mit Irrtümern darüber auf, wie Nachbarn bei Gefälligkeiten haften. Entgegen einer wohl regelmäßig vertretenen Meinung sei ein stillschweigender Haftungsverzicht auch bei leichter Fahrlässigkeit die Ausnahme.

StA München II  Giovanni P.: Wie jetzt auch spiegel.de erklärt, plant der ehemalige Audi-Manager Giovanni P. im Verfahren umfassend über Vorgänge zu berichten, die den gesamten Vorstand von Audi und VW belasteten.

Überlastete Justiz: "Wenn die Justiz bereichsweise an einem Punkt angekommen ist, an dem man nur noch hoffen kann, dass sich nicht weiter herumspricht, wie sie funktioniert, muss man sich Sorgen machen", moniert die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf im Hbl. Die Lösung sieht sie allerdings nicht allein darin, mehr Stellen zu schaffen. Vielmehr gehe es um Effizienzfragen, die auch ein Personalzuwachs nicht beantworten könne.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. August 2017: Gefährderabschiebung rechtmäßig? / Defizite von Interpol / Possierliche Namensänderung . In: Legal Tribune Online, 22.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24013/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen