Die juristische Presseschau vom 22. August 2017: Gefähr­der­ab­schie­bung recht­mäßig? / Defi­zite von Inter­pol / Pos­sier­liche Namens­än­de­rung

22.08.2017

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Gefährderabschiebung. Außerdem in der Presseschau: Schwächen von Interpol, erklärt anhand des Falls Akhanlı, und das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen darf seinen Namen nicht behalten. 

Thema des Tages

BVerwG – Gefährderabschiebung: Am heutigen Dienstag wird das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden, ob Gefährder in einem Schnellverfahren abgeschoben werden dürfen. Laut taz (Christian Rath) ist das Verfahren eine "Formsache", nachdem das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme bereits billigte. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen und anhand der vorliegenden Fälle auch Kritik an der Gefährderabschiebung. Letztlich reiche eine "islamistische Gesinnung plus eine vage Gewaltbereitschaft".

Rechtspolitik

Wahlrecht: Zu viele Abgeordnete hemmten die Arbeitsfähigkeit des Parlaments, konstatiert das Hbl (Daniel Delhaes) und stellt eine mögliche Reform des Wahlrechts vor. Aufgrund der Überhangmandate sei nach der kommenden Wahl mit 649 Parlamentariern zu rechnen. 

Polizeiliche Kennzeichnungspflicht: Warum ein Rechtsstaat eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte benötigt und Nordrhein-Westfalen diese daher nicht abschaffen sollte, erläutert Strafrechtsprofessor Jens Puschke ausführlich auf lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. August 2017: Gefährderabschiebung rechtmäßig? / Defizite von Interpol / Possierliche Namensänderung . In: Legal Tribune Online, 22.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24013/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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