Die juristische Presseschau vom 1. August 2017: Ham­burger Messer-Attentat / Mus­ter­klage / EZB-Anlei­hen­kauf

01.08.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Die FAZ (Konrad Schuller) stellt den Streit innerhalb der nationalkonservativen Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit", PiS, vor, den das Veto Andrzej Dudas gegen Teile der Justizreform ausgelöst hat. Während der Justizminister den Präsidenten scharf attackierte,  stand ihm Hochschulminister Jaroslaw Gowin zur Seite und bezeichnete die Entwürfe als so fehlerhaft, dass Duda keine andere Wahl gehabt hätte, als sie zu stoppen.

USA – Sanktionen gegen Russland: Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hält die amerikanischen Strafmaßnahmen gegen Russland für völkerrechtswidrig, weil sie auch Sanktionen gegen deutsche Unternehmen enthalten, die mit russischen zusammenarbeiten. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) zeigt Auswegmöglichkeiten auf. Man könnte sich auf eine ältere Blockade-Verordnung der EU berufen, die Secondary Sanctions aus den USA abwehren soll, vor der Welthandelsorganisation klagen oder Strafzölle gegen profitierende US-Unternehmen verhängen.

Spanien – Ronaldo: Der Fußballer Cristiano Ronaldo muss sich wegen möglicher Steuerhinterziehung vor einem Gericht in Madrid verantworten. Ihm wird vorgeworfen, mithilfe von Briefkastenfirmen insgesamt 14,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Vom Prozessauftakt berichten die FAZ (Hans-Günter Kellner), die SZ (Javier Cáceres) und spiegel.de (Tim Röhn)

Sonstiges

Privatschulen: Die FAZ (Jan Grossarth) stellt ein Gutachten der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf für die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung zu Privatschulen vor. Dieses sieht keine Verletzung des Sonderungsverbots aus dem Grundgesetz durch Privatschulen. Das Gutachten stellt die Antwort auf ein Gutachten des Wissenschaftszentrums Berlin dar, das zum Schluss kam, dass das Schulgeld wesentlich günstiger sein müsste und mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien aufzunehmen seien.

EU-Flüchtlingspolitik: Die Promovendin Raluca Bejan zeichnet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den Konflikt zwischen den westlichen und östlichen EU-Staaten nach, den das Relocations-Verfahren ausgelöst hat. Zwar habe der Generalanwalt die Einwände der Länder Slowakei und Ungarn in den beiden vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengten Verfahren zurückgewiesen. Doch lohne sich auch ein kritischer Blick auf den von der EU gewählten Verteilungsschlüssel.

SS-Richter Konrad Morgen: Auch die FAZ (Christiane Liermann) bespricht nun die Biografie des SS-Richters Konrad Morgen, die vom Autorenpaar Herlinde Pauer-Studer und J. David Velleman verfasst wurde. Morgen war ein überzeugter Nationalsozialist und kannte die Vernichtungslager, versuchte jedoch, einzelne SS-Angehörige wegen Korruption und Tötungsdelikten vor Gericht zu bringen. Es liege damit eine Studie der abgründigen Ambivalenz eines deutschen Juristenlebens vor.

Michael Knape: Der Polizeirechtsexperte Michael Knape erhält keinen neuen Lehrauftrag an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Wie spiegel.de (Maik Baumgärtner) darstellt, könnte diese Entscheidung auf die Einflussnahme des Berliner Polizeipräsidenten Klaus Kandt zurückgehen. Kanpe habe zu seinem Missfallen öffentlich die Rechtmäßigkeit des Testeinsatzes von Tasern in Zweifel gezogen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2017: Hamburger Messer-Attentat / Musterklage / EZB-Anleihenkauf . In: Legal Tribune Online, 01.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23421/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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