Die juristische Presseschau vom 1. August 2017: Ham­burger Messer-Attentat / Mus­ter­klage / EZB-Anlei­hen­kauf

01.08.2017

Justiz

BVerfG – EZB/Staatsanleihen: Nach Informationen der SZ (Wolfgang Janisch) könnte das Bundesverfassungsgericht bereits im August über die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) entscheiden. Dabei geht es um die Frage, ob die EZB mit dem Ankaufprogramm Wirtschaftspolitik betreibt und damit gegen die EU-Verträge verstößt. Nicht unwahrscheinlich sei, dass das Gericht die Frage wie bereits 2012 beim Outright-Monetary-Transactions-Programm erneut dem Europäischen Gerichtshof vorlegt.

OLG München – NSU-Prozess: Die FAZ (Karin Truscheit), die SZ (Annette Ramelsberger), die taz (Konrad Litschko), zeit.de (Tom Sundermann) sowie spiegel.de (Julia Jüttner) fassen das fortgesetzte Plädoyer der Bundesanwaltschaft zusammen. Sie sieht den Vorwurf der Beihilfe zu neun Morden gegenüber Carsten S. und Ralf Wohlleben bestätigt. Dies gründe sich insbesondere auf die Beschaffung der Mordwaffe Ceska, deren Weg konkret nachgezeichnet werden konnte. Carsten S. wurde seine umfassende Aussage zugutegehalten.

LG Stuttgart – Schlecker-Insolvenz: Die SZ (Stefan Mayr) berichtet von der Vernehmung der beiden Gutachter im Schlecker-Prozess. Sie sollen aufzeigen, ab welchem Zeitpunkt dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit drohte und die Beiseiteschaffung von Vermögenswerten damit den Vorwurf des Bankrotts begründet. Während der eine Gutachter Ende 2009 nannte, sprach sich der von Schlecker beauftragte Gutachter für Spätsommer 2011 aus. 

LG Berlin – Mohamed A.: Die Welt (Thomas Schmoll) stellt den Fall des Libanesen Mohamed A. vor. Dieser soll in der Justizvollzugsanstalt Tegel, wo er wegen eines Raubdeliktes einsitzt, Terrordrohungen geäußert haben. Eine Verlängerung der Haft sei in Aussicht, da er weitere Delikte begangen habe. Sollte der Libanon den Ausreisepflichtigen danach nicht aufnehmen, wäre Sicherungshaft und umfassende Überwachung durch bis zu 30 Beamten möglich.

LG Dessau – chinesische Studentin: Im Fall einer getöteten chinesischen Studentin hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Dessau für den 21-jährigen Angeklagten die lebenslange Freiheitsstrafe und für seine Ex-Lebensgefährtin acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die beiden sollen die Frau so schwer misshandelt und vergewaltigt haben, dass sie an den Folgen verstarb. Das Urteil könnte kommenden Freitag folgen, meldet spiegel.de.

LG Köln zu Haarfarbe: Das Landgericht Köln hat den Schadensersatzanspruch eines Models gegen einen Friseursalon bejaht, dem wegen einer fehlerhaften Haarfärbung Aufträge entgangen sind. Die Färbung sei von der gewünschten gold-braunen Farbe ins Rötliche abgewichen und damit mangelhaft gewesen. Die konkreten Verdiensteinbußen muss das Model noch nachweisen, meldet lto.de

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2017: Hamburger Messer-Attentat / Musterklage / EZB-Anleihenkauf . In: Legal Tribune Online, 01.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23421/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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