Die juristische Presseschau vom 1. August 2017: Ham­burger Messer-Attentat / Mus­ter­klage / EZB-Anlei­hen­kauf

01.08.2017

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den Supermarkt-Attentäter. Außerdem in der Presseschau: Musterklage soll doch kommen, BVerfG entscheidet bald zum EZB-Anleihenkauf, Plädoyer im NSU-Prozess und Cristiano Ronaldo vor Gericht.

Thema des Tages

BAW – Messer-Angriff von Hamburg: Die Bundesanwaltschaft hat im Fall der Hamburger Messerattacke die Ermittlungen wegen besonderer Bedeutung des Falles übernommen, berichten unter anderem die FAZ (Eckart Lohse) und spiegel.de. Beim Angreifer Ahmad A. liege ein radikal-islamischer Hintergrund nahe, auch wenn derzeit keine Hinweise auf Mitgliedschaft in einer Terror-Organisation bestünden. Der aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stammende abgelehnte Asylbewerber palästinensischer Volkszugehörigkeit hat am Freitag einen Mann mit einem Messer getötet und mehrere weitere Menschen verletzt. In den daraufhin entbrannten Äußerungen zu schärferen Abschieberegelungen spricht sich der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) im Interview mit der SZ (Ronen Steinke, SZ-Zusammenfassung) gegen eine Kasernierung aller Ausreisepflichtigen aus und fordert Auffanglager außerhalb der EU, ein geordnetes Einwanderungsrecht sowie eine gemeinsame europäische Grenzpolizei. spiegel.de (Max Holscher/Vanessa Steinmetz) erklärt im Faktencheck das Scheitern der Abschiebungen. Da der Angreifer nicht als Gefährder eingestuft worden war, erläutert zeit.de (Angelika Finkenwirth) die Voraussetzungen der Einstufung.

Reinhard Müller (FAZ) stellt fest, dass die "allgemeine Pflicht zur Gefahrenabwehr" gelte, wenn eine Abschiebung faktisch nicht möglich ist.

Rechtspolitik

Musterklage: Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sich offen für die Einführung eines Musterklageverfahrens gezeigt hat, wird die Einführung dieser Verfahrensform erneut diskutiert. Die taz (Christian Rath), die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die SZ (Kristinia Ludwig/Robert Roßmann) stellen den alten sowie den leicht abgewandelten Gesetzentwurf von Heiko Maas (SPD), Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, vor. Danach soll ein Musterprozess von Verbraucherverbänden geführt werden können. Auf die Musterfeststellung könnten sich dann Verbraucher berufen, die sich zuvor in ein Register haben eintragen lassen. Nach dem neuen Entwurf soll die Zahl der erforderlichen Verbraucher nicht mehr bei zehn liegen, sondern offengelassen werden.

Heribert Prantl (SZ) befürwortet die Initiative. Die Verbraucher in Deutschland seien ohne eine Sammelklage in einer aussichtslosen Position, wie etwa das Vorgehen von VW gegenüber seinen deutschen Kunden zeige.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2017: Hamburger Messer-Attentat / Musterklage / EZB-Anleihenkauf . In: Legal Tribune Online, 01.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23421/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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