Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Mai 2017: Behör­den­ver­sagen im Fall Amri? / NetzDG auf der Kippe / Teil­er­folg für Ass­ange

22.05.2017

Recht in der Welt

USA – Richterernennungen: US-Präsident Donald Trump könnte die Rechtsprechung in seinem Land nach einem Artikel auf zeit.de (Thorsten Schröder) nachhaltig prägen. Nach der Nominierung von Neil Gorsuch als neuem Richter am Supreme Court hat Trump mehrere Namen für neu zu besetzende Stellen an den Bundesgerichten genannt. In den nächsten Monaten werden weitere folgen. In den kommenden Jahren könnte Trump über 100 Bundesrichter vorschlagen, aus denen auch der nächste Richter am Supreme Court rekrutiert werden könnte.

Schweden/UK – Julian Assange: Die schwedische Justiz hat das Verfahren gegen Julian Assange eingestellt. Ihm wurden Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen. Die ecuadorianische Botschaft in London wird der Wikileaks-Gründer wohl trotzdem zunächst nicht verlassen, weil die britische Justiz wegen eines Verstoßes gegen Kautionsauflagen gegen ihn ermittelt. Bei einer Festnahme befürchtet Assange eine Auslieferung an die USA. Die Samstags-FAZ (Jochen Buchsteiner) und die Samstags-taz (Reinhard Wolff) berichten.

Christian Bommarius (Samstags-BerlZ) sieht in der US-Strafverfolgung gegen Assange die "Manifestation einer Justiz, die sich in ihrem Furor aller rechtsstaatlicher Fesseln entledigt hat". zeit.de (Catharina Felke/Eike Kühl) beantwortet die wichtigsten Fragen zum Verfahren und zu Wikileaks.

Sonstiges

IT-Sicherheitsgesetz: community.beck.de (Dennis-Kenji Kipker/Mattea Stelter) nimmt die Cyberattacke durch die Schadsoftware WannaCry zum Anlass, sich mit den Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes auseinanderzusetzen. Dieses verpflichte die Betreiber von kritischen Infrastrukturen zur Verbesserung ihrer Sicherheitsvorkehrungen. Für Änderungen bestehe kein Bedarf, vielmehr müssten die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt werden.

Karrieremesse: Die Samstags-FAZ (Matthias Gafke) berichtet von der Juracon, einer Karrieremesse für Juristen in Frankfurt am Main. Großkanzleien würden dort nicht nur mit hohen Einstiegsgehältern, sondern inzwischen auch mit einer ausgeglichene Work-Life-Balance um junge Top-Juristen werben. Der öffentliche Dienst könne bei den Gehältern nicht mithalten, biete aber einen sicheren Arbeitsplatz.

Kriegsgefangene: lto.de (Martin Rath) nimmt im Feuilleton ein Urteil des Reichsgerichts von 1917 zum Anlass, sich mit dem Umgang mit Kriegsgefangenen im Ersten Weltkrieg zu befassen. Das Gericht sprach einen Soldaten frei, der während des Urlaubs einen russischen Kriegsgefangenen auf der Flucht erschossen hatte.

Das Letzte zum Schluss

VG Berlin zu Smartphone-Entzug: Ein Schüler ist mit seiner Klage gegen die Wegnahme seines Smartphones durch einen Lehrer gescheitert. Der Smartphone-Entzug sei kein schwerwiegender Grundrechtseingriff, so das Verwaltungsgericht Berlin. Christian Mayer (Samstags-SZ) freut sich über das Urteil und träumt davon, dass noch mehr Geräte verbannt werden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Mai 2017: Behördenversagen im Fall Amri? / NetzDG auf der Kippe / Teilerfolg für Assange . In: Legal Tribune Online, 22.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22995/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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