Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2017: Ermitt­lungen gegen Assad-Regime / Uber vor dem EuGH / Teil­zeit­re­fe­ren­da­riat

12.05.2017

Justiz

BGH – Volker Beck: Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) will erreichen, dass ein früherer Text zu Entkriminalisierung von "einvernehmlichem Sex mit Kindern" nicht ohne eine Distanzierung von ihm verbreitet wird. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob "Spiegel Online" sich auf das Zitatrecht berufen kann und den Text sowie das dazugehörige Manuskript ohne eine entsprechende Ergänzung verbreiten darf. Von der mündlichen Verhandlung berichten die taz (Christian Rath) und die SZ (Wolfgang Janisch).

GBA – BVB-Bus: Nach Informationen der Welt (Florian Flade) haben die Ermittler belastendes Material gegen den Verdächtigen Sergej W. aufgefunden. Es soll sich dabei um handschriftliche Notizen zu den Anschlagsplänen auf den BVB-Bus sowie um Konstruktionspläne zu den Sprengsätzen handeln, die in dessen Wohnung sichergestellt werden konnten.

BVerfG zu Krankenkassenleistungen: Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Frau nicht zur Entscheidung angenommen, die von ihrer Krankenkasse die Erstattung einer Off-Label-Use-Therapie begehrte. Das Gericht führte aus, dass sich der Anspruch im Einzelfall zwar direkt aus dem Grundgesetz ergeben könne, die Person sich allerdings in einer notstandsähnlichen Situation befinden müsse.

EuGH zu Flugannullierung: Fluggesellschaften müssen ihre Kunden mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung ihres Flugs informieren, die Inkenntnissetzung des Reisevermittlers reicht nicht aus. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie lto.de meldet.

OVG Münster zu Syrer: Einem Militärdienstverweigerer aus Syrien wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen lediglich subsidiärer Schutz gewährt. Wie die SZ meldet, hat das Gericht eine mögliche Verfolgung aus politischen oder religiösen Gründen wegen Wehrdienstverweigerung abgelehnt und damit die Flüchtlingseigenschaft versagt. Es sei nicht anzunehmen, dass das Assadregime jedem Wehrdienstverweigerer eine oppositionelle Gesinnung zuschreibe.

Bernd Kastner (SZ) bezeichnet das Urteil angesichts der Menschenrechtsverletzungen in Syrien als zynisch.

AG Bautzen zu Grapscher: Das Amtsgericht Bautzen hat einen Mann zu vier Monaten Haft verurteilt, weil er eine Frau auf der Straße belästigt und ihr mehrmals zwischen die Beine gegriffen hat. Wie spiegel.de meldet, gehört das Urteil zu den ersten nach dem verschärften Sexualstrafrecht.

LG Dortmund – Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall: Vor dem Landgericht Dortmund findet ein Wiederaufnahmeverfahren gegen Dirk K. statt, der fast 30 Jahre lang in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war, nachdem er den Mord an einem siebenjährigen Jungen gestanden hatte und für schuldunfähig erklärt worden war. Das Geständnis eines weiteren Mannes, das die Staatsanwaltschaft zunächst unberücksichtigt ließ, ist inzwischen widerrufen worden, wie spiegel.de (Julia Jüttner) erklärt.

Landgericht Essen – Arcandor: Nun stellen auch die SZ (Benedikt Müller), die FAZ (Marcus Jung) und die Welt (Michael Gassmann) den Prozess gegen ehemalige Arcandor-Verantwortliche vor, zu denen der Ex-Vorstandschef Thomas Middelhoff zählt. Den damaligen Aufsichtsräten wird Untreue zur Last gelegt, weil sie Manager-Boni in Millionenhöhe genehmigten, obwohl der Konzern kurz vor der Insolvenz stand.

StA Stuttgart – VW Skandal: Wie die SZ (Max Hägler/Stefan Mayr) berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen VW-Vorstandschef Matthias Müller und weitere Verantwortliche wegen des Verdachts auf Marktmanipulationen. Ihnen wird vorgeworfen, den Börsenhandel zu spät über die Ermittlungen der US-Behörden informiert zu haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2017: Ermittlungen gegen Assad-Regime / Uber vor dem EuGH / Teilzeitreferendariat . In: Legal Tribune Online, 12.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22297/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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