Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2017: Ermitt­lungen gegen Assad-Regime / Uber vor dem EuGH / Teil­zeit­re­fe­ren­da­riat

12.05.2017

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen syrische Geheimdienstchefs wegen Kriegsverbrechen. Außerdem in der Presseschau: Volker Beck gegen Spiegel Online, Einführung des Teilzeitreferendariats und ein rekordverdächtiger Ecstasy-Schmuggel

Thema des Tages

GBA – Syrien: Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen syrische Geheimdienstchefs und weitere Regierungsvertreter wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Derzeit werden in Berlin die ersten Folteropfer vernommen, die gegen das Assadregime Anzeige erstattet hatten. Wie die taz (Kristin Helber) und die SZ (Lena Kampf) ausführlich darstellen, werden die Regimevertreter für Folter und Tötungen in syrischen Gefängnissen verantwortlich gemacht. Die Anzeige ist vom deutschen Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck und der Organisation European Center for Constitutional and Human Rights vorbereitet worden.

Die taz (Christian Rath) erläutert in einem separaten Beitrag, dass die Ermittlungen nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch hierzulande geführt werden können, auch wenn kein Bezug zum Inland besteht.

Rechtspolitik

Gefährder: Rechtsprofessor Michael Jasch befasst sich auf lto.de mit dem Begriff des "Gefährders". Der Autor kritisiert, dass die Kriterien für die Einstufung als Gefährder nicht einheitlich festgelegt und den Ländern überlassen sind. Dies biete der polizeilichen Arbeit zwar größtmögliche Flexibilität, die Einstufung als Terrorgefährder hänge jedoch willkürlich von der Erfahrung und den Ressourcen der jeweiligen Behörde ab, weshalb eine einheitliche Begriffsbestimmung erforderlich sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2017: Ermittlungen gegen Assad-Regime / Uber vor dem EuGH / Teilzeitreferendariat . In: Legal Tribune Online, 12.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22297/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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