Die juristische Presseschau vom 27. April 2017: Ille­gales Streamen erschwert / Vor­ge­täuschte Poli­zei­kon­trollen erlaubt / Jour­na­listen gefährdet

27.04.2017

Justiz

BGH zu vorgetäuschten Polizeikontrollen: "Legendierte Polizeikontrollen" sind grundsätzlich zulässig und daraus hervorgehende Beweise verwertbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof und setzt hier den Richtervorbehalt aus, der für schwerwiegende strafprozessuale Maßnahmen grundsätzlich gilt. Im vorliegenden Fall hatte die Polizei bei einem Drogenkurier eine zufällige Verkehrskontrolle vorgetäuscht, um den Hintermann nicht zu warnen. Die Beamten müssten die Staatsanwaltschaft allerdings zeitnah über ihr wahres Vorgehen informieren, berichten Tsp (Jost Müller-Neuhof), BadZ (Christian Rath), SZ (Ronen Steinke) und FAZ (Alexander Haneke).

OLG München – NSU: Das Oberlandesgericht München wirft der Zschäpe-Verteidigung Prozessverschleppung vor. Es seien immer wieder Anträge eingegangen, bei denen nicht nachvollziehbar sei, warum die Anwälte sie so spät stellten. Am heutigen Donnerstag erscheinen erneut der von Zschäpes Altverteidigern beauftragte Psychiater Faustmann und der Sachverständige Saß vor Gericht. Unklar sei, ob das Gericht Faustmann auch hören werde, notiert spiegel.de.

OLG Dresden – Gruppe Freital: Der im Verfahren gegen die rechtsextreme Gruppe Freital angeklagte Patrick F. hat vor dem Oberlandesgericht Dresden umfassend zu seinen Taten und den Tatbeiträgen der weiteren Angeklagten ausgesagt. Er habe im Wesentlichen die Vorwürfe der Anklage eingeräumt, schreibt zeit.de (Tilman Steffen).

BAG zu griechischen Spargesetzen: Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, gelten griechische Spargesetze nicht in Deutschland. Im vorliegenden Fall hatte ein in Deutschland an einer griechischen Schule tätiger Lehrer dagegen geklagt, dass die griechische Regierung im Zuge der Spargesetze sein Gehalt kürzte und dabei die deutschen Tarifverträge missachtete. Griechenland müsse das entgangene Gehalt zuzüglich Zinsen nachzahlen, schreibt die SZ (Detlef Esslinger). Auch 17 weitere Lehrer seien von dem Vorgehen betroffen.

VGH Bayern zu Fahrt unter Cannabis: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Fahrt unter Einfluss von Cannabis nur dann die Fahrerlaubnis entzogen werden könne, wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung ergibt, dass der Betroffene auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trennen werde – entsprechend der Trunkenheitsfahrt. Dies meldet lto.de.

EuGH zu Hamburger Kohlekraftwerk: Die Stadt Hamburg habe gegen Unionsrecht verstoßen, weil sie nicht ausreichend prüfte, wie sich das (nun bereits aktive) Kohlekraftwerk Moorburg auf die Umwelt auswirke, bevor sie das Vorhaben genehmigte. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einer Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik geurteilt. Die Kommission werde nun über Sanktionen entscheiden, melden die FAZ (Carsten Germis/mj.) und tagesschau.de.

LG Hannover – Landfriedensbruch: Wie die Welt (Sophie Mühlmann) schreibt, hat das Landgericht Hannover erklärt, dass die sechs Angehörigen einer libanesischen Großfamilie wegen gemeinsamer Angriffe auf Polizisten wohl zum größten Teil Bewährungsstrafen zu erwarten haben. Sie sind unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Der Beitrag legt dar, warum die Strafmaße gerechtfertigt seien.

Interview mit Sven Thomas: Im Interview mit der Zeit (Stephan Lebert/Stefan Willeke) teilt der Strafverteidiger Sven Thomas nach fast 40-jähriger Praxis, auf was es ihm bei der Arbeit ankomme, wie er vorgehe und wie sich sein Blick auf den Strafprozess, das Strafrecht und Richter verändert habe. Er beantwortet zudem Fragen zu bekannten Fällen und seinem Verhältnis zu Mandanten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. April 2017: Illegales Streamen erschwert / Vorgetäuschte Polizeikontrollen erlaubt / Journalisten gefährdet . In: Legal Tribune Online, 27.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22702/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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