Die juristische Presseschau vom 16. Februar 2017: Ceta ist besch­lossen / Razzia bei Ditib-Imamen / Alko­hol­konsum in Poli­zei­wa­chen

16.02.2017

Justiz

BFH zu Firmenwagenbesteuerung: Wie der Bundesfinanzhof entschied, müssen die Zuzahlungen, die ein Arbeitnehmer für seinen Firmenwagen an den Arbeitgeber leistet, bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils, den er durch den Gebrauch des Dienstfahrzeuges hat, zu dessen Gunsten berücksichtigt werden. Damit änderte der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung, wie spiegel.de und lto.de berichten.

OLG Celle zu Sachverständigengutachten: Nach dem Oberlandesgericht Celle kann von einem "Sachverständigengutachten" im Rahmen eines Strafverfahrens nur dann gesprochen werden, wenn der Untersuchende die Ermittlungsbehörden mit besonderem Fachwissen unterstützt. Dies solle dann nicht der Fall sein, wenn mit einer handelsüblichen Software Datenmaterial bloß gesichtet werde. Über das Urteil schreibt lawblog.de (Udo Vetter).

AG Hannover zu Tuifly: Das Touristikunternehmen Tuifly muss Entschädigungen an Reisende zahlen, nachdem diese auf Grund massenhafter Krankmeldungen des Tuifly-Flugpersonals im vergangenen Herbst ihre Flüge nicht oder nur verspätet antreten konnten. Wie das Amtsgericht Hannover feststellte, habe es sich bei den massenhaften Krankmeldungen nicht um einen Streik und somit auch nicht um höhere Gewalt gehandelt, die einen Anspruch nach der Fluggastrechteverordnung ausgeschlossen hätte. Es berichten die SZ (Angelika Slavik), die FAZ (Christian Müßgens) und das Hbl (Christoph Schlautmann).

Timo Kotowski (FAZ) kritisiert, dass die Fluggastrechteverordnung zwar den Passagieren im Grundsatz höhere Entschädigungen in Aussicht stelle, im konkreten Fall aber immer wieder umstritten sei.

VG Dresden zu Kunstinstallation: Wie lto.de und zeit.de melden, hat das Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag eines Dresdeners abgelehnt, der sich gegen die Kunstinstallation "Monument" vor der Dresdener Frauenkirche wehren wollte. Die Installation sei insbesondere im Gedenken an die Opfer des 13. Februars 1945 "unangemessen und respektlos", hieß es zur Begründung des Antrags. Das Gericht wies das Begehren bereits aufgrund der fehlenden Antragsbefugnis ab.

AG Berlin-Tiergarten zu Bushido: Der berühmte Rapper Bushido hat, nachdem er einen Strafbefehl akzeptierte, eine 11-monatige Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu vergegenwärtigen, berichtet lto.de. Im Jahre 2014 hatte Bushido einen vermeintlichen Einbruch in sein Aquaristikgeschäft, bei dem ein Schaden in Höhe von 360.000 Euro entstanden sei, seiner Versicherungsgesellschaft gemeldet.

BVerfG – Tarifeinheitsgesetz: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Samir Buhl und Matthias Münder befassen sich auf juwiss.de in einem zweiten Teil ihres mehrteiligen Aufsatzes zum Tarifeinheitsgesetz mit der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich am gestrigen zweiten Verhandlungstag unter anderem mit dem Gewährleistungsgehalt von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, den es durch das Gesetz berührt sah, und mit der Frage nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zu beschäftigen. Die Autoren halten das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig.

OLG München – NSU-Prozess: Beate Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert kündigte laut zeit.de (Tom Sundermann) an, die Ladung einer Gefängniswärterin zu beantragen, die mit Zschäpe in der Haftanstalt Kontakt hatte. Ziel sei es, den psychiatrischen Gutachter Henning Saß zu widerlegen.

BAW – Ditib: Im Rahmen von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft haben Beamte des Bundeskriminalamts und der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Wohnungen von vier Imamen durchsucht. Diese stehen im Verdacht, Informationen über mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung in ihrer Region gesammelt und an die türkische Regierung weitergeleitet zu haben. Seit Mitte Januar ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den muslimischen Dachverband "Türkische-Islamische Union der Anstalt für Religion" (Ditib) wegen des Verdachts von Spionagetätigkeiten. Bundesjustizminister Heiko Maas forderte die Ditib nun auf, sich "glaubhaft von Ankara zu lösen." Es berichten die FAZ (Reiner Burger/Rainer Hermann) und die taz (Daniel Bax). Rechtsprofessor Hans Michael Heinig hält in einem Gastbeitrag für die FAZ derartige Forderungen wie jene des Bundesjustizministers für keine unzulässige Einmischung, sondern für eine "Klarstellung des verfassungsrechtlich Gebotenen". Die Welt (Annelie Naumann/Tim Röhn) thematisiert in ihrem Bericht auch die Passivität der deutschen Justiz und die spät erfolgten Durchsuchungen.

Persönlichkeitsrecht: Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Niklas Haberkamm befasst sich auf lto.de mit dem Recht am eigenen Bild in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dabei sei die Rechtslage seit der "Herrenreiter"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes klar, allerdings resultierten Schwierigkeiten in der schnellen und effektiven Durchsetzung der Ansprüche.

Arbeitsrecht: Auf der Jahrespressekonferenz des Bundesarbeitsgerichts wurde der europäische Einfluss auf das Arbeitsrecht thematisiert. Die Zahl der Fälle vor dem Bundesarbeitsgerichts sei konstant geblieben, die Fälle aber komplizierter, weil europäische Normen stark an Bedeutung gewinnen würden. Dies spiegele sich auch in den Vorlagebeschlüssen des Gerichts an den Europäischen Gerichtshof wider, wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

RAK Düsseldorf: Anwälte in Düsseldorf wünschen neue, transparentere Führungsstrukturen in der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Insbesondere sollen Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder offengelegt werden. Außerdem solle das Vermögen, ähnlich wie es bei der Berliner Rechtsanwaltskammer zur Diskussion steht, bis auf eine Liquiditäts- und Ausgleichsrücklage abgeschmolzen werden. Es berichtet lto.de (Pia Lorenz).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Februar 2017: Ceta ist beschlossen / Razzia bei Ditib-Imamen / Alkoholkonsum in Polizeiwachen . In: Legal Tribune Online, 16.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22117/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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