Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2016: Schiedshof gegen China / Geld für Kachel­mann / Roboter und Haf­tung

13.07.2016

Justiz

BGH zum Widerruf von Kreditverträgen: Erneut entschied der Bundesgerichtshof, dass Darlehensnehmer bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen noch nach Jahren ihre Kreditverträge kündigen können. Rechtsanwalt Alexander Knauss erläutert auf lto.de die Rechtsprechung – und in welchen Fällen sie den Kunden nicht weiterhilft.

OLG Köln zu Jörg Kachelmann: In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Bild-Zeitung an Jörg Kachelmann insgesamt 395.000 Euro Entschädigung zahlen muss. Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen den Wettermoderator stellte es 26 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen fest, berichtet lto.de. Heribert Prantl (SZ) bezeichnet die Summe als "bescheiden"; die Berichterstattung sei "exzessiv, persönlichkeitszerstörend und existenzvernichtend" gewesen. Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt zudem die Entwicklung der Rechtsprechung gegen Medien dar.

OLG Düsseldorf zu Edeka-Tengelmann-Fusion: Die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann muss vorläufig gestoppt werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf im Eilverfahren. Nachdem das Kartellamt die Übernahme untersagt hatte, hatte Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel sie per sogenannter Ministererlaubnis zugelassen. Diese sei jedoch aus mehreren Gründen rechtswidrig, berichten FAZ und lto.de. Das Hbl (Volker Votsmeier) interviewt dazu den Kartellrechtsanwalt Marc Besen.

OLG München – NSU: Im Prozess gegen die mutmaßlichen Terroristen des NSU hat der Vorsitzende Richter mehrere Beweisanträge der Nebenklage abgelehnt, die sich um die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas T. drehen. Er war am 6. April 2006 in dem Kasseler Internetcafé, als dort dessen Betreiber Halit Yozgat erschossen wurde, will aber nichts davon gemerkt haben. Seine Angaben dazu seien "sachlich, nachvollziehbar und plausibel", berichte die SZ (Bernd Kastner/Annette Ramelsberger).

OLG Frankfurt zu Kriegsverbrechen in Syrien: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen 21-Jährigen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, der kurzzeitig im syrischen Bürgerkrieg aktiv war. Er hatte vor zwei aufgespießten Köpfen für ein Foto posiert und die Toten verhöhnt, was ein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch darstelle. Es ist das erste derartige Urteil eines deutschen Gerichts, berichtet spiegel.de.

LG Coburg – tote Neugeborene: Im Prozess gegen eine Frau aus Oberfranken, in deren Wohnung acht Babyleichen gefunden wurden, hat die Angeklagte die Tötungen gestanden. Sie könne jedoch nicht mehr sagen, wie viele der Kinder zuvor gelebt hätten. Der inzwischen getrennt lebende Ehemann ist wegen Beihilfe angeklagt. Es berichtet die FAZ (Karin Truscheit).

BGH zu § 43a BRAO: Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gemäß § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung kann von den Parteien nicht abbedungen werden, da es sich um eine Grundpflicht handelt, entschied der Bundesgerichtshof nach einer Meldung der FAZ (Hendrik Wieduwilt). Wird hiergegen verstoßen, ist der Anwaltsvertrag unter Umständen nichtig.

AG München zu Oktoberfest-Schlägerei: Das Amtsgericht München hat einen Rechtsanwalt und ehemaligen Linklaters-Partner zu sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 150 Arbeitsstunden und einer Geldauflage in Höhe von 36.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte auf der Oktoberfest-Feier der Kanzlei einen anderen Linklaters-Partner ins Gesicht geschlagen – beide Anwälte verließen die Kanzlei im Anschluss. Hintergrund des Streits soll ein sexueller Übergriff auf eine studentische Mitarbeiterin gewesen sein, berichtet lto.de (Tanja Podolski).

StA Braunschweig – VW: In einem Gastbeitrag in der FAZ schreiben die Rechtswissenschaftler Christian Brand und Dominik Hotz über die Pläne der Staatsanwaltschaft Braunschweig, im Bußgeldverfahren gegen VW auch den Gewinn einzuziehen, den der Konzern durch den Verkauf der elf Millionen manipulierten Pkw erzielt hat. Sie erläutern dabei die Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Verfalls nach § 29a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten im konkreten Fall.

EuGH zu Patentlizenzen: Wenn eine Vereinbarung über eine Patentlizenz getroffen wurde, ist die Nutzungsgebühr auch dann zu zahlen, wenn die konkrete Verwendung des Lizenznehmers nicht dem rechtlichen Schutz des Patents unterfällt, entschied der Europäische Gerichtshof. In solchen Fällen müssen der Lizenzvertrag gekündigt werden. Dies gilt sogar dann, wenn das Patent später für nichtig erklärt wurde, meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2016: Schiedshof gegen China / Geld für Kachelmann / Roboter und Haftung . In: Legal Tribune Online, 13.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19957/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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