Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2016: Tanz­verbot gekippt / EU-Digi­tal­charta / Isla­mist beim VS

01.12.2016



Justiz

EuG zu Ukraine-Sanktionen: Das Europäische Gericht hat die im Ukraine-Krieg gegen den Putin-nahen Unternehmer Arkadij Rotenberg verhängten EU-Sanktionen überwiegend bestätigt (Az. T-720/14). Wie die FAZ (Friedrich Schmidt) schreibt, stellte das Gericht bezüglich der Sanktionen, Vermögenssperren und eines Aufenthaltsverbots nur für den Zeitraum vom 30. Juli 2014 bis zum 14. März 2015 "Beurteilungsfehler" im Beschluss des Rates fest.

BVerfG zu Kopftuch in der Kita: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Erzieherinnen in Baden-Württemberger Kitas ein Kopftuch tragen dürfen, begrüßt Jost Müller-Neuhof (Tsp), zeige sie doch, dass Integration mit juristischen Mitteln allein nicht zu bewältigen ist.

OLG Frankfurt zu T-Aktie: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Telekom für grundlegende Fehler bei ihrem 3. Börsengang, durch die Anleger viel Geld verloren haben, haften muss. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, schreibt die SZ (Markus Zydra). Die Telekom könne noch Revision am Bundesgerichtshof einlegen (Az. 23 Kap 1/06).

LG Paderborn – Höxter: Im Prozess vor dem Landgericht Paderborn gegen ein Paar, dem die grausame Tötung und Misshandlung mehrerer Frauen in seinem Haus in Höxter vorgeworfen wird, hat die Mitangeklagte Angelika W. die Beteiligung an den Taten ihres Ex-Mannes Wilfried W. gestanden. Es berichten die SZ (Hans Holzhaider) und die FAZ (Katrin Hummel).

LG Dresden zu Bachmann: Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden ist die Geldstrafe von 9.600 Euro gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung bestätigt worden, schreibt zeit.de.

OVG Berlin-Brandenburg zu Auskunftsansprüchen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Bundestag keine Auskünfte über staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Abgeordnete erteilen muss, weil es sich dabei um eine parlamentarische Angelegenheit handele, auf die der grundgesetzliche Informationsanspruch der Presse nicht anwendbar sei. Eine entsprechende Informationsklage des Tagespiegels sei abgewiesen und das anderslautende Urteil der Vorinstanz aufgehoben worden, schreibt Tsp (Jost Müller-Neuhof).

VG Koblenz zu Hakenkreuzfotos: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Soldaten abgewiesen, mit der dieser gegen seine Entlassung wegen Besitz von Hakenkreuzfotos vorging. Schon der Besitz solcher Fotos gehöre zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten, gibt lto.de die Entscheidung des Gerichts wieder. 

StA Düsseldorf – Islamist beim VS: Gegen den inzwischen enttarnten Islamisten, der für das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Beweislage sei allerdings dünn, andernfalls hätte die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen schreibt die SZ (Hans Leyendecker u.a.). Das Amt zähle inzwischen 3.000 Mitarbeiter und sei damit so groß, dass man mit der Sicherheitsüberprüfung neuer Mitarbeiter kaum noch hinterherkomme, weiß die SZ (Hans Leyendecker) zu berichten. Heribert Prantl (SZ) weist darauf hin, dass es zur Verbesserung der inneren Sicherheit nicht genüge, neue Planstellen zu bewilligen, viel wichtiger sei es, Leute für diese Stellen zu finden, die über ein ausgeprägtes rechtsstaatliches Bewusstsein verfügten.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2016: Tanzverbot gekippt / EU-Digitalcharta / Islamist beim VS . In: Legal Tribune Online, 01.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21439/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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