Die juristische Presseschau vom 15. Juni 2016: Pro­zess gegen Silvio S. / Maas gegen Mehr­fa­chehen / EuGH zu Kin­der­geld

15.06.2016

Justiz

EuGH zum Kindergeld: Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die Mitgliedstaaten befugt sind, als Voraussetzung für soziale Leistungen einen gültigen Aufenthaltstitel zu verlangen. Die Luxemburger Richter gaben damit Großbritannien Recht und wiesen eine Klage der EU-Kommission zurück, berichten die FAZ (Hendrik Wieduwilt), spiegel.de und SZ (Cerstin Gammelin). In Deutschland ist der Bezug von Kindergeld bislang nicht an eine Aufenthaltserlaubnis geknüpft.

BAG zu Reinigungskosten von Arbeitskleidung: Das Bundesarbeitsgericht hat einem Arbeitnehmer recht gegeben, der sich dagegen gewandt hatte, dass sein Arbeitgeber ihm regelmäßig die Kosten für die Reinigung seiner Arbeitskleidung – er arbeitete in einem Schlachthof – abzog. Das vermeldet u.a. die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de. In lebensmittelverarbeitenden Betrieben habe der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen und zu seinen Pflichten gehöre auch die Reinigung dieser Kleidung auf eigene Kosten, so die Erfurter Richter

BVerwG zu Stuttgart21: Die Gegner von Stuttgart21 sind vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Forderung gescheitert, ein Bürgerbegehren gegen das Bauprojekt zuzulassen. Die Entscheidungsgründe erläutert zeit.de.

BGH zur Meinungsfreiheit im Wettbewerbsrecht: Thomas Stadler setzt sich auf internet-law.de mit einer Entscheidung des BGH auseinander und stellt dabei fest, dass Meinungsäußerungen, die zugleich wettbewerblichen Zwecken dienen, strenger zu bewerten sind als allgemeine Meinungsäußerungen. Auch Meinungsäußerungen, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten, können, so Stadler, eine nach § 4 Nr. 7 UWG (aF) unzulässige Herabsetzung darstellen.

BVerwG zur Funktionszulage fürs Pornogucken: Wie lto.de berichtet, muss ein Finanzbeamter nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes jetzt endgültig auf seine Funktionszulage verzichten. Diese wurde ihm gestrichen, weil er versetzt wurde, nachdem er auf seinem ursprünglichen Posten täglich mindestens eine Stunde Pornos auf seinem Dienstcomputer geschaut hatte.

LAG München zu Praktikumsvertrag: Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat entschieden, dass ein Münchener Versicherungs- und Finanzvermittler fast 50.000 Euro an eine ursprünglich als Praktikantin eingestellte Arbeitnehmerin zahlen muss, berichtet lto.de. Die Parteien hatten im September 2009 unter der Überschrift "Praktikumsvertrag" einen Vertrag geschlossen. Darin wurde eine Tätigkeit von 43 Stunden die Woche mit einer monatlichen Vergütung von 300 Euro vereinbart. Auf Grundlage des Vertrages war die junge Frau bis zum März 2015 bei dem Arbeitgeber tätig.

LG Detmold - Auschwitz-Verfahren. Am Freitag soll im Verfahren vor dem LG Detmold gegen den früheren NS-Wachmann Reinhold Hanning das Urteil gesprochen werden. Die FAZ (Reiner Burger) weist darauf hin, dass es vermutlich der letzte Auschwitz-Prozess sein könnte, der mit einem Urteil endet. Der Beitrag beleuchtet die Bedeutung, die die juristische Aufarbeitung für die Überlebenden hat, erinnert aber auch an die bisherige Entwicklung der Rechtssprechung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Juni 2016: Prozess gegen Silvio S. / Maas gegen Mehrfachehen / EuGH zu Kindergeld . In: Legal Tribune Online, 15.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19659/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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