Die juristische Presseschau vom 5. bis 6. Mai 2016: Dieb­stahl aus Hunger / Cannabis bei Krank­heit / Fit­ness­kün­di­gung wegen Umzugs

06.05.2016

Justiz

EuGH zur Tabakrichtlinie: Der Europäische Gerichtshof hat die Bestimmungen der europäischen Tabakrichtlinie für gültig erklärt. Dabei ging es um die Werbehinweise bzw. Schockbilder auf Zigarettenpackungen, das Verbot von Mentholzigaretten und Sonderregeln für E-Zigaretten. lto.de fasst zusammen.

BVerfG zur Anhörung bei Betreuung: Bevor ein Gericht über die Betreuung eines Menschen entscheiden darf, muss der Betroffene persönlich angehört werden. Das ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von März wegen der in Rede stehenden tiefen Einschnitte in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unverzichtbar. Hierzu lto.de.

Für Udo Vetter (lawblog.de) hat die Entscheidung eine hohe praktische Bedeutung: Gerade bei der Verlängerung der Betreuung entschieden viele Gerichte bislang nur nach Aktenlage.

BGH zu Fitnessstudio-Kündigungen: Umzüge aus familiären oder beruflichen Gründen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung von Fitnessstudioverträgen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Risiko des Wegzugs liege regelmäßig in der Sphäre des Kunden und stelle keinen wichtigen Grund dar, so der BGH. lto.de und die FAZ (Joachim Jahn) berichten.

Lutz Bachmann: Gegen die Verurteilung des Pegida-Gründers Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Bachmann selbst Rechtsmittel angekündigt, meldet lto.de.

Heribert Prantl (SZ) betont allgemein die Bedeutung der Sanktionierung der Volksverhetzung als strafrechtliche Seite der Menschenwürde; die Menschenwürde sei notleidend geworden, "weil es zu viele Bachmänner gibt". Für Silke Mertins (taz.de) hat die Verurteilung zu einer "politischen Klarstellung" beigetragen: Alle, die von Menschen als "Viehzeug" reden, bewegten sich außerhalb des demokratischen Spektrums.

OLG Frankfurt – Kriegsverbrecher in Syrien: Die Welt (Hannelore Crolly) berichtet über den Kriegsverbrecherprozess gegen den Salafisten Aria L. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dass er im syrischen Bürgerkrieg mit aufgespießten Köpfen Getöteter posiert hat, gab er bereits zu. L. ist mehrfach vorbestraft und war vor seiner Reise nach Syrien offenbar gut vernetzt mit der deutschen Hasspredigerszene. Der Vorsitzende Richter attestierte L. eine "larmoyante Selbstbeweihräucherung".

AG Wiesbaden zu Mollath-Protestaktion: Das Amtsgericht Wiesbaden hat einen Anwalt zu einer Geldstrafe wegen versuchter Gefangenenbefreiung verurteilt. Der Anwalt hatte im Jahr 2013 mit einem gefälschten Gerichtsbeschluss per Fax die Freilassung des damals inhaftierten Gustl Mollath erreichen wollen, meldet lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Die taz (Konrad Litschko) befasst sich mit den Prozessmanövern der am NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München beteiligten Anwälte der Angeklagten. Opferanwälte beklagten "inhaltlich nicht mehr nachvollziehbare" Befangenheitsanträge, deren einziges Ziel die Prozessverschleppung sei. Die Anwälte von Ralf Wohlleben hätten Verbindungen zur rechten Szene.

Middelhoffs Haftantritt: Der frühere Topmanager Thomas Middelhoff hatte mit seinem Vorgehen gegen seine Ladung zum Haftantritt keinen Erfolg, meldet die FAZ (Joachim Jahn). Die Staatsanwaltschaft Bochum hat entsprechende Einwendungen zurückgewiesen. Middelhoff werde wegen seiner Anstellung in einer Behindertenwerkstatt die Strafe wohl als Freigänger verbüßen können.

LG München I zu AIDS-Ansteckung: Weil er seine Ex-Freundin mit dem HI-Virus infiziert hat, muss ein Mann ein Schmerzensgeld von 115.000 Euro zahlen. Trotz voriger Bitte hatte der Beklagte keinen AIDS-Test durchgeführt. Die Summe erfasse nur die bisher eingetretenen Schäden, weiß sueddeutsche.de (Ekkehard Müller-Jentsch).

BVerfG zur Abstammungsklärung: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von April, nach der der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, eine Grundlage für die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung von einem mutmaßlichen leiblichen Vater zu schaffen, meint Lucy Chebout auf verfassungsblog.de: Zu begrüßen sei, dass das BVerfG "das Kenntnisrecht in seiner Schwergewichtigkeit" relativiere; die Begründung überzeuge aber nicht in jeder Hinsicht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 6. Mai 2016: Diebstahl aus Hunger / Cannabis bei Krankheit / Fitnesskündigung wegen Umzugs . In: Legal Tribune Online, 06.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19314/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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