Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2015: Urteil wegen Völ­ker­mordes in Ruanda – Sozial­hil­fe­leis­tungen für EU-Aus­länder – Gemein­samer NPD-Ver­bot­s­an­trag

30.12.2015

Justiz

BVerfG – NPD-Verbot: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will, dass sich Bundesregierung und Bundestag dem vor dem Bundesverfassungsgericht 2013 vom Bundesrat gestellten NPD-Verbotsantrag anschließen. Die Mehrheit des Parlaments und der Regierung sei aber dagegen – unter anderem, weil sich das Verfahren verzögern könnte, berichtet die SZ (Stefan Braun/Daniela Kuhr).

Beim gescheiterten Verbotsverfahren 2003 habe der Großauftritt auch nicht geholfen, meint Heribert Prantl (SZ). Schlösse sich die Regierung jetzt an, sei dies von rein symbolischer Bedeutung. Schlecht sei nur, wenn die Regierung eigene Anträge vorlegt, weil sich das Verfahren dann verzögern würde.

OLG Frankfurt – zweiter Staatsschutzsenat: Mit drei zusätzlichen Richtern und einem zweiten Staatsschutzsenat reagiert das Oberlandesgericht Frankfurt auf die steigende Zahl der Verfahren gegen Extremisten, berichtet lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Die Verteidiger Heer, Stahl und Sturm bestreiten, Druck auf Beate Zschäpe ausgeübt zu haben, um zu verhindern, dass sie im Prozess aussagt. Das geht laut lto.de aus einem Schreiben der drei Anwälte an das Oberlandesgericht München hervor.

Strafanzeige gegen Pegida: Der Grünen-Politiker Volker Beck hat nach einem Mordaufruf gegen ihn auf einer Facebook-Seite Strafanzeige gegen "Pegida" und ihre Sympathisanten gestellt, wie unter anderem zeit.de meldet. Unter einem Beitrag über ihn hätten sich in Kommentaren 35 Morddrohungen befunden.

Strafanzeige gegen Höcke: Die Justiz prüft eine Anzeige gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen Volksverhetzung nach seiner Rede zu Geburtenraten von Afrikanern und Europäern. Christian Rath (taz.de) sieht darin eher "dummdreiste Theorien" als volksverhetzende Inhalte. Jedoch: Eine implizite Gewaltdrohung und damit rechtlich strafrelevante Äußerung könne durchaus darin liegen, dass Höcke die AfD als "letzte friedliche Chance" für Deutschland bezeichnet.

StA Braunschweig – VW-Skandal: Die Rechtswissenschaftler Christian Brand und Dominik Hotz stellen in der FAZ die rechtlichen Hürden einer möglichen Betrugsanklage in der VW-Abgasaffäre dar: Mitarbeiter müssten den merkmalsreichen Straftatbestand verwirklicht haben, denn eine Strafbarkeit juristischer Personen ist nicht denkbar; ein Vermögensschaden ließe sich womöglich nur schwer konkret beziffern.

AG Berlin-Spandau zu Fernabsatzverträgen: Wer gegenüber dem Wohnungsvermieter einer Mieterhöhung zustimmt, kann diese Erklärung nicht mit dem Argument widerrufen, es handele sich um einen Fernabsatzvertrag. Das hat das Amtsgericht Berlin-Spandau im Oktober entschieden; lawblog.de weist auf das Urteil hin.

StA Bochum – Leistungen für Flüchtlinge: Ein Mitarbeiter der Stadt Bochum soll Flüchtlingen gegen Geld oder Sachleistungen Wohnungen vermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit bzw. Vorteilsannahme, meldet welt.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2015: Urteil wegen Völkermordes in Ruanda – Sozialhilfeleistungen für EU-Ausländer – Gemeinsamer NPD-Verbotsantrag . In: Legal Tribune Online, 30.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18002/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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