Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2015: BGH zur Buch­preis­bin­dung – Ge­fäl­lig­keits­fahr­ten zum Sport – Gerüchte auf dem Schulhof

24.07.2015

Justiz

BVerfG – Berlin gegen Volkszählung: Das Land Berlin klagt gegen die Ergebnisse der jüngsten Volkszählung (Zensus 2011), wie lto.de meldet. Die Zählung hatte eine geringere Einwohnerzahl als zuvor vermutet ergeben; Berlin erleidet im Länderfinanzausgleich dadurch eine Milliardeneinbuße. Aus der Sicht Berlins ist das der Zählung zugrunde liegende Gesetz verfassungswidrig.

BGH zu Gefälligkeitsfahrten: Der Bundesgerichtshof hat zum Klassikerproblem der Gefälligkeitsfahrt entschieden: Wer Kinder zu Sportveranstaltungen ihres Vereins fährt, kann grundsätzlich mangels Rechtsbindungswillen keinen Aufwendungsersatz verlangen. Um Wertungswidersprüche zu vermeiden, müsse das auch für die gesetzlichen Schuldverhältnisse (hier Geschäftsführung ohne Auftrag) gelten. lto.de stellt das Urteil vor.

BGH zur Anerkennung ausländischer Adoptionen: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs darf homosexuellen Paaren eine im Ausland durchgeführte Adoption in Deutschland nicht allein deshalb versagt werden, weil sie hierzulande nicht erlaubt ist. Maßgeblich ist für den BGH das Kindeswohl, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch): Würde man eine ausländische Adoptionsentscheidung in Deutschland nicht anerkennen, hätte das Kind hier keine abgesicherte Bindung zum Paar.

VG Stuttgart zu Flüchtlingsunterkunft: Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfen in der Stadt Leonberg Flüchtlingsunterkünfte gebaut werden. Damit sind mehrere Nachbarn mit ihrem Eilantrag gegen die Errichtung von Wohncontainern gescheitert; sie rügen Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften (Immisions- und Hochwasserschutz). Dies berichtet lto.de.

VG Braunschweig zu Namensänderung: Die taz (Christian Rath) berichtet über ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das einer deutsch-türkischen Familie eine Namensänderung verweigert. Die Familie wollte ihren türkischen Namen ablegen, um Diskriminierung zu vermeiden – für das VG kein "wichtiger Grund", den eine Namensänderung voraussetzt.

Neue Düsseldorfer Tabelle: Zum 1. August 2015 gilt eine neue "Düsseldorfer Tabelle": Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder sowie der Mindestunterhalt eines Kindes in allen Altersstufen werden erhöht. Am 28. Juli will das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Tabelle vorstellen. Das meldet lto.de.

BAG zu Diskriminierung in Kleinbetrieben: Liegen lediglich Indizien für eine Altersdiskriminierung vor, müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch Kleinbetriebe die Vermutung der Diskriminierung entkräften: Die Beweislastumkehr des § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gilt auch für sie. Das meldet lto.de.

LG Detmold zu Pedelecs (E-Bikes): Weil Pedelecs (spezielle Form von E-Bikes) keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes sind, gilt die verschuldensunabhängige Haftung des Straßenverkehrsrechts nicht. Das hat das Landgericht Detmold laut lto.de Mitte Juli entschieden.

AG Frankfurt (Main) zu Polizeigewalt: Das Amtsgericht Frankfurt (Main) hat einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der Beamte habe bei einer Blockupy-Demonstration 2013 einen Demonstranten heruntergedrückt und mehrere Faustschläge und Kniestöße gegeben – "absolut unverhältnismäßig", so das AG laut lto.de.

LG Duisburg – Love Parade: Der juristischen Aufarbeitung des fünf Jahre zurückliegenden Unglücks bei der Duisburger Love Parade widmen sich nun auch die taz (Anja Krüger/Pascal Beucker), die Welt (Kristian Frigelj) und spiegel.de (Jörg Diehl). Seit eineinhalb Jahren prüft das Landgericht Duisburg Eröffnung des Hauptverfahrens. Die SZ (Klaus Ott) legt Augenmerk auf ein Gutachten, das zwar klare Hinweise auf ein ex ante ersichtliches "Risiko der Überfüllung" belege, aber auch Angriffsfläche biete.

BGH – Gröning-Revision: Neben dem vor dem Landgericht Lüneburg verurteilten "Buchhalter von Auschwitz" Oskar Gröning haben nun auch fünf Nebenklägervertreter Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, schreibt die taz (Andreas Speit). Nach ihrer Ansicht solle von Mittäterschaft statt von Beihilfe ausgegangen werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2015: BGH zur Buchpreisbindung – Gefälligkeitsfahrten zum Sport – Gerüchte auf dem Schulhof . In: Legal Tribune Online, 24.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16359/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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