Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2015: Vier Jahre Haft für Gröning – BVerfG zu Durch­su­chun­gen – Zschäpes YouTube-Ac­count

16.07.2015

Justiz

BVerfG zu Gefahr in Verzug bei Durchsuchungen: Staatsanwaltschaften dürfen eine Wohnungsdurchsuchung nicht deshalb selbst anordnen, weil der zuständige Richter über den Antrag nicht schnell genug entscheiden will oder kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Juni entschieden, wie lto.de und die taz (Christian Rath) berichten. Die Eilkompetenz bei Gefahr in Verzug geht demnach in dem Moment verloren, in der sich das zuständige Gericht mit der Sache befasst.

Strafanzeige gegen netzpolitik.org: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Anfang Juli Strafanzeige gegen das Portal netzpolitik.org gestellt, nachdem es interne Haushaltspläne des Amtes veröffentlicht hatte. Tanja Podolski (lto.de) sieht nun "härtere Zeiten" für Whistleblower kommen. Der Beitrag zieht auch eine Parallele zum Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und hält Durchsuchungen in den Redaktionsräumen für unwahrscheinlich.

Ermittlungen gegen BER-Belieferer: Die Zeit (Christian Fuchs u.a.) bringt ein längeres Stück zu Ermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften gegen Imtech – Zulieferer des noch immer im Bau befindlichen Berliner Flughafens – wegen des Verdachts auf Untreue und Bilanzfälschung. Es werde das Geflecht eines korrupten Systems sichtbar, das auf Stillstand basiere.

BVerwG zu Münchner Startbahn: Die Gegner des Bauprojekts am Münchener Flughafen für eine dritte Startbahn sind mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Der Bund Naturschutz erwägt den Gang zum Europäischen Gerichtshof, heißt es bei lto.de und in der SZ (Wolfgang Janisch/Marco Völklein – Bayern-Teil).

OLG München – NSU-Prozess: Die USA haben Daten über Beate Zschäpes früheren YouTube-Account geliefert. Die Daten sollen Aufschluss über die Interessen des Kontonutzers an Nazimaterial geben, heißt es in der SZ (Annette Ramelsberger). Außerdem habe ein Zeuge im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, früher Mitglied des "Thüringer Heimatschutzes", die Rolle von Zschäpe im NSU-Trio "kleingeredet".

OLG München zu Syrienheimkehrer: Der unter anderem wegen Beteiligung am Terror in Syrien angeklagte Münchner Islamist muss unter anderem wegen Mordes für elf Jahre ins Gefängnis. Über das Urteil berichten taz (Konrad Litschko) und SZ.

OVG NRW zu Nachflugverkehr: Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gegen den nächtlichen Flugverkehr des Flughafens Köln/Bonn hatte keinen Erfolg. Das meldet lto.de. Das OVG erklärte die Klage bereits für unzulässig, weil die Anwohner nicht direkt die Anordnung eines Nachtflugverbotes eingeklagt hatten. Die Entscheidung erging bereits im Juni.

FG Köln zu Abfindungen für Aktionäre: Ein Kleinstaktionär hatte wiederholt Aktiengesellschaften verklagt und für Klagerücknahmen Abfindungen kassiert ("Räuberische Aktionäre"). Das Finanzgericht Köln sah darin keine steuerfreien Schadensersatzzahlungen, sondern stuft die Abfindungen als einkommen- und umsatzsteuerpflichtig ein. Über das Urteil schreiben lto.de und die FAZ (Joachim Jahn).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2015: Vier Jahre Haft für Gröning – BVerfG zu Durchsuchungen – Zschäpes YouTube-Account . In: Legal Tribune Online, 16.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16246/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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