Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2015: Vier Jahre Haft für Gröning – BVerfG zu Durch­su­chun­gen – Zschäpes YouTube-Ac­count

16.07.2015

Recht in der Welt

Einigung im Atomstreit mit Iran: Die am Dienstag getroffene Einigung im Atomstreit mit dem Iran sieht Rechtsanwalt Viktor Winkler auf lto.de etwas weniger euphorisch als der Großteil der politischen Klasse. Der Beitrag befasst sich mit den neuen Möglichkeiten für die Exportwirtschaft, die durch das Abkommen entstehen könnten, sofern der Iran die Auflagen erfüllt.

Großbritannien – Streikrecht: Ein Gesetzentwurf der britischen Regierung sieht laut FAZ (Jochen Buchsteiner) eine Verschärfung des Streikrechts vor. Streiks dürfen danach erst nach einer Urwahl unter Arbeitern und Angestellten ausgerufen werden; Arbeitgeber dürfen im Streikfall Leiharbeiter einstellen.

China – Verfolgung von Anwälten: Mit der Verfolgung von Anwälten in China befasst sich auch die Zeit (Angela Köckritz). Sie schildert, wie der Anwalt Zhou Shifeng in die Fänge der Sicherheitsbehörden geriet.

Sonstiges

Recht auf Vergessenwerden: EU-weit 280.000 Löschanträge, vier von zehn sind erfolgreich – so lautet die Statistik der Umsetzung des Urteils zum Recht auf Vergessenwerden des Europäischen Gerichtshofs. Gerichtsreporter Norbert Demuth attestiert Google auf lto.de eine "nebulöse Entscheidungspraxis" und Probleme im Hinblick auf Transparenz und Durchsetzung. Anlass des Beitrags ist eine Rede der früheren Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mitglied des Löschbeirats von Google. Auch die SZ (Simon Hurtz) schreibt über das Thema im Ressort Medien.

Rechtsschutzversicherer: Laut SZ (Herbert Fromme) beklagen Anbieter von Rechtsschutzversicherungen höhere Anwaltsgebühren und neue Aufsichtsregeln. Das Geschäft sei mittlerweile für viele Versicherungen defizitär.

Das Letzte zum Schluss

Stromdieb: Strom kann man nicht wegnehmen, aber entziehen – auch strafbar. Dass nun tatsächlich Leute festgenommen werden, weil sie etwa am Bahnhof ihren Handyakku laden, dürfte dann doch überraschen. Tatsächlich erging es so einem Mann in einer Londoner Bahn, der dort sein Handy lud. Kurz nach der Festnahme kam er wieder frei. Ein ähnliches Schicksal ereilte bereits vor elf Jahren einen Studenten, der in Kassel am Bahnhof seinen Laptop anstöpselte, weiß die SZ (Tarek J. Schakib-Ekbatan).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2015: Vier Jahre Haft für Gröning – BVerfG zu Durchsuchungen – Zschäpes YouTube-Account . In: Legal Tribune Online, 16.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16246/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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