Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2015: FIFA-Funktionäre festgenommen – Vorratsdatenspeicherung beschlossen – Drohnen und Recht

28.05.2015

Justiz

VG Köln zur Drohnensteuerung Ramstein: Den jemenitischen Angehörige von Drohnenopfern hatten mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Verwaltungsgericht Köln keinen Erfolg: Deutschland muss den USA die Nutzung des Stützpunkts Ramstein für den Drohnenkrieg nicht untersagen. Das Gericht wollte die Sache außenpolitisch und völkerrechtlich nicht beurteilen. Der Bundesregierung steht ein Ermessen zu, zu handeln oder nicht. Die SZ (Jannis Brühl – ausführlichere Onlinefassung), der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof), die taz (Helke Ellersieck) und lto.de berichten.

Reinhard Müller (FAZ) meint: "Deutschland muss sicherstellen, dass von seinem Staatsgebiet aus keine rechtswidrigen Drohnenangriffe geflogen werden. Aber daraus folgt noch kein individueller Anspruch auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung."

BVerfG zum Bestellerprinzip: Der Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das am 1. Juni in Kraft tretende Bestellerprinzip ist gescheitert. Zwei Immobilienmakler hatten geklagt. Sie konnten aber nicht ausreichend darlegen, dass sie oder der gesamte Berufsstand durch das Gesetz wirtschaftlich bedroht seien. Das melden die SZ und die FAZ (Michael Psotta).

LG Darmstadt – Tugce-Prozess: Im Prozess gegen Sanel M. um den gewaltsamen Tod von Tugce A. vor dem Landgericht Darmstadt hat nun ein Zeuge ausgesagt, der Angeklagte sei gar nicht so aggressiv gewesen wie von den Freundinnen des Opfers beschrieben. Hierzu spiegel.de und die FAZ (Timo Frasch).

LG München I zu AdBlock Plus: Auch RTL und ProSiebenSat.1 sind mit ihren Klagen gegen den Werbeblocker AdBlock Plus vor dem Landgericht München I gescheitert. Dass der Hersteller Eyeo gegen Geld Seitenbetreiber auf eine Whitelist setzt, stellt nach Auffassung des LG keinen Verstoß gegen Wettbewerbs-, Urheber- oder Kartellrecht dar. lto.de und die SZ (Ekkehard Müller-Jentsch) berichten.

StA Hamburg – Anklage gegen Gysi: Auch die Zeit (Martin Klingst) bezeichnet die bisher – trotz Weisung des Generalstaatsanwalts – unterbliebene Anklage gegen Gregor Gysi wegen falscher Versicherung an Eides statt als "einzigartigen Vorgang in der deutschen Justizgeschichte". Generalstaatsanwalt Lutz von Selle habe der Zeit gegenüber geäußert, als Vorgesetzter dürfe man nicht den "Weg des geringsten Widerstands" gehen; er habe "Prinzipien und Themen", die ihn "besonders bewegen". Der Beitrag fasst außerdem die Geschichte um die Vorwürfe gegen Gysi zusammen.

LG Lüneburg – Oskar Gröning: Die Zeit (Daniel Müller) bringt in ihrem Dossier einen ausführlichen Beitrag über den Prozess gegen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg. Gröning ist als früherer SS-Mann wegen 300.000-facher Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Auschwitz angeklagt.

LG Koblenz – Deag verklagt Nürburgring: Laut Handelsblatt (Volker Votsmeier) verklagt der Konzertveranstalter Deag den Betreiber des Nürburgrings vor dem Landgericht Koblenz. Bei der Auseinandersetzung soll es vor allem um die Frage gehen, wer die Kosten trägt, die im Zusammenhang mit dem schleppenden Kartenverkauf für das Festival "Grüne Hölle Rock" entstanden sind und der zur Verlegung des Festivals nach Gelsenkirchen führte.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Das Strafverfahren gegen frühere Gesellschafter der Sal. Oppenheim-Bank vor dem Landgericht Köln wegen Untreue und Verstößen gegen das Kreditwesengesetz steht laut Handelsblatt (Volker Votsmeier) vor seinem Abschluss: Am heutigen Donnerstag soll die Staatsanwaltschaft plädieren.

Richter Kirchhof im Interview: Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) äußert sich Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht, zur Rolle des Gerichts in den Themen Religionsfreiheit und Leistungen für Asylbewerber, sein Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof, den Föderalismus in Deutschland und die Grundrechte in der digitalen Welt. Was neue Entwicklungen betrifft, sei es zuerst "Aufgabe der Politik, Regeln zu setzen und die Bürger zu schützen".

Schöffensystem: Über "Sinn und Unsinn des Schöffensystems" reden die Journalisten Peter Maxwill und Marc Baumann auf spiegel.de. Beide haben ihre Erfahrungen als Schöffen gesammelt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2015: FIFA-Funktionäre festgenommen – Vorratsdatenspeicherung beschlossen – Drohnen und Recht . In: Legal Tribune Online, 28.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15669/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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