Die juristische Presseschau vom 4. September 2012: Kreuze in Straßburg – Monstertrucks in Karlsruhe – Dildo im Flughafen

04.09.2012

Weitere Themen – Justiz

BVerfG – Gigaliner: Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Modellversuch mit übergroßen Lastwagen eingereicht. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) habe ihn ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrats genehmigt, so u.a. die taz (Nadine Michel). Es liege schon eine ähnliche Klage der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen vor.

EuGH zu Informationspflichten beim E-Commerce: Der Europäische Gerichtshof hat im Juli entschieden, dass eine Informationswebseite des Verkäufers nicht als Verbraucher-Information nach der Fernabsatzrichtlinie (umgesetzt in § 312c BGB) genügt. Danach muss der Verbraucher wichtige Informationen in einem "für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger erhalten." Über das Urteil berichtet Anwalt Ulrich Noack auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.

BAG zu ehrenamtlichem Engagement: Wer ehrenamtlich arbeitet, kann sich nicht auf Kündigungsschutz berufen. Das entschied vorige Woche das Bundesarbeitsgericht (BAG), laut beck.blog.de (Manfred Stoffels). Geklagt hatte eine Frau, die für 30 Euro Unkostenersatz pro Monat bei der Telefonseelsorge arbeitete und nach acht Jahren nicht mehr eingesetzt wurde.

BGH zu Entschädigung bei verspätetem Zubringerflug: Die Anwältin Antje Krenkel stellt in der FTD eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende August als "Urteil der Woche" vor. Danach muss ein Passagier mit einem Anschlussflug befördert werden, auch wenn sein Gepäck wegen einer Verspätung des Zubringerflugs noch nicht mitbefördert werden kann.

StA Stuttgart – LBBW-Zweckgesellschaften: Die SZ (Klaus Ott) schildert Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg. Sie stehen im Verdacht der Untreue und der unrichtigen Bilanzdarstellung. Bei Geschäften von Zweckgesellschaften, die die Bank beherrschte, sollen sie bewusst zu große Risiken eingegangen sein und diese Risiken auch nicht bilanziert haben. Falls es zum Prozess kommt, werde erstmals über den Sinn von Zweckgesellschaften entschieden.

Elternklagen bei Schulkonflikten: zeit.de (Linda Tutmann) stellt den Hamburger Anwalt Alexander Münch vor, der sich auf Klagen von Eltern und Schülern gegen schlechte Noten und Disziplinarmaßnahmen spezialisiert hat.

Verteidiger Adam Ahmed: In einem ausführlichen Interview mit der SZ (Joachim Käppner/ Wolfgang Wittl) spricht der Strafverteidger Adam Ahmed über seine spektakulären Fälle (u.a. den Mann, der in Krailling seine zwei Nichten tötete) und seine Berufsauffassung. Die Einhaltung des Rechts sei wichtiger als eine mögliche Gefahr bei der Entlassung eines Straftäters.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2012: Kreuze in Straßburg – Monstertrucks in Karlsruhe – Dildo im Flughafen . In: Legal Tribune Online, 04.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6991/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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