Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2016: Lag­arde veru­teilt / Elb­ver­tie­fung am BVerwG / Frauke Petry und Fakten

20.12.2016

Justiz

BVerfG zu Armenien-Resolution: Nach Meldung der SZ hat das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerden mehrerer türkischer Staatsbürger gegen die im vergangenen Juni verabschiedete Armenien-Resolution des Bundestags nicht zur Entscheidung angenommen. Die zum Teil in Deutschland lebenden Beschwerdeführer hätten eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt. Eine solche Verletzung sei zudem auch nicht ersichtlich.

BVerfG – Tarifeinheitsgesetz: community.beck (Christian Rolfs) meldet zur Terminplanung des Bundesverfassungsgerichts, dass die mündliche Verhandlung im Verfahren zu Verfassungsbeschwerden mehrerer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz für den 24. und 25. Januar 2017 angesetzt wurde.

BVerwG – Elbvertiefung: Am Bundesverwaltungsgericht hat die mündliche Verhandlung zur Zulässigkeit der geplanten Elbvertiefung begonnen. Für den morgigen Mittwoch werde die Bestimmung eines Verkündungstermins erwartet, schreibt die FAZ (Carsten Germis). Dieser dürfte im Januar oder Februar liegen. Christoph Kapalschinski (Hbl) kommentiert, dass die klagenden Umweltverbände bereits "etliche Nachbesserungen im Detail erreicht" hätten. Eine grundsätzliche Entscheidung gegen die Maßnahme würde jedoch "Investitionsentscheidungen weit über die Hafenwirtschaft hinaus" negativ beeinflussen und sowohl den Standort Hamburg als "das gesamte Exportland Deutschland" nachhaltig beschädigen.

KG Berlin – Immobilienfonds: Das Kammergericht hat in der vergangenen Woche eine Berliner Kanzlei als Vertretung in einem Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Deutsche Bank und die Commerzbank ausgewählt. In dem Verfahren sollen mögliche Ersatzansprüche für Anleger einer mit Verlust verkauften Fondsimmobilie in London geprüft werden, erläutert das Hbl (Reiner Reichel).

OVG Rheinland-Pfalz zu Syrern: Am vergangenen Freitag entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass allein die Flucht aus Syrien, ohne besondere individuelle Umstände, keinen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter begründe. Hiermit wurde die Auffassung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bestätigt, schreibt lto.de in einem Beitrag, der auch die weitere Rechtsprechung zum Thema referiert.

OLG Köln zu Faktencheck: Das von Journalistenschülern betriebene Projekt "Faktenzoom" darf die AfD-Chefin Frauke Petry nicht mehr als Spitzenreiterin einer "Pinocchio-Liste" darstellen. Einzelne Aussagen, die der Politikerin zugeschrieben wurden, seien von ihr überhaupt nicht getroffen worden, das erstellte Ranking damit hinfällig, fasst lto.de die in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zusammen. Die fraglichen Äußerungen gibt der Medien-Blog uebermedien.de (Stefan Niggemeier) wieder. Ob die zum Teil unterlegene Journalisten-Schule ein Hauptsacheverfahren anstrengen wolle, werde bislang noch geprüft.

LG Bochum – Werner Mauss: Im Steuerstrafverfahren gegen Werner Mauss hat der Angeklagte nach Bericht der SZ (Ralf Wiegand) dem Landgericht Bochum mitgeteilt, gut acht Millionen Euro bei einem Finanzamt zur Sicherheit hinterlegt zu haben. Daneben habe er unter von ihm geführten Tarnidentitäten auch zwei E-Mails an den Vorsitzenden Richter geschickt. Auf belastbare Belege der von Mauss vorgebrachten Erklärungen für das ihm zugeschriebene unversteuerte Vermögen warteten die Prozessbeteiligten, einschließlich seiner Verteidigung, indes vergeblich.

LG Köln – Madeleine Schickedanz: Nach Meldung der FAZ (Christine Scharrenbroich) hat das Landgericht Köln seinen für den heutigen Dienstag terminierten Verkündungstermin im Schadensersatzverfahren von Madeleine Schickedanz unter anderem gegen ihre frühere Hausbank Sal. Oppenheim auf den 17. Januar verlegt. Es werde erwartet, dass die verbleibende Zeit für eine vergleichsweise Einigung genutzt wird, nach der sich die Klägerin mit einem "mittleren zweistelligen Millionenbetrag zufriedengeben" werde.

LG Aachen zu Porno-Unternehmer: Wegen Hinterziehung von knapp 700.000 Euro Steuern hat das Landgericht Aachen einen als "Porno-König" bekannt gewordenen ehemaligen Sexseitenbetreiber zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Welt (Florian Flade/Lars-Marten Nagel) geht vertieft auf die früheren Geschäftsaktivitäten des Verurteilten ein und erwähnt auch Berichte, nach denen er durch Zahlung einer Auflage in Millionenhöhe Ermittlungen in einem weiteren Steuerstrafverfahren entgangen sein soll.

LG Hamburg im Fall Tayler: Wegen der Tötung seines damals 13 Monate alten Stiefsohns Tayler hat das Landgericht Hamburg einen Mann zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilte hatte bis zuletzt bestritten, das Kleinkind zu Tode geschüttelt zu haben. Gutachterliche Feststellungen hätten für das Gericht jedoch das Gegenteil belegt. Es berichten unter anderem zeit.de (Elke Spanner) und SZ (Thomas Hahn).

ArbG Berlin zu Polizist: Im Vergleichswege hat das Arbeitsgericht Berlin eine Auseinandersetzung zwischen einem LKA-Beamten und dessen Dienstherren beendet. Die vom Kläger beantragte Löschung einer Abmahnung wegen eines Redebeitrags auf einer Pegida-Veranstaltung finde nach der Einigung nicht sofort, sondern in anderthalb Jahren statt, berichtet die taz-Berlin (Erik Peter).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2016: Lagarde veruteilt / Elbvertiefung am BVerwG / Frauke Petry und Fakten . In: Legal Tribune Online, 20.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21520/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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