Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. September 2020: Ruth Bader Gins­burg ges­torben / Ent­schä­d­i­gung für Lock­down? / Ver­schlüs­se­lung bleibt sicher

21.09.2020

Nach dem Tod von Ruth Bader Ginsburg ist eine Debatte um ihre Nachfolge am US-Supreme Court entbrannt. Das LG Berlin verhandelt über Lockdown-Entschädigung. Email-Provider müssen keine Hintertüren für verschlüsselte Emails einbauen.

Thema des Tages

Ruth Bader Ginsburg: Die Richterin am US-Supreme Court, Ruth Bader Ginsburg, ist am Freitag an den Folgen einer Krebserkrankung gestorben. Ginsburg galt als liberale Richterin und hat sich insbesondere durch ihren jahrzehntelangen Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen einen Namen gemacht. In den letzten Jahren ist "RBG", wie sie genannt wurde, durch ihre abweichende Voten und ihre scharfe Argumentationsweise zur Ikone des liberalen Amerikas geworden. Die Montags-SZ (Christian Zaschke), die Montags-FAZ (Patrick Bahners), taz.de (Christian Rath), spiegel.de (Marc Pitzke), zeit.de (Rieke Havertz) und LTO blicken zurück auf das bewegte Leben der streitbaren Juristin. Unmittelbar nach ihrem Tod ist eine Debatte über die Nachfolge am Supreme Court entbrannt. Entgegen dem Wunsch von Ginsburg will US-Präsident Donald Trump noch vor der Präsidentschaftswahl im November eine Nachfolgerin vorschlagen. Als mögliche Kandidatinnen nannte er die Bundesrichterinnen Amy Coney Barrett und Barbara Lagoa. Ob er mit diesem Verfahren eine Mehrheit im Senat findet, ist jedoch unklar, weil bereits zwei republikanische Senatoren angekündigt haben, die Präsidentschaftswahl abwarten zu wollen. Die Montags-SZ (Alan Cassidy), die FAS (Majid Sattar), die Montags-Welt (Daniel Friedrich Sturm), die Montags-taz (Bernd Pickert) und zeit.de (Rieke Havertz) befassen sich mit dem Streit um die Nachfolge.

Clemens Wergin (WamS) weist darauf hin, dass es die Republikaner waren, die 2016 einen neuen Richter mit der Begründung blockiert haben, dass bald die Präsidentschaftswahl anstehe. Alan Cassidy (Montags-SZ) befürchtet daher eine Legitimationskrise des Gerichts, sollten sich die Republikaner jetzt durchsetzen. Klaus-Dieter Frankenberger (Montags-FAZ) glaubt, die Richterpersonalie werde die Wähler beider Lager zusätzlich mobilisieren. Laut Bernd Pickert (Montags-taz) kommt in der Debatte ein Fehler im System zum Ausdruck: "Je dysfunktionaler die Legislative, desto politisierter die Judikative."

spiegel.de (Alexander Sarovic) beantwortet die wichtigsten Fragen zum Verfahren der Neubesetzung. faz.net (Oliver Kühn) stellt Mitch McConnell vor, der dabei als republikanischer Mehrheitsführer im Senat eine zentrale Rolle spielt. Die Montags-FAZ (Majid Sattar) und spiegel.de (Roland Nelles) beleuchten die Auswirkungen auf den US-Wahlkampf.

Rechtspolitik

StVO-Novelle und Fahrverbote: Im Bundesrat ist eine Reparatur der mit einem Formfehler behafteten Änderung des Bußgeldkatalogs aus dem Februar gescheitert. Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) hatte sich mit den SPD-Landesverkehrsministern auf einen abgeschwächten "Kompromiss" geeinigt. Doch die elf grün mitregierten Länder verweigerten die Zustimmung, da sie einen unveränderten Neu-Beschluss des Bußgeldkatalogs fordern. Das berichten Samstags-SZ (Julia Bergmann), spiegel.de und LTO

Vorratsdatenspeicherung: Über den Bundesrats-Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorzubereiten, berichtet jetzt auch die Samstags-taz (Christian Rath). Der Antrag sei nur symbolisch und diene wohl dazu, Druck auf den EuGH auszuüben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof 2019 die Frage vorgelegt, ob die deutsche Regelung gegen Unionsrecht verstößt. Der Deutsche Richterbund fordert die Bundesregierung zudem auf, eine europäische Lösung für die Vorratsdatenspeicherung vorzubereiten, um auf die EuGH-Entscheidung reagieren zu können, wie LTO meldet.

Aufnahme von Flüchtlingen: Berlin und Thüringen sind im Bundesrat mit ihrem Antrag gescheitert, den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, eigenständig Flüchtlinge aufzunehmen. Das meldet spiegel.de. Nach der bisherigen Rechtslage ist stets das Einvernehmen des Bundesinnenministers erforderlich.

Laut Reinhard Müller (Samstags-FAZ) tun die Länder so, "als könnten sie selbst im Wege einer Art humanitären Intervention die ihnen genehmen Flüchtlinge von den griechischen Inseln holen". Es müsse aber dabei bleiben, dass der Bund die Außenpolitik macht.

EU-Asylpolitik: Bundesinnenminister Horst Seehofer hofft auf eine Einigung zur europäischen Flüchtlingspolitik bis Ende des Jahres. Das schreibt die Montags-FAZ. Die EU-Kommission will am Mittwoch ihre Vorschläge für eine Reform des europäischen Asylsystems vorstellen, die bisher an Streitigkeiten über die Verteilung von Flüchtlingen gescheitert ist.

Reinhard Müller (Montags-FAZ) meint, der Anspruch der EU, Verfolgten Asyl und Menschen in Not Schutz zu gewähren, ergebe sich aus ihrem Selbstverständnis. Jeder Staat müsse darüber hinaus für sich entscheiden, wen er unter welchen Bedingungen für wie lange ins Land lässt. Moralische Überheblichkeit sei fehl am Platz.

Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin: Torsten Krauel (Samstags-Welt) kritisiert das von der rot-rot-grünen Koalition geplante Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz. Eine Versammlung könne nach dem Entwurf schnell aufgelöst werden, wenn sie "in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpft" und dadurch "einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt". Damit, so Krauel, wolle Berlin bestimmen, für welche Inhalte man demonstrieren darf und für welche nicht.

Hasskriminalität: Über die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität berichten jetzt auch die Samstags-FAZ (Corinna Budras), der Samstags-Tsp (Jost Müller-Neuhof), Netzpolitik.org (Markus Reuter) und LTO (Annelie Kaufmann). Das Gesetz betrifft unter anderem die Abfrage von Bestandsdaten bestimmter Internetnutzer durch das Bundeskriminalamt. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch erst in einem Beschluss von Juli entschieden, dass verschiedene Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig sind. Wegen dieser – zeitlich nach der Verabschiedung des Gesetzes getroffenen – Entscheidung hat der Bundespräsident das Gesetz noch nicht unterzeichnet.

Kinderrechte: Heribert Prantl (Samstags-SZ) spricht sich für die Stärkung von Kinderrechten aus, unter anderem durch die Aufnahme eines Kindergrundrechts ins Grundgesetz. Das könne auch gegen Kinderarmut helfen, die eine Form von Gewalt sei. Wenn der Gesetzgeber sich gegen eine Grundsicherung für Kinder sperre, helfe vielleicht "ein Wink mit dem Rohrstock".

Recht auf Bildung: Rechtsprofessorin Maria Wersig fordert in der Samstags-SZ den Digitalisierungsschub der Coronakrise zu nutzen, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Seit Jahren werde vor den Sozialgerichten gestritten, ob und (wenn ja) von wem die Kosten für Tablets oder Laptops für Schüler übernommen werden. Für die Umsetzung des Rechts auf Bildung brauche es viele Zuständige. Der Gesetzgeber solle klarstellen, dass die digitale Schulausstattung für armutsgefährdete Kinder eine Sozialleistung ist, mit der sie rechnen können.

Kindesmissbrauch: Die CDU-Politikerinnen Lucia Puttrich und Katja Leikert bekunden im FAZ-Einspruch ihre Unterstützung für die Vorschläge der EU-Kommission zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Danach solle es Internetunternehmen ermöglicht werden, sich an der Verfolgung von Tätern zu beteiligen. Das Motto müsse lauten: Erst melden, dann löschen. In den Mitgliedstaaten fehle es aber noch am gegenseitigen Vertrauen für die Kooperation in Strafverfahren. Auch das Bundesjustizministerium habe sich lange geweigert, die europäische E-Evidence-Verordnung zu unterstützen.

Parlamente in der Coronakrise: In einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ spricht sich Wolfgang Kubicki, FDP-Politiker und Vizepräsident des Bundestags, dafür aus, dass wieder mehr Entscheidungen zur Bewältigung der Coronakrise in den Parlamenten getroffen werden. Auf die "Stunde der Exekutive" dürfe nicht allein die "Stunde der Gerichte" folgen.

Justiz

LG Berlin – Entschädigung für Lockdown: Am morgigen Dienstag wird das Landgericht Berlin über die Klage eines Gastwirtes verhandeln, der Entschädigung für die Schließung seiner Kneipe während des Lockdowns zu Beginn der Corona-Pandemie verlangt. Er argumentiert, dass die Betriebsschließung im Infektionsschutzgesetz gar nicht vorgesehen sei. Zudem sei von der Gaststätte keine Gefahr ausgegangen. Laut Montags-FAZ (Corinna Budras) handelt es sich um die erste mündliche Verhandlung dieser Art. Es sei jedoch bundesweit mit einer Vielzahl von Klagen zu rechnen. Die Kneipe nennt sich "Klo", liegt im Berliner Stadtteil Charlottenburg und hat oft internationale Gäste zu Besuch.

LG Hannover zu verschlüsselten Emails: Der Email-Dienst Tutanota hat sich erfolgreich gegen die Herausgabe verschlüsselter Emails gewehrt. Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte Zugriff auf Emails, die einer Person zugeordnet wurden, die der Erpressung verdächtigt wird. Tutanota argumentierte, dass das Unternehmen diese selbst nicht entschlüsseln könne. Würde es eine Art Hintertür einbauen, machte das die Verschlüsselung insgesamt unsicher. Nachdem das Amtsgericht noch ein Ordnungsgeld festsetzte, gab das Landgericht dem Email-Dienst recht, so der Spiegel (Max Hoppenstedt).

BGH zu gutgläubigem Erwerb: Wird ein Fahrzeug nach einer Probefahrt nicht zurückgegeben, kann man es später gutgläubig erwerben. Das Fahrzeug sei nicht abhandengekommen, wenn es vom Eigentümer ohne Überwachung herausgegeben wurde, so der Bundesgerichtshof. In dem zugrundeliegenden Fall hatte eine Familie ein Campingmobil erworben, das zuvor nach einer Probefahrt unterschlagen worden war. Das Oberlandesgericht war von einem Abhandenkommen ausgegangen, weil das Autohaus gewissenhaft die Personalien geprüft und auch die Zulassungsbescheinigungen einbehalten habe. Die Samstags-FAZ (Alexander Haneke), tagesschau.de (Franziska Kring/Kolja Schwartz) und LTO berichten.

LG Stuttgart – Diesel-Skandal: Das Landgericht Stuttgart hat dem Europäischen Gerichtshof erneut Fragen zur rechtlichen Bewertung des Dieselskandals vorgelegt. Konkret geht es um die Zulässigkeit des sogenannten Thermofensters und die Sanktionswirkung von EU-Normen. Das Montags-Hbl (Martin-W. Buchenau/Volker Votsmeier) stellt den Richter Fabian Richter Reuschle vor, der zuletzt in einem anderen Verfahren vom Oberlandesgericht für befangen erklärt worden sei, weil seine Frau gegen VW klage.

StA Köln – Iberogast: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bayer-Konzerns. Gegen ihn wird laut Montags-taz (Christian Rath) wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, nachdem 2018 eine Frau gestorben ist, die das Medikament Iberogast genommen hat. Es wird schon länger vermutet, dass das rezeptfreie Bayer-Medikament in seltenen Fällen Leberschäden verursacht. Bayer hatte sich jedoch lange gegen die Verpflichtung gewehrt, Warnhinweise in den Beipackzettel aufzunehmen.

BVerwG – Fehmarnbelt-Tunnel: Am kommenden Dienstag beginnt am Bundesverwaltungsgericht die Verhandlung zum Bau des Fehmarnbelt-Tunnel, der zwischen der Insel Fehmarn und dem dänischen Lolland 18 Kilometer unter der Ostsee hindurchführen soll. Geklagt haben Umweltverbände und Fährunternehmen. Das Land Schleswig-Holstein stellt sich auf mögliche Auflagen ein, rechnet aber nicht damit, dass das gesamte Projekt in Frage gestellt wird. Der Wirtschaftsminister des Landes, Bernd Buchholz (FDP), kritisiert gegenüber der Montags-FAZ (Christian Müßgens/Matthias Wyssuwa) das seiner Ansicht nach viel zu komplizierte Planungsrecht.

VG Köln zu Haftung von Oberbürgermeisterin: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn persönlich für die Schäden haftet, die beim Bau des World Conference Center Bonn entstanden sind. Die Oberbürgermeisterin habe den Gemeinderat nicht ausreichend über Haftungsrisiken informiert. Rechtsprofessor Bernd Grzeszick stellt auf dem Verfassungsblog das Urteil vor und betont, dass der Regress gegenüber Beamten ein Mittel der Verwaltungskontrolle sei, mit dem das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung gefördert werden könne.

Recht in der Welt

Russland – Anschlag auf Nawalny: Der CDU-Politiker Norbert Röttgen und der Straf- und Völkerrechtler Claus Kreß schlagen vor, die Rechtshilfe im Fall Nawalny von einer internationalen Untersuchung der Ermittlungen abhängig zu machen. Die Rechtshilfe gehe davon aus, dass der ersuchende Staat ernsthafte Strafverfolgung betreiben will. Dafür gebe es im Fall Nawalny aber keine Hinweise. Nikolaos Gazeas gibt gegenüber der FAS (Frank Pergande/Konrad Schuller) zudem zu bedenken, dass die von Russland verlangten Daten teilweise hochsensibel seien. Die Daten aus dem Bundeswehrlabor könnten etwa Rückschlüsse darüber erlauben, weshalb der Anschlag auf den Kreml-Kritiker letztlich misslang.

UN – Iran-Sanktionen: Nach Auffassung der Vereinigten Staaten sind die Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft, weil dieser seine Pflichten aus dem Atomabkommen verletzt habe. Das stößt auf Widerspruch von Deutschland, Frankreich und Großbritannien, die darauf hinweisen, dass die USA 2018 aus dem Abkommen ausgetreten sei und daher nicht den "Snapback-Mechanismus" auslösen können. Die Montags-FAZ (Thomas Gutschker/Johannes Leithäuser) und die Montags-taz (Andreas Zumach) stellen den Streit dar.

Frankreich – Männerhass und Meinungsfreiheit: In Frankreich hat ein Regierungsmitarbeiter versucht, die Verbreitung eines Buches zu unterbinden, in dem sich die Autorin zum "Männerhass" bekennt. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Berit Völzmann nimmt auf Verfassungsblog den Fall zum Anlass, sich Gedanken über die Regulierung von Meinungsäußerungen zu machen. Es bedürfe einer Debatte um die Spielregeln des Meinungsdiskurses, wobei die Gefahr, dass benachteiligte Gruppen aus dem Diskurs gedrängt werden, in den Blick zu nehmen sei.

Sonstiges

Bafin – AVP-Insolvenz: Der Rezeptabrechner AVP ist insolvent. Nachdem das Unternehmen, das die Abrechnung für viele Apotheken übernimmt, die Umsätze aus dem August teilweise nicht ausgezahlt hatte, schickte die Bafin einen Sonderbeauftragten in das Unternehmen, der kurz darauf Insolvenzantrag stellte. Zudem wurde Strafanzeige erstattet. Viele Apotheken bangen jetzt um ihre Existenz, so die Samstags-FAZ (Britta Beeger/Marcus Jung).

Abgasskandal und Daimler: Im Interview mit der Montags-FAZ (Martin Gropp/Marcus Jung) äußert sich Renata Jungo Brüngger, Daimler-Vorstand für Integrität und Recht, zur Bewältigung des Abgasskandals in den USA und Europa. Durch die jüngst in den USA geschlossenen Vergleiche würden die zivilrechtlichen Umwelt-Verfahren mit den Behörden und die Verbraucher-Sammelklage beendet. Im Hinblick auf das laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zeigt sich die Managerin überzeugt, dass Abgassysteme von Daimler den Vorgaben des EU-Rechts genügen.

Seehofer zu taz-Kolumne: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat keine juristische Prüfung vornehmen lassen, bevor er im Juni ankündigte, Strafanzeige gegen die taz-Autorin Hengameh Yaghoobifarah zu erstatten. Das berichtet der Samstags-Tsp (Jost-Müller-Neuhof) unter Berufung auf Auskünfte des Innenministeriums. Seehofer hatte später von der Anzeige abgesehen, hält jedoch an seiner Auffassung fest, dass die taz-Kolumne über Polizisten Straftatbestände erfüllt.

Rechtsextreme Polizisten und Soldaten: Anlässlich des Bekanntwerdens rechtsextremer Chatgruppen von nordrhein-westfälischen Polizisten befasst sich der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg auf LTO mit den Voraussetzungen, unter denen Polizisten und Soldaten aus dem Dienst entlassen werden können. Nach dem auch für Polizisten einschlägigen Beamtenrecht gelte die Faustformel "Je länger die Dienstzeit, desto schwerer die Entlassung." Bei Soldaten seien die Hürden niedriger.

Entschädigung für Tönnies: Die Rechtsanwälte Christian Eckart und Frauke Kruse untersuchen auf LTO, ob der Fleischkonzern Tönnies Entschädigung für die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen während des Lockdowns im Juni verlangen kann. Das Problem bestehe darin, dass Tönnies eine Erstattung der Verdienstausfallentschädigung verlangt, die er anstelle des Staates an seine in Quarantäne geschickten Mitarbeiter ausgezahlt habe. Den Mitarbeitern sei kein Mitverschulden vorzuwerfen. Der Anspruch könne jedoch nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Entschädigung zu versagen sein, wenn Tönnies nach Arbeitsrecht zur Lohnfortzahlung verpflichtet gewesen sei.

Kriminalberichterstattung: In seiner Kolumne auf spiegel.de befasst sich Thomas Fischer, ehemaliger Bundesrichter, anhand verschiedener Beispiele mit der Berichterstattung über Kriminalfälle, die nach seiner Auffassung häufig "überaus unklar, von Vor-Annahmen und Vor-Urteilen geprägt" ist.

Frauennetzwerk eDiscovery: Die Rechtsanwältin Anna-Katharina Horn hat einen deutschen Ableger des US-Verbands "Women in eDiscovery" mitgegründet, in dem sich Frauen vernetzen, die im Bereich Internal Investigations und eDiscovery arbeiten. Mit LTO (Anja Hall) sprach sie über ihre Beweggründe. 

"Schwarz Rot Gut": Die Montags-FAZ druckt einen Ausschnitt aus dem Buch "Schwarz Rot Gut" ihres Redakteurs Reinhard Müller. Darin untersucht der Autor die Fundamente des föderalen und demokratischen Rechtsstaats. In Bezug auf historische Kontinuitäten heißt es: "Dass das Deutsche Reich 1945 rechtlich nicht unterging, ändert nichts an der Legitimität des heutigen Deutschland und seiner Rechtsakte."

Justiz in Deutschland und Polen 1920: Nach dem Ersten Weltkrieg verlor Deutschland einen Teil seiner Fläche an Polen. LTO (Martin Rath) schildert die Zuständigkeitsprobleme, die mit dem Gebietsübergang einhergingen. So enthielt das "deutsch-polnische Abkommen, betreffend die Überleitung der Rechtspflege" Regeln über den Umgang mit Straf- und Zivilverfahren im Grenzgebiet, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren.

 

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lto/dw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. September 2020: Ruth Bader Ginsburg gestorben / Entschädigung für Lockdown? / Verschlüsselung bleibt sicher . In: Legal Tribune Online, 21.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42845/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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