Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2017: Widerruf für Auto­käufer? / Ende für Schle­cker / Fest­nahmen in Kata­lo­nien

17.10.2017

Recht in der Welt

Spanien – Katalonien: Der Konflikt zwischen spanischer Zentralregierung und separatistischen Katalanen geht offenbar weiter. Nach Bericht der FAZ (Hans-Christian Rößler) hat der Oberste Gerichtshof des Landes die Inhaftierung zweier Organisatoren von Protesten wegen des Vorwurfs des Aufstands gegen die Staatsgewalt angeordnet. Dem Chef der Regionalpolizei, dem vorgeworfen wird, gegen die Blockaden von Ministerien durch Separatisten im September nicht rechtzeitig eingegriffen zu haben, wurde derweil die Auflage erteilt, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden.

Schweden/Chile – Giftmüll: Über den "bislang größten Haftpflichtprozess in einem EU-Land" schreibt die taz (Reinhard Wolff). Fast 800 Chilenen fordern am Sitz eines schwedischen Bergbaukonzerns eine Entschädigung für Gesundheitsschäden durch Giftmüllexporte in den 1980er Jahren. Der Konzern berufe sich auf eine damalige Vereinbarung mit einer schon längst insolventen chilenischen Firma, deren Versäumnisse ihm nicht zuzurechnen seien, sowie Verjährung.

Großbritannien – Wasserwerke Leipzig: Die Stadt Leipzig muss nach der zweitinstanzlichen Entscheidung eines Londoner Gerichts die Verluste aus riskanten Wertpapiergeschäften ihrer Wasserwerke nicht begleichen. Die klagende UBS-Bank ist damit erneut bei dem Versuch gescheitert, 350 Millionen Euro zurückzuerlangen, schreibt das Hbl (Carsten Volkery). Der frühere Geschäftsführer des kommunalen Betriebs verbüßt wegen der Beteiligung an den fraglichen Geschäften eine Haftstrafe.

USA – E-Mail-Zugriff: Der Oberste Gerichtshof der USA wird sich nach einer Klage des Justizministeriums des Landes mit der Frage befassen, ob Ermittlern auf richterliche Anordnung Daten herauszugeben sind, die auf ausländischen Servern gespeichert sind. Den wohl im kommenden Sommer entschiedenen Fall und die Argumentation des beklagten Microsoft-Konzerns stellt zeit.de (Patrick Beuth) vor.

Sonstiges

Instagram-Nutzungsbedingungen: Die Fotoplattform Instagram hat durch Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zugesagt, seine beanstandeten Nutzungs- und Datenschutzbedingungen zu überarbeiten, berichtet die FAZ (Jonas Jansen). Bemängelt worden sei etwa die Bestimmung, dass bei Rechtsstreitigkeiten US-amerikanische Schiedsgerichte hätten angerufen werden müssen. Nach dem Bericht von netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) ist es "für Jubel zu früh". Denn sei absehbar, dass sich die großen Datenkonzerne ohnehin bereits auf das Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 vorbereiteten. An ihrem Geschäftsmodell, der personalisierten Werbung durch Analysen des Nutzungsverhaltens ihrer Kunden, hielten sie aber unbeirrt fest.

Wettbewerbsregister: Das nach einem Bundesratsbeschluss vor drei Monaten gegenwärtig beim Bundeskartellamt aufgebaute Wettbewerbsregister für Firmen, bei denen unter anderem Korruption oder Kartellrechtsverstöße rechtskräftig festgestellt worden sind, ist vom Präsidenten der Behörde, Andreas Mundt, kritisiert worden. Wie das Hbl (Heike Anger) berichtet, habe Mundt auf rechtliche Probleme wie etwa die vorgesehene Möglichkeit, einen Eintrag im Register durch einen als Selbstreinigung bezeichneten Ersatz des Schadens löschen zu lassen, verwiesen und betont, dass "die Todesstrafe für Unternehmen" nie gewollt worden sei.

Das Letzte zum Schluss

Modellarbeit: Vor dem Landgericht Düsseldorf wird gegen einen Mann verhandelt, der seine Freundin im Streit aus einem Treppenhausfenster im zweiten Stock eines Wohnhauses gestoßen haben soll. Der Angeklagte verteidigt sich mit der Einlassung, das vermeintliche Opfer sei aus eigenem Entschluss gesprungen. Um herauszufinden, welche Version stimmt, unternahmen die Richter eine Inaugenscheinnahme des Tatortes. Offenbar immer noch nicht überzeugt, ließen sie ein Lego-Modell des Hauses erstellen. Auch das hat aber, so justillon.de (Stephan Weinberger), die gerichtliche Wahrheitsfindung noch nicht entscheidend vorangebracht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2017: Widerruf für Autokäufer? / Ende für Schlecker / Festnahmen in Katalonien . In: Legal Tribune Online, 17.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25055/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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