Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2017: Widerruf für Auto­käufer? / Ende für Schle­cker / Fest­nahmen in Kata­lo­nien

17.10.2017

Justiz

OVG NRW – Bewertungsportal: lto.de stellt ein beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängiges Verfahren zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Bewertung von Autofahrern vor. Auf Berufung des beklagten Betreibers des Portals verhandle das Gericht am kommenden Donnerstag über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten.

LVerfG M-V zu Gleichstellungsbeauftragter: In einem Kommentar zur Entscheidung des mecklenburg-vorpommerschen Landesverfassungsgerichts, nach der Gleichstellungsbeauftragte im Land weiblich sein müssen, erinnert Jost Müller-Neuhof (Tsp) daran, dass Länder wie Hamburg oder Bayern ihre entsprechenden Gleichstellungsgesetze bereits geöffnet haben. Dies folge der Erkenntnis, dass mittlerweile auch Männer an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie interessiert seien. Als "politische Entscheidungen" ließen sich derartige Ergebnisse aber "schlecht herbeiklagen".

LG Stuttgart – Schlecker: Im Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder hat das Landgericht Stuttgart der Staatsanwaltschaft "ans Herz" gelegt, einige Vorwürfe fallenzulassen. Nach dem ausdrücklichen Hinweis auf die Strafprozessordnung erfolgte der Hinweis, weil die fraglichen Taten nicht beträchtlich ins Gewicht fielen, erläutert die SZ (Stefan Mayr). Damit gelte als sicher, dass die Angeklagten keinen Freispruch zu erwarten hätten. Fraglich sei hingegen, ob Haftstrafen noch zur Bewährung ausgesetzt würden. Ein Antrag der Anklagebehörde werde für die nächste Verhandlung am kommenden Montag erwartet. Nachdem die Plädoyers wohl im nächsten Monat gehalten werden, könnte ein Urteil noch in diesem Jahr gesprochen werden. Auch die FAZ (Oliver Schmale) berichtet über die Verhandlung.

LG Nürnberg-Fürth – LKA-Beamte: In geplanten 30 Verhandlungsterminen wird das Landgericht Nürnberg-Fürth ab dem 7. November gegen sechs Beamte des Landeskriminalamtes unter anderem wegen Strafvereitelung im Amt und Betrug verhandeln. Damit finde die sogenannte V-Mann-Affäre um mutmaßlich in Auftrag gegebene Straftaten im Rocker-Milieu ihre gerichtliche Aufklärung, meldet die SZ.

LG München I – Augustinum: Beim Landgericht München I liegt eine Anklage wegen bandenmäßigen Betrugs zu Lasten der evangelischen Augustinum-Unternehmensgruppe vor. Den vier Angeschuldigten werde vorgeworfen, die Betreiberin von Seniorenstiften "bei Immobiliendeals übel ausgenommen" zu haben, schreibt die SZ (Klaus Ott). Der mutmaßliche "Strippenzieher" und größte Nutznießer der illegalen Geschäfte, der früher als Oberkontrolleur beim Unternehmen tätige Artur Maccari, ist jedoch vor bald vier Jahren verstorben. Sein Tod habe die Ermittlungen erst in Gang gebracht.

LG Hamburg – Salafisten: Unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat müssen sich sechs junge Männer vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Den deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, sich im vergangenen Frühjahr mit der Absicht, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen, auf den Weg nach Syrien gemacht zu haben. Zu Beginn der Verhandlung wurde wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen, schreibt die FAZ (Matthias Wyssuwa).

LG Saarbrücken – Weltkriegsbunker: Die SZ (Christian Ignatzi) berichtet über den bislang erfolglosen Versuch einer saarländischen Gemeinde, die Kosten für die sachgerechte Sicherung eines erst kürzlich entdeckten Blindstollens von der Bundesrepublik ersetzt zu bekommen. Der Stollen sei Teil eines größeren Bunkersystems aus Zeiten des Zweiten Weltkriegs. Die für die Sanierung zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben habe die Kostenübernahme bislang unter Verweis auf die bereits 1959 abgelaufene Anmeldefrist abgelehnt.

LG München I – Check24: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat das Landgericht München I angerufen, um prüfen zu lassen, ob der Portalbetreiber Check24 ein Urteil des Oberlandesgerichts München zur Offenlegung seiner Maklertätigkeit auch tatsächlich umsetzt. Über die Einzelheiten und die "Dauerfehde" zwischen beiden Parteien schreibt die FAZ (Philipp Krohn).

FG Köln zur Fristwahrung: Der am letzten Tag der Antragsfrist erfolgte Einwurf einer Steuererklärung ist auch dann fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgte. Denn sei nicht vorgeschrieben, dass ein Veranlagungsantrag beim zuständigen Finanzamt eingehen müsse, so das Finanzgericht Köln in zwei nun veröffentlichten Urteilen aus dem Mai. Die zugelassenen Revisionen zum Bundesfinanzhof seien bereits eingelegt, so lto.de.

AG Berlin-Tiergarten – Holocaust-Leugnerin: Das Amtsgericht Tiergarten, Berlin, hat die 88-jährige Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Bericht der taz (Konrad Litschko) zählt auch die übrigen anhängigen Verfahren gegen Haverbeck auf.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2017: Widerruf für Autokäufer? / Ende für Schlecker / Festnahmen in Katalonien . In: Legal Tribune Online, 17.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25055/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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