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Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2017: Widerruf für Auto­käufer? / Ende für Schle­cker / Fest­nahmen in Kata­lo­nien

17.10.2017

Die juristische Presseschau

Das LG Berlin verhandelt über den Widerruf eines Autokreditvertrages. Kommt es zur Entscheidung? Außerdem in der Presseschau: Ende im Schlecker-Verfahren in Sicht, das Oberste Gericht Spaniens lässt katalanische Separatisten festnehmen.

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Thema des Tages

LG Berlin – Autokreditvertrag: Das Hbl (Laura de la Motte) berichtet über einen beim Landgericht Berlin anhängigen Rechtsstreit, in dem ein klagender Autokäufer den Widerruf des zur Finanzierung abgeschlossenen Kreditvertrages wegen einer unvollständigen Belehrung geltend macht. Weil bei neueren Kreditverträgen ab Juni 2014 infolge einer Anpassung an EU-Recht bei den standardmäßig verwendeten Klauseln eine Nutzungsentschädigung als Widerrufsfolge nicht mehr explizit erwähnt werde, könnte ein stattgebendes Urteil auch andere Finanzierer betreffen. Es sei jedoch fraglich, ob die im Fall beklagte VW-Bank tatsächlich ein Urteil riskiere.

In einem separaten Kommentar bezeichnet Laura de la Motte (Hbl) es als zweifelhaften Verdienst des Verbraucherschutzes, dass "das Kleingedruckte in Verträgen immer länger und schwerer zu verstehen" sei und in dieser Form höchstens einen Nutzen als "Arbeitsbeschaffung für Anwälte und Gerichte" besitze. Verbraucherschutz sollte bedeuten, dass Verwender und Nutzer das standardmäßig Vereinbarte tatsächlich verstehen und Verbraucher ihren Schutz auch nicht "erst einklagen" müssten.

Rechtspolitik

NetzDG-Bußgelder: Dem Hbl (Dietmar Neuerer) liegt der Entwurf für die Bußgeld-Leitlinien zu dem seit diesem Monat in Kraft befindlichen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Er präzisiere den bereits bestehenden Bußgeldrahmen des Bundesamts für Justiz als der zuständigen Aufsichtsbehörde und differenziere zwischen verschiedenen Verantwortungsstufen bei Gesetzesverstößen. So käme etwa bei Nichteinhaltung der auf 24 Stunden bemessenen Löschfrist eines offensichtlich rechtswidrigen Inhalts ein Bußgeld von bis zu 25 Millionen Euro in Betracht. Die Bußgelder würden aber erst nach Ablauf einer Übergangsphase, im neuen Jahr, verhängt.

Wirtschaftsstrafverfahren: Auch lto.de berichtet nun zu dem für die kommende Justizministerkonferenz geplanten Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, Wirtschaftsstrafverfahren künftig ohne Beteiligung von Schöffen verhandeln zu lassen.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Widerrufsjoker bei Autokrediten?, NetzDG-Bußgelder, Berufsrichter für Wirtschaftssachen

  • Seite 2:

    Justiz: Schlecker-Verfahren vor Abschluss, Anklage wegen Augustinum-Betrug, Check24 gegen Versicherungskaufleute

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Festnahmen in Katalonien, Entschädigung für Giftmüll?, Nutzungsbedingungen von Instagram

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2017: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25055 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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