Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2024: Reform­pläne bei Abstam­mung und Sor­ge­recht / Richter Radtke im Inter­view / Abou-Chaker-Pro­zess vor Abschluss

17.01.2024

Der Bundesjustizminister stellte zwei Eckpunktepapiere für familienrechtliche Reformen vor. Verfassungsrichter Radtke zu grundgesetzlichen Vorgaben für Sozialleistungen. Das Endlosverfahren gegen Arafat Abou-Chaker nähert sich dem Ende.

Thema des Tages

Abstammung / Sorge- und Umgangsrecht: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat zwei Eckpunktepapiere für Reformen im Familienrecht vorgestellt. Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag sollen die Neuregelungen die Realität neuer Familienmodelle besser abbilden. Im Eckpunktepapier zum Sorge- und Umgangsrecht ist vorgesehen, dass Alltagsangelegenheiten künftig auch durch neue Partner der Eltern geregelt werden können (kleines Sorgerecht). Im Falle der Trennung der Eltern soll das sogenannte Wechselmodell auch familiengerichtlich angeordnet werden können. Die Gerichte sollen bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt umfassend und systematisch ermitteln. Kinder, die 14 Jahre alt sind, sollen bei Umgangsvereinbarungen selbständig gerichtliche Beschlüsse herbeiführen können. Zudem soll die Adoption minderjähriger Kinder auch für unverheiratete Paare möglich werden. Im Eckpunktepapier zum Abstammungsrecht kündigt Buschmann an, dass bei lesbischen Paaren die nicht gebärende Frau die Stellung einer Mitmutter erhalten soll. Elternschaftsvereinbarungen sollen z.B. die Rechte der Beteiligten nach einer Samenspende (Becherspende) regeln. Die Anfechtung einer Vaterschaft durch leibliche Väter soll in bestimmten Konstellationen erleichtert werden. Die Vorlage von Gesetzentwürfen zu beiden Komplexen ist für den Sommer geplant. Damit könnten die Neuregelungen im nächsten Jahr Gesetzeskraft erlangen. Es berichten SZ (Constanze von Bullion) und LTO (Hasso Suliak).

In einem Kommentar erinnert Reinhard Müller (FAZ) daran, dass das Recht gesellschaftlichen Entwicklungen "immer hinterher" hinkt und von entsprechenden Mehrheiten abhängig ist. Er warnt: "Anonyme Samenspende und Leihmutterschaft gegen Geld mögen nützlich für vielfältige Beziehungen sein. Es wäre aber pervers, sie zur Norm einer Elternschaft zu stilisieren." Nach Constanze von Bullion (SZ) hat das Vorhaben, dass ein Kind zwei Mütter haben kann, "Chancen, ängstliche Gemüter um den Schlaf zu bringen." Dies diene aber dem Kindeswohl, weil es in lesbischen Familien nun zwei (rechtlich) verantwortliche Personen gibt. Für Sabine Menkens (Welt) ist das Vorhaben "die längst überfällige Anpassung des Rechts an die Lebenswirklichkeit der Menschen." Diese sei vor allem dadurch geprägt, dass sich rund ein Viertel der Eltern trennen, bevor die Kinder volljährig sind.

Rechtspolitik

Abschiebungen/Rechtsbeistand: Am Donnerstag will der Bundestag das Rückkehrförderungsgesetz beschließen. Die Welt (Ricarda Breyton) berichtet über die Kritik der Unionsfraktion im Bundestag an der verpflichtenden Beiordnung anwaltlichen Beistands für im Ausreisegewahrsam Befindliche. Hierauf hatte sich die Regierungskoalition bei ihrer zeitlichen Erweiterung des Ausreisgewahrsams verständigt. Nach Ansicht der Vizefraktionsvorsitzenden Andrea Lindholz (CDU) würde die anwaltliche Beteiligung Verfahren verzögern, was der in diesem Bereich tätige Rechtsanwalt Peter Fahlbusch bestreitet.

Einbürgerungen: Am Freitag steht im Bundestag der Beschluss der Einbürgerungsreform auf der Tagesordnung. Die Welt (Ricarda Breyton/Marcel Leubecher) konzentiert sich in ihrem Vorbericht auf eine Protokollerklärung der Regierungsfraktionen, nach der die Weigerung eines Einbürgerungsbewerbers, Frauen einen Handschlag zu geben, nicht zwangsläufig zum Scheitern des Antrags führe. Voraussetzung seien religiöse Gründe sowie der Ausschluss von Anhaltspunkten für die Missachtung der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Cannabis: Entgegen anderslautender Ankündigungen aus der Koalition steht die Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes auch in dieser Woche nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Tatsächlich könnte das gesamte Vorhaben scheitern, so die SZ (Georg Ismar/Angelika Slavik). In der SPD-Bundestagsfraktion sei rund die Hälfte der Abgeordneten gegen den Gesetzentwurf. Innenpolitiker:innen weisen darauf hin, dass die Teillegalisierung von Cannabis die Polizei nicht entlaste, sondern belaste. So seien mehr Verkehrskontrollen erforderlich, um bekifftes Autofahren zu verhindern.

VGT – Punktehandel: Der Verkehrsgerichtstag will in der nächsten Woche über Lösungen zum sogenannten Punktehandel diskutieren. Firmen vermitteln gegen Geld Personen, die bereit sind, als Fahrer einen Verkehrsverstoß und die folgenden Punkte in Flensburg auf sich zu nehmen. Da es um Ordnungswidrigkeiten geht, ist dies sogar legal. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat inzwischen eine "wertungswidrige Sanktionslücke" erkannt, die geschlossen werden sollte. Die Welt (Matthias Kamann) berichtet.

Justiz

Sozialleistungen und Grundgesetz: Im Interview mit der FAZ (Katja Gelinsky) erläutert Verfasssungsrichter Henning Radtke die Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts zu staatlichen Sozialleistungen. Er erläutert den Begriff des menschenwürdigen Existenzminimums, zu dem auch ein Mindestmaß an sozio-kultureller Teilhabe gehöre. Radtke beschreibt auch den Grundsatz der Selbstverantwortung: "Werden Mitwirkungshandlungen nicht erbracht, obwohl sie tatsächlich möglich und rechtlich zumutbar sind, dürfen Leistungen, auf die ansonsten ein Anspruch besteht, gekürzt werden." Sanktionen müssen verhältnismäßig sein. Das BVerfG achte auch darauf, dass Handlungsspielräume des Gesetzgebers nicht zu eng werden. 

LG Berlin I – Abou-Chaker/Bushido: Am 112. Verhandlungstag schloss das Landgericht Berlin I die Beweisaufnahme im Verfahren gegen Arafat Abou-Chaker und drei Brüder. Die Staatsanwaltschaft sieht eine versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für bewiesen an und fordert eine Bestrafung des Hauptangeklagten mit vier Jahren und vier Monaten Haft. Die Plädoyers der Verteidigung wurden auf den 26. Januar verschoben, schreiben FAZ (Joshua Schössler) und spiegel.de (Wiebke Ramm). Ein Urteil könnte an diesem Tag oder auch erst am 5. Februar folgen. In einer Seite Drei-Reportage rekapituliert die SZ (Verena Mayer) Highlights des dreieinhalbjährigen Prozesses zwischen publikumswirksamen "Promi-Drama" und einem versuchten Schlag gegen sogenannte Clan-Kriminalität.

EuGH zu Fluchtgrund häusliche Gewalt: Wer als Frau in der Heimat von der eigenen Familie zwangsverheiratet wurde und/oder von häuslicher Gewalt bedroht ist, kann wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe im Sinne der sog. EU-Qualifikation-Richtlinie angesehen und somit als Flüchtling anerkannt werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof und zog in die Auslegung auch die Wertungen der Istanbul-Konvention des Europarats ein. LTO (Tanja Podolski) und tagesschau.de (Gigi Deppe) berichten.

BGH zu Werkstattrisiko: In fünf Urteilen hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum sogenannten Werkstattrisikos bei Verkehrsunfallsachen konkretisiert. Die grundsätzlich umfassende Haftung der unfallverursachenden Partei greife auch bei unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeit einer Fachwerkstatt. Sei die Reparatur noch nicht beglichen, könne die unfallgeschädigte Partei lediglich Zahlung an die Werkstatt – und nicht an sich selbst – verlangen. LTO und tagesschau.de (Finn Hohenschwert) berichten.

BSG zu Krankengeldzahlung: Auch die verspätete Meldung einer Arbeitsunfähigkeit durch die Versicherten lässt ihren Anspruch auf Krankengeldzahlung nicht entfallen. In einem nun veröffentlichten Urteil von Ende November hat das Bundessozialgericht darauf hingewiesen, dass die Meldeobliegenheit von Versicherten durch eine Gesetzesänderung 2021 entfallen ist. Vielmehr müssten die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte die Meldung elektronisch vornehmen. Wenn diese ihre Pflicht nicht erfüllen, gehe das nicht zu Lasten der Versicherten. beck-aktuell berichtet.

OLG Braunschweig – KapMuG-Verfahren VW: In einer fünfstündigen Zeugenvernehmung hat der frühere VW-Chef Martin Diess dem Oberlandesgericht Braunschweig dargelegt, dass nach seinem Eindruck die damalige Konzernspitze 2015 mit der Bearbeitung aufgetretener technischer Probleme bei Dieselfahrzeugen zurechtkommen würde. Im Verfahren über mögliche Schadensersatzansprüche von Investor:innen wegen zu später öffentlicher Informationen über den Dieselskandal hätten sich so keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben. Es berichten FAZ (Christian Müßgens) und LTO.

OVG NRW – Verdachtsfall AfD/Befangenheit: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Berufungsverfahren über die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall den Befangenheitsantrag der Partei gegen den Vorsitzenden Richter Gerald Buck verworfen. Damit werde nun Ende Februar über die Berufung verhandelt, so zeit.de.

LG Dresden – Böhmermann vs. Imker: Das Landgericht Dresden verhandelte über einen Eilantrag des Satirikers Jan Böhmermann, der vom Meißener Bio-Imker Rico Heinzig verlangt, ein Werbeplakat mit Namen und Gesicht des Promis nicht mehr zu verwenden. LTO (Max Kolter) referiert in seinem Verhandlungsbericht die zentralen juristischen Streitpunkte des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs. Es müsse entschieden werden, inwiefern "die Werbung beim Kunden den Eindruck erweckt, dass Böhmermann den Honig" tatsächlich empfiehlt. Weiter sei zu klären, inwiefern auf Satire mit Satire reagiert werden dürfe. Das Gericht habe erkennen lassen, hier ein eher weites Verständnis zu vertreten. Das LG verkündet seine Entscheidung am 8. Februar.

LG München I zu propalästinensischer Meinungsäußerung: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über einen Beschluss des Landgerichts München I, in dem eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten für rechtmäßig erklärt wurde. Der Beschuldigte hatte in einem Aufruf für eine pro-palästinensische Demonstration von einem "Widerstandsrecht" des palästinensischen Volkes gesprochen. Damit habe er implizit den Terrorangriff der Hamas von Anfang Oktober gebilligt. 

Die hierdurch zum Ausdruck kommende Debattenverengung bezeichnet Ronen Steinke (SZ) in einem separaten Kommentar als "bedenklich". Angesichts des hohen Wertes der Meinungsfreiheit müsse es möglich bleiben, der Regierungsmeinung zum Konflikt in Nahost zu widersprechen, ohne von der Strafjustiz als "Terrorunterstützer, Hamasverniedlicher, Judenhasser" gebrandmarkt zu werden.

LG Ulm zu Brandanschlag auf Synagoge: Wegen schwerer Brandstiftung hat das Landgericht Ulm einen 47-Jährigen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der in Deutschland geborene Türke habe aus antisemitischer Überzeugung im Juni 2021 an einer Mauer der örtlichen Synagoge ein Feuer gelegt, Trotz einer leichten hirnorganischen Schädigung sei er voll schuldfähig. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.

LG Ingolstadt – Mord an Doppelgängerin: Mit der Verlesung der umfangreichen Anklage ist am Landgericht Ingolstadt das Verfahren gegen eine Jesidin und ihren kosovarischen Komplizen eröffnet worden, denen der Mord an einer jungen Algerierin, die der Angeklagten täuschend ähnlich sah, vorgeworfen wurde. Die Angeklagten sollen im August 2022 die junge Doppelgängerin umgebracht haben, um der Jesidin die Möglichkeit zu geben, sich von ihrer Familie zu lösen. Darüber hinaus müssen sich beide auch noch unabhängig voneinander wegen versuchter Anstiftung zum Mord verantworten. Die Angeklagte soll einen Auftragskiller mit der Tötung des Bruders ihres Ex-Freundes beauftragt haben. Der Angeklagte soll demgegenüber versucht haben, in der Untersuchungshaft einen Mithäftling zur Tötung von Zeugen des vorliegenden Verfahrens zu überreden. FAZ (Karin Truscheit), SZ (Annette Ramelsberger) und LTO berichten.

Peter Müller im Interview: Der im vergangenen Dezember aus dem Amt geschiedene Verfassungsrichter Peter Müller spricht in einem ausführlichen Interview mit dem SWR-RadioReportRecht (Kolja Schwartz) über die Schuldenbremsen-Entscheidung des BVerfG, grundsätzliche Gedanken über seine Tätigkeit, seinen Wechsel aus der Politik nach Karlsruhe, das "zweischneidige Schwert" eines Parteienverbots und seine Zukunftspläne.

Recht in der Welt

EU/Ungarn – Rechtsstaat: Mehrere Fraktionen bereiten eine Klage des EU-Parlaments gegen die EU-Kommission wegen der Freigabe zuvor blockierter Fördergelder an Ungarn vor. Gegen die Entscheidung von Mitte Dezember laufe die Klagefrist Mitte Februar ab, so spiegel.de (Markus Becker). Über die Erhebung der Klage entscheide nun der Rechtsausschuss des Parlaments voraussichtlich am morgigen Donnerstag.

Polen – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die FAZ (Gerhard Gnauck) berichtet vertieft über die Auseinandersetzungen zwischen dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk und Staatspräsident Andrzej Duda. Letzterer habe aus Anlass der Ernennung von Jacek Bilewicz zum neuen Landesstaatsanwalt durch die Regierung vor einem "Terror der Rechtsstaatlichkeit" gewarnt. Das Verfassungsgericht des Landes habe eine einstweilige Verfügung gegen die Ernennung von Bilewicz erlassen. In einem Interview habe Justizminister Adam Bodmar angekündigt, die Besetzung des Postens auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen zu wollen.

Österreich – Josef Fritzl: Der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Vergewaltiger und Mörder Josef Fritzl, seie Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen hielt, könnte aus seiner österreichischen "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" in ein Pflegeheim verlegt werden. Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass von dem 88-jährigen unter Demenz leidenden Fritzl keine Gefahr mehr ausgehe, schreibt die SZ (Cathrin Kahlweit). Die Entscheidung obliege dem Landesgericht Krems.

Spanien – Verfassungsänderung/Behinderte: Spanien steht vor einer der wenigen Verfassungsänderungen seit Wiedereinführung der Demokratie. Die sozialistische Regierungspartei und die konservative Volkspartei haben sich in seltener Einmütigkeit darauf verständigt, den bislang verwendeten Begriff "minusvalidos" durch "Menschen mit Behinderungen" zu ersetzen. Die von Interessenverbänden schon lange geforderte Änderung sei bislang an der Unversöhnlichkeit der politischen Lager und den hohen Erfordernissen für eine Verfassungsänderung gescheitert, so die FAZ (Hans-Christian Rößler).

Juristische Ausbildung

Jura-Bachelor: Wer künftig durch die staatliche Pflichtfachprüfung fällt, kann sein oder ihr Berufsleben künftig mit dem Titel eines LL.B., dem integrierten Jura-Bachelor starten. Entsprechende gesetzliche Vorhaben sind in Nordrhein-Westfalen und Sachsen prinzipiell gebilligt bzw. bereits verabschiedet worden, informiert beck-aktuell (Joachim Jahn).

Referendariat: FAZ-Einspruch (Stephan Klenner) schreibt über den Ablauf und Inhalt des juristischen Vorbereitungsdienstes und rät, die Wahlstationen des Referendariats beizeiten zu planen.

Sonstiges

Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke: Über die mittlerweile eine Million Unterschriften starke Online-Petition mit dem Ziel, die Grundrechte des AfD-Politikers Björn Höcke gemäß Artikel 18 Grundgesetz einzuschränken, schreibt nun auch die SZ (Wolfgang Janisch). Der Beitrag erläutert die durch die Weimarer Erfahrungen geprägte Entstehung der Bestimmung im Parlamentarischen Rat und erinnert an die gescheiterten Verfahren in der Bundesrepublik. Überblicke in Frage-und-Antwort-Form bringen zeit.de (Jona Spreter) und spiegel.de (Birte Bredow u.a).

Christian Rath (taz) bezeichnet den Erfolg der Kampagne als "Grund zu höchster demokratischer Besorgnis." Politischen Gegner:innen etwa das passive Wahlrecht zu entziehen, würde zurecht Empörung nach sich ziehen, geschähe es in Ungarn, Weißrussland oder Myanmar. Art. 18 sei "ein Relikt autoritären Denkens", das abgeschafft statt angewandt gehöre.

Das Letzte zum Schluss

Der Segen nach dem Sex: Der Sex eines Paares in einer katholischen Kirche im Landkreis Rosenheim hat die bayerische Justiz in mehreren Verfahren beschäftigt. Die in Mitleidenschaft gezogene Örtlichkeit ist dafür nun von einer anderen Instanz wieder ihrer Bestimmung zugeführt worden: beck-aktuell meldet, dass der betreffende Altar mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet wurde.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2024: Reformpläne bei Abstammung und Sorgerecht / Richter Radtke im Interview / Abou-Chaker-Prozess vor Abschluss . In: Legal Tribune Online, 17.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53651/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen