Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2014: Rundfunkbeitrag rechtens – Digitale Herausforderungen – Anwaltliche Zustellungen

16.05.2014

Recht in der Welt

Sudan – Todesstrafe: Im Sudan ist ein Frau wegen "Abtrünnigkeit" zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Wie die FAZ (Thomas Scheen) schreibt, hat die Verurteilte nach Ansicht des Gerichts ihre Tat durch ihre Heirat mit einem südsudanesischen Christen verübt, nach der Landesverfassung sei jeder im Sudan Geborene automatisch Muslim. Die Vollstreckung soll nach der Entbindung der Hochschwangeren erfolgen.

Sonstiges

Atomrecht: Die taz (Ingo Arzt) beschreibt die Förderung der Atomkraft als "europäischen Gründungsmythos". So gehörten sämtliche EU-Mitgliedsstaaten automatisch zur Europäischen Atomgemeinschaft Euratom, könnten aber weitgehend autonom ihre jeweilige Atompolitik betreiben. Dies führe zu unterschiedlichen Sicherheitsstandards für europäische Reaktoren.

Fußfessel: Die SZ (Marc Widmann) berichtet auf ihrer Titelseite über die größte technische Schwachstelle der derzeit von 68 Deutschen getragenen elektronischen Fußfessel. Wie aktuelle Fälle belegten, sei diese der Akku des Geräts. Seien Träger viel unterwegs, könne der Akku bereits nach zwei Stunden leer sein, auch das regelmäßige Aufladen stelle viele der häufig unorganisierten Betroffenen vor Probleme.

Examensbetrug: Wegen der mutmaßlich von einem niedersächsischen Richter verkauften Lösungen für Examensklausuren werden derzeit die Abschlüsse von rund 2.000 Juristen, unter ihnen 100 amtierende Richter, geprüft. Dies erklärte Justizministerin Antje Niewitsch-Lennartz (Grüne) nach einer Meldung der taz.

Gurlitt: Die Welt (Lucas Wiegelmann/Sally-Charell Delin, erweiterte Online-Version) beschreibt die Bemühungen verschiedener deutscher Museen, den Besitz von Bestandteilen der Kunstsammlung des kürzlich verstorbenen Cornelius Gurlitt vor deren mutmaßlicher Übereignung an das Berner Kunstmuseum zu gelangen. Die fraglichen Stücke beträfen Werke, die 1937 bei der sogenannten Aktion Entartete Kunst aus öffentlichen Sammlungen entfernt wurden und damit nicht eigentlich als Raubkunst zu bezeichnen seien. Gerade deshalb sei fraglich, ob ein Rückgabeanspruch bestehe.

Die unklare Erbschaftssituation und den weiteren möglichen Verfahrensgang vor dem Nachlassgericht beschreibt das Handelsblatt (Lucas Elmenhorst) im Kunstmarkt-Teil.

Selbstanzeigen: Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat ermittelt, dass im ersten Quartal dieses Jahres die Bundesländer 428 Millionen Euro aus Selbstanzeigen eingenommen haben, schreibt das Handelsblatt (Axel Schrinner). Dies sei ein Rekord. Pro Anzeige flössen gut 33.000 Euro.

Zeit.de (Lukas Koschnitzke) stellt einen vielbeschäftigten Steuerberater und dessen breit gefächerte Kundschaft vor.

Das Letzte zum Schluss

Sparsamkeit: Nicht erst seit der Finanzkrise ist Sparen bei öffentlichen Ausgaben gängiges Mantra verantwortungsvoller Haushaltpolitik. Am offensichtlich falschen Ende gespart hat jedoch ein Lehrer in Sachsen-Anhalt, der bei einem Händler 36 Unterrichtsfilme zur Ansicht bestellte, die Streifen für den Bestand der Kreismedienstelle kopierte und anschließend zurücksandte. Neben seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Urheberrechtsverletzungen muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg nun das Land einen Schadensersatz von knapp 8.000 Euro bezahlen. Über den Fall berichtet Rechtsanwalt Jens Pauleit (markentiger.com).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2014: Rundfunkbeitrag rechtens – Digitale Herausforderungen – Anwaltliche Zustellungen . In: Legal Tribune Online, 16.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11997/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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