Die juristische Presseschau vom 16. Februar 2016: Aktiver Vierter Senat / Min­dest­lohn für Flücht­linge / BVerfG zu OMT

16.02.2016

Recht in der Welt

Spanien – Regierungsbildung: Knappe zwei Monate nach der nationalen Parlamentswahl konnte in Spanien immer noch keine Regierung gebildet werden. Ein kürzlicher Auftrag zur Regierungsbildung von König Felipe VI. an den bisherigen Ministerpräsidenten und relativen Wahlsieger Mariano Rajoy wurde von diesem zurückgewiesen. In der Einschätzung des an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiters Daniel Toda Castan (verfassungsblog.de) hat der Ministerpräsident damit gegen die Verfassung des Landes verstoßen.

USA – Antonin Scalia: Zum Tod von Verfassungsrichter Antonin Scalia und dem bereits laufenden, politischen Streit über die Besetzung der nun offenen Richterstelle am US-Supreme Court prognostiziert Rechtsanwalt Robert Peres auf lto.de ein gegenüber der Vergangenheit "noch absurderes Schaulaufen der Macht". Bei nun amtierenden acht Verfassungsrichtern drohten Entscheidungen ohne Mehrheit, in diesen Fällen würden unterinstanzliche Entscheidungen aufrechterhalten. Die Nominierung eines Richters durch den noch amtierenden Präsidenten dagegen drohe am gegenwärtigen Kräfteverhältnis im Senat zu scheitern. Die durch die gegenwärtigen politischen Kräfteverhältnisse in den USA erschwerte mögliche Nachfolge Scalias beschreibt auch SZ (Nicolas Richter). Die taz (Rieke Havertz) porträtiert dagegen die Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg, die als Vertreterin des "linken" Flügels am Supreme Court gilt, und die mit dem verstorbenen Scalia eine Leidenschaft für Opernmusik verband.

Israel – Ehud Olmert: Wegen Bestechlichkeit ist der ehemalige israelische Ministerpräsident Ehud Olmert zu mindestens 19 Monaten Haft verurteilt worden. Die FAZ (Hans-Christian Rößler) zeichnet das Verfahren nach und berichtet zur Unterbringung Olmerts.

Sonstiges

Unternehmensstrafrecht: Für das Feuilleton der FAZ skizziert Marc Engelhart, Referatsleiter am Max-Planck-Institut für ausländisches Wirtschaftsstrafrecht, in einem Gastbeitrag die Geschichte des Unternehmensstrafrechts. Unter ausführlicher Darstellung der hierzu in den USA entwickelten Dogmatik behauptet der Autor, dass die diesbezüglichen transatlantischen "Gräben weniger tief und vor allem historisch begründet" seien. Die hierzulande geltende Regelung einer Unternehmensgeldbuße im Ordnungswidrigkeitenrecht sei eine "Scheinlösung", weil auch sie auf einem persönlichen Vorwurf, dem der Verantwortlichkeit, aufbaue. Demgegenüber könne das unternehmerische Unterlassen gebotener Maßnahmen "der passendere Ansatz eines sanktionsrechtlichen Vorwurfs" sein.

Das Letzte zum Schluss

Gut zu Fuß: Strafverteidiger haben gewöhnlich andere Qualitäten als eine besonders flotte Sohle. Ein vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht ausgetragener Gebührenstreit hat dem dort klagenden Anwalt nun sogar den gerichtlichen Segen für einen gemächlichen Gang erteilt. Das Gericht führte aus, dass der von einem Anwalt zurückzulegende Weg zur Verhandlung 650 Meter betrug und "zu Fuss in neun Minuten" zu bewältigen sei. Martin Steiger (justillon.de) rechnet aus, dass dies eine Geschwindigkeit von 4,333 km/h bedeutet.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Februar 2016: Aktiver Vierter Senat / Mindestlohn für Flüchtlinge / BVerfG zu OMT . In: Legal Tribune Online, 16.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18442/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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