Die juristische Presseschau vom 15. März 2016: BVerfG zu Ato­m­aus­s­tieg / BVerwG zu Rund­funk­bei­trag / Breivik gegen Haft

15.03.2016

Justiz

BVerwG – Rundfunkbeitrag: Das Bundesverwaltungsgericht wird am morgigen Mittwoch zu Klagen mehrerer privater Zahler gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags verhandeln. Unterinstanzlich ist dessen Rechtmäßigkeit ausnahmslos bestätigt worden, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Über weitere beim Gericht anhängig gemachte Klagen von Unternehmen werde voraussichtlich im Herbst verhandelt.

OLG München – Spionage: Zum Plädoyer der Verteidigung im Spionage-Prozess vor dem Oberlandesgericht München berichtet die SZ (Hans Holzhaider). Nach Ansicht der Verteidigung sei bereits die Tatbestandsmäßigkeit des Landesverrats fraglich, weil die vom früheren BND-Mitarbeiter weitergeleiteten Dokumente schließlich bei einer befreundeten Macht, dem Bündnispartner USA, gelandet seien.

OLG Köln zu Amazon-Klausel: Korbinian Zellner (paloubis.com) informiert über ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln von Ende Februar, nach dem eine vom Online-Händler Amazon zur Vertragskündigung sogenannter Viel-Retournierer verwendete Klausel unwirksam ist.

LG Braunschweig – VW: 278 Aktionäre des Volkswagen-Konzerns haben den Autobauer vor dem Landgericht Braunschweig auf gut 3,2 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Sie machten geltend, dass VW vor knapp 10 Jahren in den USA neue Diesel-Modelle als Teil einer konzernweiten "Öko-Offensive" einführte, gleichzeitig aber entsprechende interne Prüfungen unterlassen habe. Die SZ (Thomas Fromm/Klaus Ott) berichtet.

LG Stuttgart – Wendelin Wiedeking: Im Verfahren gegen die früheren Porsche-Manager Wendelin Wiedeking und Holger Härter vor dem Landgericht Stuttgart hat die Verteidigung mit "scharfen Worten" einen Freispruch beantragt, schreibt die SZ (Max Hägler). Der Vorwurf der Marktmanipulation im Zuge der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und VW sei nach Ansicht der Verteidigung durch die Hauptverhandlung nicht bestätigt worden.

LG Neubrandenburg – Auschwitz: Das Verfahren gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz vor dem Landgericht Neubrandenburg ist bis zu einer gesundheitlichen Untersuchung des Angeklagten ausgesetzt. Am gestrigen Montag erschien der 95-Jährige unter Verweis auf eine amtsärztliche Attestierung fehlender Verhandlungsfähigkeit nicht im Gericht. Dies meldet die taz (Klaus Hillenbrand).

LG Berlin – versuchter Totschlag: Im Feuilleton der FAZ (Klaus Ungerer) werden in romanhafter Form die persönlichen Hintergründe einer im August 2015 in Berlin geschehenen versuchten Tötung nacherzählt. Ein in den Tag hineinlebender 27-Jähriger hatte einen Freund wegen dessen aktueller Beziehung zur ehemaligen Freundin zu töten versucht, das Landgericht Berlin verurteilte ihn hierfür zu vier Jahren Freiheitsentzug.

LG Dresden – Schleuser: Wegen Schleusung von Flüchtlingen hat das Landgericht Dresden einen Bulgaren zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte gestanden, im vergangenen August 81 Menschen ohne Pause in einem Kühllaster von Ungarn nach Sachsen verbracht zu haben, meldet zeit.de.

AG Dresden – Lutz Bachmann: Nach Meldung der taz muss sich der Pegida-Vorsitzende Lutz Bachmann ab dem 19. April vor dem Amtsgericht Dresden gegen den Vorwurf der Volksverhetzung verteidigen. Verfahrensgegenständlich sind Äußerungen Bachmanns über Flüchtlinge auf einer öffentlich zugänglichen Facebook-Seite.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. März 2016: BVerfG zu Atomausstieg / BVerwG zu Rundfunkbeitrag / Breivik gegen Haft . In: Legal Tribune Online, 15.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18733/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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