Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2013: Brüderle gegen Werbung – Kein Anspruch auf Ethikunterricht - Rücktrittsrecht des Papstes

13.02.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Griechenland - Chefstatistiker muss vor Gericht: Andreas Georgiou, der im Sommer 2010 die inzwischen unabhängige griechische Statistikbehörde Elstat übernahm, ist in Athen angeklagt worden. Ihm und zwei weiteren Mitgliedern der Elstat wird vorgeworfen, das griechische Defizit für 2009 mit Absicht fälschlich aufgebläht zu haben. Eurostat, die europäische Statistikbehörde, äußerte sich besorgt über die Anklage, berichtet die SZ (Christiane Schlötzer). Falls Georgiou verurteilt wird, drohen ihm zwischen fünf und zehn Jahre Haft.

Italien - Chef von Finmeccanica verhaftet: Giuseppe Orsi, der Präsident und Geschäftsführer des italienische Luftfahrt- und Rüstungskonzerns Finmeccanica ist am Dienstagmorgen verhaftet worden, berichtet das Handelsblatt (Katharina Kort). Ihm wird vorgeworfen, in Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit einer Lieferung von Hubschraubern nach Indien verwickelt zu sein. Die Ermittler gegen Orsi seien "im Land berühmt-berüchtigt und werden politisch links eingeordnet" kommentiert Tobias Piller (FAZ), der Ruf Italiens leide.

Kirgistan - Ex-Präsident verurteilt: Der frühere Präsident Kirgistans, Kurmanbek Bakijew, ist im Prozess um die Ermordung des früheren Chefs des Präsidialamtes, Medet Sadirkulow, im März 2009 zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Bruder Janisch wurde laut FAZ von dem Militärgericht in der Hauptstadt Bischkek am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Brüder, die damals die Ermordung als Autounfall dargestellt hatten, waren nach Weißrussland geflohen. Dort verweigert die Regierung die Auslieferung der Verurteilten.

Frankreich - Gesetz zur Homo-Ehe: Die französische Nationalversammlung hat in der ersten Lesung mit deutlicher Mehrheit für das umstrittene Gesetz zur Einführung der Homoehe gestimmt, berichtet die SZ (Stefan Ulrich). Vom 2. April an wird sich der französische Senat mit dem Gesetz befassen.

Sonstiges

Recht des Papstes auf Rücktritt: Die kirchenrechtlichen Voraussetzungen und Hintergründe für den Rücktritt des Papstes erklärt Rechtsprofessor Stefan Muckel im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier). Das Recht des Kirchenoberhauptes zurückzutreten ist im Canon 332 § 2 des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 festgehalten: Der Verzicht muss freiwillig sein und er hinreichend kundgemacht werden.

Twitter und der Papst: Wer hat das Recht an den Twitter-Followern des Papstes, fragt Arno Lampmann auf dem Blog Ihr-law.de und beleuchtet dabei die arbeitsrechtliche Frage, ob dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die Benutzerkonten im Bereich soziale Medien nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehören. Da der Papst unter dem Benutzernamen "Benedict XVI" bzw. "Pontifex" twitterte, gehören die Meldungen wohl seinem Arbeitgeber, dem Vatikan.

Das Letzte zum Schluss

Kündigungsgrund Kokain: Ein Busfahrer war gekündigt worden, nachdem er durch Kokainkonsum beschwingt über zwei rote Ampeln gefahren war und andere Verkehrsteilnehmer genötigt hatte. Der Busfahrer gab zwar zu, dem Kokain erlegen zu sein, wollte eine Kündigung aber nicht akzeptieren und klagte. Offensichtlich war er nicht der Meinung, dass es sich um einen schwerwiegenden, durch objektive Tatsachen begründeten Verdacht handelte. Das Arbeitsgericht Berlin belehrte ihn eines Besseren. Es befand, dass die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung vorlägen und gab damit dem Arbeitgeber Recht, berichtet Heiko Müller auf dem Blog arbeit-familie.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/as

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2013: Brüderle gegen Werbung – Kein Anspruch auf Ethikunterricht - Rücktrittsrecht des Papstes . In: Legal Tribune Online, 13.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8141/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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