Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2013: Brüderle gegen Werbung – Kein Anspruch auf Ethikunterricht - Rücktrittsrecht des Papstes

13.02.2013

Weitere Themen – Justiz

BVerfG zum Schutz vor Klagen in Amerika: Im Streit um Markenrechte zwischen einer deutschen Internetfirma und einem amerikanischen Unternehmen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die innerstaatliche Rechtsordnung zum Prüfungsmaßstab gemacht werden könne: "Eine auf Strafschadensersatz (punitive damages) gerichtete Schadensersatzklage verstößt nicht von vornherein gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats", zitiert die FAZ das Urteil. Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerde der deutschen Firma, die eine wirksame Zustellung der amerikanischen Klageschrift an sich verhindern wollte, für unbegründet.

Ermittlungsverfahren gegen Porsche-Aufsichtsrat: Über die Ausweitung der Ermittlungen wegen Marktmanipulationen auf den kompletten früheren Aufsichtsrat der Porsche-Dachgesellschaft Porsche SE berichtet nun u.a. auch das Handelsblatt (Martin Buchenau, M. C. Schneider). Der VW-Konzernpatriarch Ferdinand Piëch und sein Vetter, der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Porsche, sollen im Jahr 2008 über einen langen Zeitraum die Öffentlichkeit und den Aktienmarkt darüber getäuscht haben, dass Porsche eine großteilige Aufstockung des Anteils an VW plante.

Anklage gegen Ex-PKK-Chef: Die Bundesanwaltschaft hat den früheren Finanzchef der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt, meldet die SZ. Unter dem Decknamen "Hamza" soll der Angeklagte von Juni 2003 bis Juni 2004 in Deutschland den PKK-Sektor Mitte geleitet haben und später eine leitende Stellung an der Spitze des "Wirtschafts- und Finanzbüros" der Organisation in Europa gehabt haben. Er war im April 2012 festgenommen worden und seither in Untersuchungshaft.

LG Bonn - Millionenschadensersatz wegen Ärztefehler: Das Landgericht Bonn hat einem Jungen, der wegen eines groben Behandlungsfehler bei der Geburt einen irreparablen Hirnschaden erlitten hatte und aufgrund dessen schwerbehindert zur Welt kam, Schadensersatz in Millionenhöhe zugesprochen, berichtet spiegel.de.

VGH Mannheim zu Anspruch auf Ethikunterricht: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Berufung einer Mutter gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen. Die Klägerin hatte beim Kultusministerium für ihre drei Kinder die Einführung eines Ethikunterrichts parallel zum Religionsunterricht gefordert. Der VGH entschied, dass eine solche Verpflichtung sich rechtlich nicht begründen lasse. Ein Anspruch auf Ethikunterricht lasse sich weder aus Art. 6 noch aus Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes noch aus der Landesverfassung herleiten, berichtet lto.de.

LG Landau zum Mord an Winzerenkel: Das Landauer Landgericht verurteilte den Mann*, der den damals 17-jährigen Enkel eines Winzers in der Pfalz umgebracht hatte, wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe, berichtet die FAZ.

OLG Celle zu unverbindlichen Flugzeiten: Ein Reiseveranstalter darf sich künftig nachträgliche Änderungen der Flugzeiten nicht mehr in seinen AGB vorbehalten, entschied das Oberlandesgericht Celle, wie lto.de berichtet. Geänderte Flugzeiten bedeuten eine Änderung der vertraglichen Leistung und müssen daher für den anderen Vertragsteil erkennbar sein. Außerdem dürfen Reiseveranstalter in Pauschalreiseverträgen die durch Reisebüros mitgeteilten Flugzeiten nicht als unverbindlich bezeichnen, dies sei irreführend, so das Gericht.

OLG Stuttgart zu Verena Becker: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt die schriftliche Begründung des Urteils gegen die RAF-Terroristin Verena Becker veröffentlicht. Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog) hebt dabei die Schwierigkeiten des Gerichts mit der Verwertung von Informationen des Verfassungsschutzes hervor. Die RAF-Terroristin war im Juli 2012 wegen der Beihilfe an der Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Beckers Anwälte haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Brüderle gegen Brüderle-Werbung: FDP-Fraktionsschef Rainer Brüderle ist inzwischen juristisch gegen das Seitensprungportal "Ashley Madison" vorgegangen, berichtet internet-law.de (Thomas Stadler). Das großflächige Plakat mit der Überschrift "Diskreter und anonymer als jede Hotelbar" wurde bereits abgehängt und laut BZ (Boris Dombrowski) hatte die Agentur eine Unterlassungserklärung abgegeben.

*Anm. der Redaktion v. 13.02.2013: Hier stand zunächst fälschlich "der Mörder".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2013: Brüderle gegen Werbung – Kein Anspruch auf Ethikunterricht - Rücktrittsrecht des Papstes . In: Legal Tribune Online, 13.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8141/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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