Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2013: Keine Entschädigung für Kundus-Bombardement – SPD-Mitgliederentscheid – Indien verbietet Homosexualität

12.12.2013

Kein Geld für Kundus-Opfer: Die Bundesrepublik Deutschland muss den Angehörigen des Bombardements von Kundus keinen Schadensersatz zahlen, entschied am Mittwoch das LG Bonn. Außerdem in der Presseschau: Redezeiten im Bundestag, das Staatsangehörigkeitsrecht im Koalitionsvertrag, eine Entscheidung zulasten von Leiharbeitern, und warum ein Kofferdieb im Gefängnis landet.

Tagesthema

LG Bonn – Kundus: Das Landgericht Bonn hat in erster Instanz eine Amtshaftungsklage von zwei Hinterbliebenen des Bombardements von Kundus abgelehnt, berichtet die taz (Christian Rath). Der damalige Bundeswehroberst Georg Klein, der den tödlichen Befehl zum Angriff gegeben hatte, habe seine Pflichten nicht schuldhaft verletzt. Hintergrund der Klage war das Bombardement zweier von den Taliban entführter Tanklaster im September 2006 gewesen, bei dem neben Aufständischen auch Dutzende umstehender Menschen starben. Es berichten ebenfalls die FAZ (Günther Nonnenmacher)spiegel.de (Lisa Erdmann) und ausführlich lto.de (Claudia Kornmeier).

Joachim Käppner (SZ) kommentiert, das Urteil spiegele die grausame Logik des Krieges wieder. Die Soldaten hätten jetzt Rechtssicherheit, zurück bleibe aber ein "bitteres Gefühl".

Rechtspolitik

Mord-Paragraph: In einem Gastbeitrag für Die Zeit bezeichnet der Vorsitzende Richter am BGH Thomas Fischer den Mordparagraphen als Erfindung der Nazis und plädiert für eine "längst überfällige" Rechtsreform. Die typenorientierten Mordmerkmale und zumindest die zwingend lebenslange Freiheitsstrafe müssten abgeschafft werden, so seine Forderung.

Redezeiten im Bundestag: Nach einem Bericht der SZ (Stefan Braun) hat die Unionsfraktion die Pläne für künftige Redezeiten im Bundestag gegen die Kritik von den Grünen verteidigt. SPD und Union hatten angeboten, den Anteil der Opposition durch zusätzliche Minuten auf 25 bis maximal 32 Prozent anzuheben. In einem gesonderten Kommentar kritisiert Stefan Braun (SZ) das Angebot als "mutlos" - die geplante große Koalition verhalte sich derzeit rechtlich korrekt, handele aber politisch unvernünftig.

Koalitionsvertrag - Staatsangehörigkeitsrecht: Wie die FAZ (Reinhard Müller) berichtet, wollen Union und SPD die Bindung an Deutschland aufweichen. Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder entfalle nach dem Willen der geplanten großen Koalition der Optionszwang, im Übrigen bleibe es aber beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.

SPD-Mitgliederentscheid: Mit den verfassungsrechtlichen Folgen einer Ablehnung des Koalitionsvertrages durch die SPD-Mitglieder befasst sich die FAZ (Günter Bannas, ähnlich auf faz.de). Sollte die SPD den Koalitionsvertrag ablehnen, könnte Joachim Gauck zum Handeln gezwungen sein – dies sei ein Präzedenzfall für den Bundespräsidenten, der bislang zurückhaltend agiert habe.

EU – Arbeitnehmerfreizügigkeit: Ab dem 1. Januar dürfen die Bürger aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien ohne Hindernisse auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen, berichtet die Badische Zeitung (Christian Rath). Bislang galten für die beiden EU-Staaten Übergangsregeln. Die umstrittene Frage von Hartz-IV Ansprüchen für arbeitssuchende EU-Bürger werde von den Änderungen zum Jahreswechsel nicht berührt.

NSU-Untersuchungsausschuss: Wie die SZ (Hans Leyendecker/Tanjev Schultz) meldet, kommt es möglicherweise zu einer Sondersitzung des NSU-Untersuchungsausschusses. Linke, Grüne und die in Thüringen mitregierende SPD forderten die neuerliche Vorladung des Präsidenten des Landeskriminalamtes, Werner Jakstat, der bereits am 5. Dezember als Zeuge ausgesagt habe. Auch andere Polizeibeamte und ein Zeuge aus der rechten Szene sollten geladen werden.

Überwachung: Nach einem Bericht der taz (Christian Rath) beendet der Vize-Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum seine Amtszeit mit einem Paukenschlag. Er habe am Mittwoch eine gesetzliche Regelung für
Onlinedurchsuchungen und die Überwachung von E-Mails bei der Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft gefordert. Bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung beschränke sich der Trojaner auf die Überwachung von E-Mail-Verkehr und Internettelefonaten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2013: Keine Entschädigung für Kundus-Bombardement – SPD-Mitgliederentscheid – Indien verbietet Homosexualität . In: Legal Tribune Online, 12.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10331/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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