Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2013: Keine Entschädigung für Kundus-Bombardement – SPD-Mitgliederentscheid – Indien verbietet Homosexualität

12.12.2013

Justiz

BAG zur Dauer-Leiharbeit:

Der Rechtsanwalt Markus Kappenhagen bespricht auf lto.de ein am Dienstag ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur dauerhaften Überlassung von Leiharbeitern. Das Gericht habe in der "überraschenden" Entscheidung offen gelassen, wie lange Firmen Zeitarbeiter beschäftigen dürfen, ohne ihnen eine Festanstellung zu geben. Die Entscheidung bespricht ebenfalls das Handelsblatt (Ulrike Schweibert) und die Zeit (Kolja Rudzio)

Porno-Abmahnungen: Im Fall der Abmahnungen für das Betrachten von Videostreams der Porno-Webseite redtube.com werden nun die abmahnenden Anwälte selbst verklagt. Nach einem Bericht der Welt (Benedikt Fuest) hat eine Berliner Kanzlei Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian erstattet. Außerdem wolle die Kanzlei auch den zuständigen Datenschutzbeauftragten auf den Fall hinweisen.

Ermittlungen der Bundesanwaltschaft: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, ermittelt die Bundesanwaltschaft neben den Verfahren zum Umfeld des NSU derzeit gegen vier weitere Neonazi-Gruppierungen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Generalbundesanwalt Harald Range zufolge gebe es aber keine Belege für konkrete Anschlagspläne.

NSU-Prozess – Vernehmung von Urlaubsbekanntschaft: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wurden weitere Urlaubsbekanntschaften als Zeugen vernommen, berichtet spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Das Trio habe sich als harmlose Touristen ausgegeben und damit die freundliche Fassade aufrechterhalten.

BGH zu Stromabstellen: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Energiekonzerne säumigen Kunden auch künftig den Strom abklemmen, meldet die FAZ (Corinna Budras/Andreas Mihm). Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab, der aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1.311,98 Euro nicht beglichen hatte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2013: Keine Entschädigung für Kundus-Bombardement – SPD-Mitgliederentscheid – Indien verbietet Homosexualität . In: Legal Tribune Online, 12.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10331/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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