Die juristische Presseschau vom 12. November 2013: BVerfG kappt NPD-Geldhahn – Volksentscheide auf Bundesebene – Strafprozess zwischen Waffen

12.11.2013

Das BVerfG verweigert der NPD einen weiteren Aufschub der Verrechnung von Strafzahlungen – und dreht damit faktisch den Geldhahn zu. Außerdem in der Presseschau: Plebiszite im Bund, BVerfG zu DNA-Speicherung, Revolutionäre-Zellen-Prozess, Gynäkologe verurteilt, Raubkunst und Verjährung – und eine Gerichtsverhandlung zwischen Maschinengewehren und Handgranaten.

Thema des Tages

BVerfG zu NPD-Finanzierung: Die NPD bekommt bis auf weiteres keine Mittel aus der Parteienfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht hat laut taz (Christian Rath) einen Eilantrag der Partei abgewiesen, die Bundestagsverwaltung zur Auszahlung der Mittel zu verpflichten. Diese habe die Zahlungen mit ausstehenden Strafzahlungen wegen fehlerhafter früherer Rechenschaftsberichte verrechnen wollen. Habe das Gericht einem entsprechenden Antrag vor der Bundestagswahl noch stattgegeben, habe es den mit den anstehenden Europawahlen begründeten erneuten Antrag nun zurückgewiesen, weil es die Partei versäumt hätte, auf eine Stundung der Rückzahlung zu klagen.

Rechtspolitik

Plebiszite im Bund: Union und SPD wollen Volksentscheide auf Bundesebene einführen. Die Vorsitzenden der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe "Inneres", CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich und SPD-Verhandlungsführer Thomas Oppermann, hätten sich auf einen Vorschlag geeinigt, nach dem bei "europapolitischen Entscheidungen von besonderer Tragweite" ein Plebiszit durchgeführt werden solle, berichtet die SZ (Robert Roßmann).

Gleichberechtigung: Die rheinland-pfälzische Landesregierung will trotz der verfassungsrechtlichen Kritik an ihren Plänen zu einer Reform des Kommunalwahlrechts festhalten, nach der auf den Stimmzetteln jeweils der Anteil der Frauen auf den vorderen Listenplätzen angegeben werden soll. Sie stütze sich dabei auf ein Gutachten des Frankfurter Rechtswissenschaftlers Ingwer Ebsen, so die FAZ (Thomas Holl).

Regulierungskritik: Im Handelsblatt kritisiert der Privatrechtler Klaus J. Hopt den Trend zu "paternalistischen Detailregeln" als Reaktion auf die Finanzkrise und fordert nur dort regulierend einzugreifen, wo Marktversagen vorliege.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. November 2013: BVerfG kappt NPD-Geldhahn – Volksentscheide auf Bundesebene – Strafprozess zwischen Waffen . In: Legal Tribune Online, 12.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10009/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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