Die juristische Presseschau vom 10. - 12. April 2014: Edathy wurde rechtswidrig durchsucht – Middelhoff schweigt aus Geldmangel – Hoeneß sucht den Superknast

12.05.2014

Der Ex-Abgeordnete Sebastian Edathy wehrt sich weiter gegen die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten - jetzt mit erstem Erfolg. Außerdem in der Presseschau: das BVerfG entschied über eine Berliner Eigenbedarfskündigung, Spekulationen über die wahren Gründe für Middelhoffs Aussageverweigerung, Hoeneß will nicht in Landsberg inhaftiert werden - und welche Folgen das Getrenntleben eines Ehepaars für den gemeinsamen Hund hat.

Thema des Tages

Edathy I - Immunität: Der Anwalt von Sebastian Edathy (SPD) hat kritisiert, dass die Hausdurchsuchung bei Edathy zu einem Zeitpunkt stattfand, als dieser noch Bundestagsabgeordneter war. Edathy habe zwar am 7. Februar seinen Mandatsverzicht erklärt, der Bundestagspräsident habe den Mandatsverzicht jedoch erst am 10. Februar bestätigt, so dass dieser erst am Ende dieses Tages wirksam wurde. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Hannover schon im Lauf des 10. Februar mit der Durchsuchung begonnen. Die Durchsuchung sei deshalb rechtswidrig gewesen. Es berichtete unter anderem die Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Tanjev Schulz - Zusammenfassung). Laut spiegel.de (Veit Medick) ging die Staatsanwaltschaft damals davon aus, dass Edathy kein Mandat mehr innehatte. Für die Bundestagsverwaltung sei die Rechtslage jedoch klar: Eine Durchsuchung hätte frühestens am 11. Februar stattfinden können, berichtet die Montags-SZ (Hans Leyendecker/Tanjev Schulz).

Udo Vetter (lawblog.de) kommentiert: "Auch wenn Gerichte eher zögerlich bei Verwertungsverboten sind, ginge es doch um die wesentlichen Rechte eines Volksvertreters. Kaltlächelnd darüber hinwegzusehen, dürfte jedenfalls nicht ganz einfach sein."

Edathy II - Anfangsverdacht: Eine separate Verfassungsbeschwerde Edathys gegen die Durchsuchung beruft sich darauf, dass gegen ihn kein Anfangsverdacht wegen Erwerb und Besitz von Kinderpornographie hätte angenommen werden dürfen. Über diese Beschwerde wird nach Angaben des Focus (Zusammenfassung) eine Kammer mit den drei Verfassungsrichtern Peter Müller, Michael Gerhardt und Monika Hermanns entscheiden.

Edathy III - Akten: Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion will die Herausgabe der vollständigen Edathy-Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an den Landtag erreichen. Nur so könne sie kontrollieren, ob die Landesregierung den Landtag korrekt informiere. Die Fraktion hat deshalb Klage beim niedersächsischen Staatsgerichtshof eingereicht, meldet spiegel.de.

Rechtspolitik

Selbstanzeige: Guido Bohsen (Samstags-SZ) warnt vor der geplanten Verschärfung der Selbstanzeige, wonach auch in minder schweren Fällen die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre fehlerlos offenzulegen wären. "Das birgt ein hohes Risiko, denn ein einziger Fehler entfaltet dabei die Kraft, die gesamte Selbstanzeige zu verderben. Die staatlich zugesicherte Straffreiheit ginge verloren und der scheinbar großzügige Weg in die Steuerehrlichkeit führte in die Falle." Manfred Schäfers (Samstags-FAZ) unkt: "Es gibt schon Mutmaßungen, ob Steuerbetrüger, die kalt abwarten, bis ihnen alles nachgewiesen wird, nicht besser wegkommen als Leute, die reinen Tisch machen."

Doris König: Max Steinbeis (verfassungsblog.de) schildert wie die SPD eine Nachfolgerin für die ausscheidende Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff suchte und dabei die Völkerrechtlerin Doris König fand. Steinbeis wundert sich, dass eine Frau "ohne viel SPD-Background" ausgewählt wurde und dass SPD-Justizminister Heiko Maas nicht in das Verfahren eingeschaltet war.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. - 12. April 2014: Edathy wurde rechtswidrig durchsucht – Middelhoff schweigt aus Geldmangel – Hoeneß sucht den Superknast . In: Legal Tribune Online, 12.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11937/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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