Der Ex-Abgeordnete Sebastian Edathy wehrt sich weiter gegen die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten - jetzt mit erstem Erfolg. Außerdem in der Presseschau: das BVerfG entschied über eine Berliner Eigenbedarfskündigung, Spekulationen über die wahren Gründe für Middelhoffs Aussageverweigerung, Hoeneß will nicht in Landsberg inhaftiert werden - und welche Folgen das Getrenntleben eines Ehepaars für den gemeinsamen Hund hat.
Thema des Tages
Edathy I - Immunität: Der Anwalt von Sebastian Edathy (SPD) hat kritisiert, dass die Hausdurchsuchung bei Edathy zu einem Zeitpunkt stattfand, als dieser noch Bundestagsabgeordneter war. Edathy habe zwar am 7. Februar seinen Mandatsverzicht erklärt, der Bundestagspräsident habe den Mandatsverzicht jedoch erst am 10. Februar bestätigt, so dass dieser erst am Ende dieses Tages wirksam wurde. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Hannover schon im Lauf des 10. Februar mit der Durchsuchung begonnen. Die Durchsuchung sei deshalb rechtswidrig gewesen. Es berichtete unter anderem die Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Tanjev Schulz - Zusammenfassung). Laut spiegel.de (Veit Medick) ging die Staatsanwaltschaft damals davon aus, dass Edathy kein Mandat mehr innehatte. Für die Bundestagsverwaltung sei die Rechtslage jedoch klar: Eine Durchsuchung hätte frühestens am 11. Februar stattfinden können, berichtet die Montags-SZ (Hans Leyendecker/Tanjev Schulz).
Udo Vetter (lawblog.de) kommentiert: "Auch wenn Gerichte eher zögerlich bei Verwertungsverboten sind, ginge es doch um die wesentlichen Rechte eines Volksvertreters. Kaltlächelnd darüber hinwegzusehen, dürfte jedenfalls nicht ganz einfach sein."
Edathy II - Anfangsverdacht: Eine separate Verfassungsbeschwerde Edathys gegen die Durchsuchung beruft sich darauf, dass gegen ihn kein Anfangsverdacht wegen Erwerb und Besitz von Kinderpornographie hätte angenommen werden dürfen. Über diese Beschwerde wird nach Angaben des Focus (Zusammenfassung) eine Kammer mit den drei Verfassungsrichtern Peter Müller, Michael Gerhardt und Monika Hermanns entscheiden.
Edathy III - Akten: Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion will die Herausgabe der vollständigen Edathy-Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an den Landtag erreichen. Nur so könne sie kontrollieren, ob die Landesregierung den Landtag korrekt informiere. Die Fraktion hat deshalb Klage beim niedersächsischen Staatsgerichtshof eingereicht, meldet spiegel.de.
Rechtspolitik
Selbstanzeige: Guido Bohsen (Samstags-SZ) warnt vor der geplanten Verschärfung der Selbstanzeige, wonach auch in minder schweren Fällen die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre fehlerlos offenzulegen wären. "Das birgt ein hohes Risiko, denn ein einziger Fehler entfaltet dabei die Kraft, die gesamte Selbstanzeige zu verderben. Die staatlich zugesicherte Straffreiheit ginge verloren und der scheinbar großzügige Weg in die Steuerehrlichkeit führte in die Falle." Manfred Schäfers (Samstags-FAZ) unkt: "Es gibt schon Mutmaßungen, ob Steuerbetrüger, die kalt abwarten, bis ihnen alles nachgewiesen wird, nicht besser wegkommen als Leute, die reinen Tisch machen."
Doris König: Max Steinbeis (verfassungsblog.de) schildert wie die SPD eine Nachfolgerin für die ausscheidende Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff suchte und dabei die Völkerrechtlerin Doris König fand. Steinbeis wundert sich, dass eine Frau "ohne viel SPD-Background" ausgewählt wurde und dass SPD-Justizminister Heiko Maas nicht in das Verfahren eingeschaltet war.
Justiz
BVerfG zu Eigenbedarf: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Berlinerin zurückgewiesen, deren Mietvertrag der Eigentümer wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte. Das Landgericht Berlin hatte es genügen lassen, dass der Eigentümer dort gelegentlich seine minderjährige uneheliche Tochter treffen wollte. Eine Revision war nicht zugelassen worden. Dagegen hatte nun das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken, da die Rechtslage geklärt sei: Der Eigentümer müsse nicht seinen Lebensmittelpunkt in die gekündigte Wohnung verlegen. Es berichten unter anderem die Samstags-SZ (Thomas Öchsner), taz.de (Christian Rath) und lto.de.
Die FAS (Corinna Budras) gibt einen umfassenden Überblick zur Eigenbedarfsrechtsprechung. Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) kontrastiert die vermieterfreundliche Rechtsprechung zum Eigenbedarf mit der ansonsten eher mieterfreundlichen Judikatur im Mietrecht.
BGH - Postbankübernahme: Der Bundesgerichtshof verhandelt am 20. Mai über eine Klage der Zeitschrift "Effectenspiegel", die sich bei der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank benachteiligt sieht, berichtet das Handelsblatt (Laura de la Motte/Peter Köhler). Der ehemalige Großaktionär Deutsche Post habe pro Aktie einen deutlichen besseren Verkaufspreis bekommen als Kleinaktionäre wie der Effectenspiegel.
AG Neumünster - ranzige Butter: Der Discounter Aldi Nord hat ein Piloturteil des Amtsgerichts Neumünster zu der Frage verhindert, ob das Unternehmen verpflichtet ist, Verbrauchern Laboruntersuchungen zugänglich zu machen. Eine Kundin wollte wissen, warum die gekaufte irische Butter so ranzig schmeckte. Kurz vor der Verhandlung gab das Unternehmen die begehrten Berichte freiwillig heraus, meldet die Samstags-Welt.
LG Köln - Thomas Middelhoff: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp und andere - Zusammenfassung) vermutet, dass die Aussageverweigerung von Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff im Prozess gegen den Projektentwickler Josef Esch auch damit zu tun hat, dass er Esch Geld schuldet und dieser ihm bisher den Offenbarungseid erspart hat.
StA Bremen - Henning Scherf: Die Bremer Staatsanwaltschaft will ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bremer Regierenden Bürgermeister und Justizsenator Henning Scherf (SPD) bei Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro einstellen, berichtet die Samstags-FR (Eckhard Stengel). Scherf soll im Zusammenhang mit einer verpassten gerichtlichen Vernehmung als Zeuge eine "uneidliche Falschaussage" begangen haben.
Heiko Maas - Untreue? Gegen Justizminister Heiko Maas (SPD) ist im Zusammenhang mit seiner früheren Rolle als SPD-Fraktionsvorsitzender im saarländischen Landtag Strafanzeige wegen Untreue erstattet worden, berichtet die Samstags-SZ (Susanne Höll). Er habe sich Reisen zu Fußballspielen aus Fraktionsgeldern finanzieren lassen. Der Minister erklärte inzwischen, diese Besuche seien aus politischen und repräsentativen Gründen geboten gewesen.
Ferdinand Kirchhof - Interview: Der Focus (Stephanie Steilmann/Daniel Goffart - Teilzusammenfassung) sprach mit Ferdinand Kirchhof, dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, über die Rechtsprechung zu eingetragenen Partnerschaften, kalte Progression, NSA-Überwachung, persönliche Telefonate, soziale Netzwerke, technischen Fortschritt, Europa und Prozenthürden bei Parlamentswahlen.
60 Jahre BAG: lto.de schildert die Entwicklung des Bundesarbeitsgerichts seit seiner Gründung am 10. Mai 1954 sowie seine heutige Bedeutung.
Recht in der Welt
Italien - Berlusconi: Die Samstags-Welt (Tobias Bayer) berichtet, wie der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi seinen wöchentlichen Sozialdienst in einem Pflegeheim absolviert.
Sonstige
Uli Hoeneß: Wie der Focus (Christoph Elflein/Tanja Treser - Zusammenfassung)berichtet, hat der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß gegen seine Haftladung in die Justizvollzugsanstalt Landsberg Einspruch erhoben, weil das Gefängnis vom Landesjustizministerium jüngst rund 150 Pressevertretern vorgestellt wurde. Außerdem müsste Hoeneß dort gemeinsam mit Schwerverbrechern einsitzen. Er wolle wohl eher im Gefängnis in Landshut inhaftiert sein.
Das Letzte zum Schluss
Wenn Herrchen und Frauchen sich trennen: Ein Ehepaar hatte sich einen Hund angeschafft, lebt inzwischen aber getrennt. Der Mann behielt den Hund bei sich und verweigerte der Frau Besuche. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Hund nun aber nach § 1361a Abs. 2 BGB der Frau zugesprochen, berichtet blog.beck.de (Hans-Otto Burschel). Sie verfüge über bessere Bindungstoleranz, könne also eher Beziehungen des Hundes zu ihrem Mann besser tolerieren als umgekehrt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 10. - 12. April 2014: Edathy wurde rechtswidrig durchsucht – Middelhoff schweigt aus Geldmangel – Hoeneß sucht den Superknast . In: Legal Tribune Online, 12.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11937/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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