Die juristische Presseschau vom 12. April 2013: Aufruf ans OLG München – BGH zu Rechtsbeugung – Putin auf der Liste

12.04.2013

Weitere Themen - Justiz

EuGH zu Lebensmittel-Warnungen: Deutsche Behörden dürfen weiterhin auch dann vor Lebensmitteln bestimmter Unternehmen warnen, wenn zwar keine Gesundheitsgefahr besteht, die Produkte aber nicht zum Verzehr geeignet sind. Wie der EuGH am Donnerstag entschied, verstößt eine entsprechende Regelung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs nicht gegen Unionsrecht. Allerdings müssten Geheimnhaltungspflichten beachtet werden. Die Entscheidung erläutert der Rechtswissenschaftler Alexander Merschmann auf lto.de.

BVerfG zu Sukzessivadoption: Die Dokumentationsjournalisten des Spiegel erklären auf spiegel.de (Hauke Janssen/Viola Broecker /Almut Cieschinger) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, wonach gleichgeschlechtliche Lebenspartner das Adoptivkind ihres Partners annehmen dürfen. Im "Faktencheck" falle der Tweet der CDU-Politikerin Erika Steinbach - "Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsrichtern?" – durch.

BGH zu Rechtsbeugung: Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Richters aufgehoben, der vor acht Jahren in einem Strafprozess am Amtsgericht Eisenhüttenstadt Haftbefehle erlassen haben soll, obwohl er wusste, dass er dazu nicht befugt war – er begründete sein Vorgehen mit einer erfundenen "Hüttenstädter Prozessordnung".  Nun muss das Landgericht Potsdam erneut verhandeln. Das meldet die Berliner Zeitung. lto.de (Andreas Schmitt) erläutert die Hintergründe des Falles.

BGH zu Volkswagen vs. Bild: Der Autobauer Volkswagen und die Springer-Tochter Bild digital streiten um den Begriff "Volks". Wie die FR (Karin Billantsch) erläutert, sieht Volkswagen seine Markenrechte durch Springer-Werbeaktionen verletzt, bei denen etwa unter dem Begriff Volks-Werkstatt Sonderangebote beworben werden. Der Bundesgerichtshof gab dem Autobauer nun Recht, meldet n24.de. Nun muss das Oberlandesgericht München erneut verhandeln und die besondere Bekanntheit von Volkswagen berücksichtigen.

BGH zu Elternhaftung bei Filesharing: Nachdem der Bundesgerichtshof im November vergangenen Jahres entschieden hatte, dass die Eltern eines Dreizehnjährigen nicht für sein illegales Filesharing haften, liegt nun der Volltext des Urteils vor. Thomas Stadler (internet-law.de) begrüßt die Entscheidung grundsätzlich, hält es aber für problematisch, dass Eltern ihren minderjährigen Kindern die Teilnahme an Internettauschbörsen verbieten sollen – entsprechende P2P-netzwerke könnten auch legal benutzt werden.

Bundespatentamt zu Apple vs. Samsung: Der Apple-Konzern konnte im Streit mit Konkurrent Samsung einen Erfolg erzielen. Das Bundespatentgericht hat am Donnerstag ein Samsung-Patent für nichtig erklärt, das einen "Turbo-Kodierer/Dekodierer" schützen sollte, der eingesetzt wird, um Datenverarbeitung an die vorhandene Netzqualität anzupassen. Das berichtet die FAZ (Corinna Budras).

LG Essen zu MLPD-Klage: Das Landgericht Essen hat eine Klage der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) im Streit um das Buch "Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr" größtenteils abgelehnt. Die Autoren Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen, zwei ehemalige Verfassungsschützer,  müssen zwei Passagen streichen, dürfen weitere acht Textstellen jedoch stehen lassen. Die taz (Pascal Beucker/Anja Krüger) berichtet über den Prozess.

Kirch vs. Deutsche Bank: Im Streit zwischen den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch und der Deutschen Bank könnte es doch zu einem Vergleich kommen, so das Handelsblatt (Laura de la Motte). Das Oberlandesgericht München hatte den Kirch-Erben Schadensersatz zugesprochen, weil der frühere Deutsche-Bank-Vorsitzende Rolf-E. Breuer in einem Interview im Jahr 2002 die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe angezweifelt hatte. Die Höhe des Schadensersatzes muss jedoch noch festgelegt werden. Das Handelsblatt (P. Köhler/Laura de la Motte/C. Nohn) berichtet außerdem von der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Bank, die von den Kirch-Anwälten durch Anfechtungsklagen erzwungen wurde und stellt eine Chronik des Konflikts zusammen.

Ermittlungen gegen Wulff: Als "deutsche Show-Justiz" kritisiert Jan Fleischhauer (spiegel.de) die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in seiner Kolumne "Der Schwarze Kanal". In Verfahren gegen Prominente würden Staatsanwaltschaft und Medien regelmäßig eng zusammenarbeiten und den Fall skandalisieren. Das Urteil sei dann "nur noch Formsache", der Verdächtige "längst erledigt". Berthold Kohler (FAZ) verteidigt die Staatsanwälte. Die detaillierten Ermittlungen kämen letztlich auch Wulff zugute, nun könne zumindest niemand sagen, es sei etwas vertuscht worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. April 2013: Aufruf ans OLG München – BGH zu Rechtsbeugung – Putin auf der Liste . In: Legal Tribune Online, 12.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8512/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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