Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2014: Kleiner König Gauck – Limperg neue Präsidentin des BGH – Korruption und FIFA

11.06.2014

Das BVerfG räumt dem Bundespräsidenten einen großen Spielraum bei der Formulierung von Kritik an den Positionen der NPD ein und bestätigt seine Wahl ohne Aussprache. Außerdem in der Presseschau: Sexualstrafrecht, elektronische Gerichtsakten, Recht und Gefühl, und jemand, der für ein nach 14 Jahren beendetes Arbeitsverhältnis 17 Jahre vor Gericht streitet.

Thema des Tages

Kleiner König Gauck: Bei der Berichterstattung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das es Bundespräsident Gauck gestattet, Angehörige der NPD als "Spinner" zu bezeichnen, gehen die Meinungen auseinander. "Der Präsident darf pöbeln", titelt die taz (Christian Rath), aus Sicht der FR (Ursula Knapp) stärke das Bundesverfassungsgericht dem Präsidenten den Rücken, ähnlich Die Welt (Claudia Kade).

In einem weiteren Beitrag berichtet die taz (Christian Rath) über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge es rechtens ist, dass der Bundespräsident ohne Aussprache gewählt wird. Zwei NPD-Mitglieder, die den Bundesversammlungen 2009 und 2010 angehörten, hatten eine Organklage angestrengt, weil ihrem Kandidaten, wie allen anderen, eine Vorstellungsrede verweigert worden war.

Spiegel.de (Dietmar Hipp) stellt die beiden Entscheidung ins Verhältnis zueinander und meint, die Rolle des Bundespräsidenten sei dadurch einem König ähnlicher geworden, für den eigene Regeln bei der Wahl und seinem Recht zur Meinungsäußerung gälten. In einem Beitrag für lto.de analysiert der wissenschaftliche Universitätsmitarbeiter Sebastian Roßner die Entscheidungen.

In den Kommentaren werden die Entscheidungen überwiegend begrüßt, so Jacques Schuster (Die Welt), Christian Bommarius (FR), Heribert Prantl (SZ) und Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de). Reinhard Müller (FAZ) und Wolfgang Janisch (SZ) betonen das monarchische Element, das das Amt des Bundespräsidenten durch beide Entscheidungen erhalte.

Christian Rath (taz) begrüßt die Entscheidung zur Meinungsfreiheit des Bundespräsidenten, meint aber, die Weihe des Amtes hänge nicht von einem Diskussionsverbot in der Bundesversammlung ab. Diese vordemokratische Regelung im Grundgesetz gehöre schleunigst abgeschafft.

Rechtspolitik

Bettina Limperg neue Präsidentin des BGH: Die 54-jährige Bettina Limperg wird neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs. Die taz (Christian Rath) und die SZ (Wolfgang Janisch) porträtieren die parteilose Juristin, die im baden-württembergischen Justizministerium als Amtsleiterin und Stellvertreterin des Justizministers tätig war. Sie wird im Paket mit Klaus Rennert ernannt, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts wird. Das Bundeskabinett wird den Vorschlägen von Bundesjustizminister Heiko Maas voraussichtlich am heutigen Mittwoch zustimmen.

Widerruf beim Online-Kauf: lawblog.de (Udo Vetter) stellt die neuen Regeln vor, die ab dem 13. Juni beim Online-Kauf zu beachten sind.

Elektronische Gerichtsakten: blog.beck.de (Professor Henning Ernst Müller) dokumentiert eine Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins zur elektronischen Aktenführung. In Bayern sollen alle Justizakten bei den großen Rechenzentren des Bayerischen Landesamts für Steuern zentral gespeichert und vorgehalten werden. Für die Fachgerichtsbarkeiten wie Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit bedeute dies im Ergebnis, dass die Gerichtsakten vom Prozessgegner verwahrt würden.

Sexualstrafrecht I: Die taz (Heide Oestreich) berichtet über die Forderung von Grünen und Linken, den Vergewaltigungsparagrafen zu verschärfen. Künftig müsse gelten "Nein heißt Nein". Bundesjustizminister Heiko Maas hält die jetzige Regelung für ausreichend. Grund für den Vorstoß sei die restriktive Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Ausnutzen einer schutzlosen Lage" durch den Bundesgerichtshof.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2014: Kleiner König Gauck – Limperg neue Präsidentin des BGH – Korruption und FIFA . In: Legal Tribune Online, 11.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12222/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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