Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2014: Kleiner König Gauck – Limperg neue Präsidentin des BGH – Korruption und FIFA

11.06.2014

Justiz

StA Bochum – Schienenkartell: Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen 14 Manager von Voestalpine und Thyssen-Krupp vor dem Landgericht Bochum ("Schienenkartell") hat die Staatsanwaltschaft Bochum den Telekom-Vorstand Thomas Kremer als Zeugen vernommen, berichtet das Handelsblatt (Martin Murphy). Kremer sei bei Thyssen-Krupp bis Juni 2012 für Compliance zuständig gewesen. Das Protokoll der beinahe dreistündigen Vernehmung, das dem Handelsblatt vorliege, sei ein Dokument von Kremers vollständiger Ahnungslosigkeit.

Die taz (Hermannus Pfeiffer) bringt einen Überblick über große aufgedeckte Kartellfälle der letzten Jahre. Für den Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, seien die hohen verhängten Bußgelder der letzten Jahre ein ermutigendes Zeichen.

StA Erfurt – Buchversandhändler: Die SZ (Cornelius Pollmer) berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen zwei Buchversandhändler. Die beiden stehen im Verdacht, bis zu 400 Schulen und Schulfördervereine in Thüringen bestochen zu haben. Im Gegenzug für Schulbuchbestellungen soll es Spenden gegeben haben. Ein Schaden von 100.000 Euro stehe im Raum.

EuGH zu Schadenersatz nach Absprachen: Der Europäische Gerichtshof hat die zivilrechtliche Haftung aufgrund von Kartellverstößen erheblich erweitert. Wie die FAZ (Rechtsanwälte Maxim Kleine/Daniel Dohrn) auf ihrer Recht-Seite berichtet, steht dem Käufer einer Ware ein Schadenersatzanspruch gegen Mitglieder eines Kartells auch dann zu, wenn er die Ware bei einem unbeteiligten Dritten erwirbt. Der ursächliche Bezug zwischen Kartell und Schaden in Form einer vertraglichen Beziehung zwischen Abnehmer und Kartellmitglied ist nicht mehr erforderlich.

BGH zu Handel mit Internetadressen: Der Bundesgerichtshof hat die Inhaber von Namensrechten gestärkt, wenn diese gegen die Löschung einer Internet-Domain vorgehen, die von einem Domainhändler "auf Vorrat" registriert wurde, berichtet die FAZ (Rechtsanwältin Yvonne Draheim) auf ihrer Rechtseite. Im konkreten Fall kann der Saarländische Rundfunk die Löschung der Domain "sr.de" verlangen. Vom bürgerlichen Namensrecht sei auch ein Unternehmensname einschließlich seiner Abkürzung erfasst. Dies sei die erste direkte Anwendung des § 12 Bürgerliches Gesetzbuch auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juni 2014: Kleiner König Gauck – Limperg neue Präsidentin des BGH – Korruption und FIFA . In: Legal Tribune Online, 11.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12222/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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