Weitere Themen – Recht in der Welt
Schweiz – wohl kein NSU-Prozess: Die FAZ (Jürgen Dunsch) rechnet mit einer Einstellung der Ermittlungen der schweizerischen Behörden im Zusammenhang mit dem NSU. Die Ermittlungen gegen zwei Schweizer, die den deutschen Rechtsterroristen eine Waffe beschafft haben sollen, hätten keine hinreichenden Beweise erbracht.
USA – Steuerabkommen mit EU-Staaten: Die SZ (Cerstin Gammelin) erläutert, wie die USA mittels des Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA) und Verhandlungen die EU-Staaten zum Abschluss von Abkommen zur Steuerfluchtbekämpfung mittels Datenaustausches drängen.
China – Ex-Minister angeklagt: In China ist der ehemalige Eisenbahnminister Liu Zhijun wegen Korruption und Machtmissbrauchs angeklagt worden, meldet die SZ. Der Fall gelte als Test für die Entschlossenheit der Regierung bei der Korruptionsbekämpfung.
Frankreich – Bomben-T-Shirt: In Paris ist eine Mutter freigesprochen worden, die ihrem dreijährigen Sohn zum Vorschulbesuch ein T-Shirt mit den Aufdrucken "Ich bin eine Bombe" und "Jihad, geboren am 11. September" angezogen hatte. Es sei nicht nachweisbar, dass die Frau mit dem T-Shirt ein Verbrechen habe verherrlichen wollen – ihr Sohn heiße Jihad und sei am 11. September geboren, so das Gericht laut spiegel.de.
Sonstiges
Russland verletzt UN-Resolution: Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum weist in einem Gastbeitrag für die SZ eindringlich darauf hin, dass Russland mit seinem Vorgehen gegen Nichtregierungsorganisationen eine Menschenrechts-Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1998 verletze. Diese damals von Russland unterstützte Resolution garantiere unter anderem ausdrücklich das Recht, Mittel für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zu erbitten.
Oben-ohne-Protest: Im Interview mit lto.de (Ludwig Hogrebe) erläutert die Strafrechtswissenschaftlerin Gabriele Kett-Straub anlässlich des Oben-ohne-Protests der Gruppe Femen gegen Wladimir Putin auf der Messe Hannover die Straftatbestände der Erregung öffentlichen Ärgernisses und des Exhibitionismus in Deutschland – wobei letzterer nur für Männer gelte.
Das Letzte zum Schluss
Schadensersatz für Körbchengröße: Eine schwedische Damenwäsche-Kette ist zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden, weil das Unternehmen seine Mitarbeiterinnen dazu angehalten hatte, ihre Körbchengröße auf ihrem Namensschild anzugeben. Die Praxis des Unternehmens sei sexuell diskriminierend und verletze die Mitarbeiterinnen in ihrer Würde, so das Gericht laut spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/thd
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 11. April 2013: Rechtsextreme Gefangenenhilfe – Verfassungsrichter will Prozessrechtsreform – Schadensersatz für Körbchengröße . In: Legal Tribune Online, 11.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8501/ (abgerufen am: 19.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag