Die juristische Presseschau vom 11. April 2013: Rechtsextreme Gefangenenhilfe – Verfassungsrichter will Prozessrechtsreform – Schadensersatz für Körbchengröße

11.04.2013

Weitere Themen – Justiz

BGH zu Musiklehrer-Kündigung: Einem Mieter, der ohne Zustimmung seines Vermieters in der Wohnung Musikunterricht gibt, darf wegen Überschreitung der üblichen Wohnnutzung gekündigt werden. Das hat am gestrigen Mittwoch der Bundesgerichtshof entschieden, meldet die SZ. Auch auf lto.de findet sich eine kurze Meldung.

BGH zu Mietbürgschaften: Wer für einen Mieter bürgt, haftet unbegrenzt für dessen Miete – und nicht etwa nur für drei Monatsmieten, die Obergrenze für Mietkautionen. Dies hat nach Meldungen von SZ und lto.de der Bundesgerichtshof entschieden.

BGH zu "Ready To Fuck": Die Wortfolge "Ready To Fuck" ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wegen Verstoßes gegen die guten Sitten keine eintragungsfähige Marke, so internet-law.de (Thomas Stadler).

BFH zu Bankenhaftung: Bankmanager haften dem Fiskus nicht für mutmaßlich entgangene Steuern aus anonymen Kapitaltransfers ihrer Bankkunden. Die bloße Tatsache eines anonymen Kapitaltransfers reiche nicht, um mit hinreichender Überzeugung von einer Steuerhinterziehung ausgehen zu können, so der Bundesfinanzhof laut FAZ (Joachim Jahn). In dem Fall wussten die Steuerbehörden von anonymen Kapitaltransfers, hatten aber teilweise die dahinter stehenden Anleger nicht ermitteln können und dafür die Bank in Haftung genommen. Auch lto.de berichtet.

BVerwG zu Tiefflügen: Anerkannten Naturschutzverbänden muss vor der Genehmigung von Tiefflügen der Bundeswehr über Schutzgebieten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, wenn diese zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Das hat laut einer Meldung von lto.de das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

VG Oldenburg zu Kamera-Attrappen: Ausgeschaltete Überwachungskameras oder Kamera-Attrappen fallen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz und damit nicht in die Zuständigkeit der Datenschutzbehörden. Gegen den bloßen Eindruck von Überwachung müssten sich Betroffene vor Zivilgerichten zur Wehr setzen, so das Gericht laut lawblog.de (Udo Vetter).

LG Düsseldorf zu Vestcorp: Das Landgericht Düsseldorf hat eine vom Vorstand des Beteiligungsunternehmens Vestcorp einberufene Hauptversammlung verboten. Die untersagte Versammlung hätte einer von einem Minderheitenaktionär durchgesetzten Hauptversammlung zuvorkommen sollen. Hintergrund seien Vorwürfe um illegale Machenschaften des Vorstands und des Aufsichtsrats, berichtet die FAZ (Joachim Jahn).

AG Lüneburg zu Schotter-Aufruf: Jan van Aken, Bundestagsabgeordneter der Linken, ist vom Amtsgericht Lüneburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in den Augen des Gerichts zum "Schottern" und damit öffentlich zu einer Straftat aufgerufen hat. Der Abgeordnete habe das Urteil auf seiner Website veröffentlicht, meldet die taz.

AG Dresden zu Funkzellenabfrage: netzpolitik.org veröffentlicht einen Beschluss des Amtsgerichts Dresden, in dem dieses die massenhafte Funkzellenabfrage anlässlich der Nazi-Demonstration in Dresden im Februar 2011 für rechtmäßig erklärte – es bestätige damit seine Rechtsprechung auch gegenüber verfassungsrechtlich besonders geschützten Abgeordneten.

NSU-Prozess – Medienöffentlichkeit: Wie die SZ meldet, hat der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl, sein Vorgehen bei der Vergabe der Presseplätze in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Er habe sich mangels alternativer sachlicher Differenzierungskriterien für das neutrale Verteilungsprinzip der Gleichbehandlung aller Medien entschieden. Mehrere "Pannen" bei der Information der Medienvertreter ergäben sich laut spiegel.de hingegen aus der Stellungnahme der Pressesprecherin des Gerichts.

Max Steinbeis (verfassungsblog.de) versucht sich dagegen in einer medientheoretisch informierten Antwort auf die Frage, warum das Gericht so agiert, wie es agiert.

NSU-Prozess – die Mitangeklagten: Die Zeit (Christian Fuchs/Daniel Müller; Özlem Topçu) portraitiert in einem dreiseitigen Dossier André Eminger und Carsten S., die beiden Mitangeklagten von Beate Zschäpe.

OLG Frankfurt – Verbreitung von Kinderpornografie durch Verteidiger: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Hauptverhandlung gegen einen Strafverteidiger eröffnet, der seinem wegen Besitzes von Kinderpornographie angeklagten Mandanten die gesamte Ermittlungsakte mitsamt der kinderpornographischen Bilder überlassen hatte. lawblog.de (Udo Vetter) berichtet ausführlich und rechnet mit einer Verurteilung.

Wulff-Ermittlungen: Die SZ (Hans Leyendecker) gibt einen Einblick in den "Ermittlungsexzess" gegen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff. Das Wort sei angesichts der erfolgten Ausforschungen keine "bösartige Schmähkritik, sondern eine Zustandsbeschreibung". Christian Bommarius (FR) hofft denn auch darauf, dass das Gericht eine mögliche Anklage gar nicht erst zulässt.

Als "besonnen" portraitiert die FAZ (Robert Von Lucius) dagegen den hannoverschen Oberstaatsanwalt Clemens Einterbäumer, der für das Verfahren zuständig ist.

KG Berlin – Prozess gegen mongolischen Agenten: Vor dem Berliner Kammergericht soll am heutigen Donnerstag die Hauptverhandlung gegen den mongolischen Ex-Agenten Bat Khurts wegen Verschleppung und gefährlicher Körperverletzung beginnen, berichtet die SZ (Christoph Giesen). Allerdings sei fraglich, ob der Angeklagte sich dem Prozess stellen werde. Er war 2011 vom Bundesgerichtshof nach Auslieferung aus Großbritannien mangels dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt worden und in die Mongolei zurückgekehrt.

AG Vechta – Dioxinskandal: Die SZ (Charlotte Frank) berichtet vom ersten Verhandlungstag im Dioxinskandal-Prozess vor dem Amtsgericht Vechta. Angeklagt seien zwei Mitarbeiter eines Futtermittelvertriebs, die verseuchtes Futtermittel auch dann noch weiterverkauft haben sollen, als sie von der Kontamination schon wussten. Es sei "vieles zum Kopfschütteln" in diesem Prozess, nicht zuletzt bestehe der Verdacht, dass hier "nur Bauernopfer" vor Gericht stünden – die Ermittlungen gegen die Manager des Fettherstellers Harles und Jentzsch, von dem das verseuchte Fett ursprünglich stammte, seien mittlerweile eingestellt.

Klagen auf Kita-Plätze: Die taz (Simone Schmollack) liefert einen "Faktencheck", was beim ab 1. August möglichen Einklagen eines Kita-Platzes zu beachten ist.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. April 2013: Rechtsextreme Gefangenenhilfe – Verfassungsrichter will Prozessrechtsreform – Schadensersatz für Körbchengröße . In: Legal Tribune Online, 11.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8501/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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