Die juristische Presseschau vom 11. März 2015: Edathy und die Kinderfeuerwehr – Demo gegen Justiz in Siegen – ein Tag straffreie Drogen in Irland

11.03.2015

Justiz

Demo gegen Justiz in Siegen: In Siegen demonstrierten 600 Bürger gegen Justizwillkür, berichtet Bild (Frank Schneider). Anlass war der Freispruch für einen Richter, den zwei Polizisten angezeigt hatten, weil er mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren sein soll. Nach dem Freispruch erhob die Polizei Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den freisprechenden Richter. Das Verfahren wurde aber eingestellt, was ebenfalls die Proteste befeuerte.

BSG zu Teilhabepaket: Der Bund hat den Ländern im Jahr 2012 rund 700 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit diese ein Teilhabepaket für sozial schwache Kinder (z.B. für Nachhilfekosten und die Mitgliedschaft in Sportvereinen) finanzieren können. Da 284 Millionen Euro von den Ländern nicht abgerufen wurden, verrechnete die Bundesregierung dies im nächsten Jahr. Gegen die Verrechnung klagten die Länder NRW, Niedersachsen und Brandenburg erfolgreich beim Bundessozialgericht, melden die FAZ (Joachim Jahn) und lto.de.

OLG Köln - Helmut Kohl: Der Ex-Kanzler wird mit seiner Klage gegen das Buch "das Vermächtnis" vermutlich auch beim Oberlandesgericht Köln Erfolg haben. Das prognostiziert die SZ (Bernd Dörries) nach der mündlichen Verhandlung. Kohl-Biograf Heribert Schwan habe mit der Verwertung alter Tonbänder wohl Vertragsbruch begangen. Möglicherweise dürfen alle 115 von Kohl beanstandeten Zitate nicht mehr verbreitet werden. Das OLG würde damit sogar über das Urteil des Landgerichts Köln hinausgehen, das immerhin ein Dutzend Zitate für zeitgeschichtlich relevant hielt.

LG Köln - Werbeblocker: Der Axel-Springer-Verlag klagt gegen den Hersteller der Werbeblock-Software Adblock plus, die Werbung auf Webseiten erkennt und ausblendet. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Köln, über die die SZ (Jannis Brühl) berichtet, zeichnet sich eine Niederlage für Springer ab. Das Gericht werde wohl nicht generell verbieten, Werbung auf Springer-Webseiten zu blockieren. Allerdings hielten es die Richter "in hohem Maße wettbewerbsrechtlich für bedenklich", ausgewählte Werbung von extra zahlenden Werbekunden doch zuzulassen.

ArbG Braunschweig - befristete Arbeitsverträge: Das Arbeitsgericht Braunschweig hat schon vor einem Jahr dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 14 Absatz 2 Satz 2 des "Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" gegen das Grundgesetz verstößt. Darauf weist blog.beck.de (Christian Rolfs) hin. Nach der angegriffenen Vorschrift ist die Befristung eines Arbeitsvertrags bis zu zwei Jahren möglich, außer es gab "zuvor" schon einmal einen befristeten Vertrag mit diesem Arbeitgeber. Das BAG hatte 2011 entschieden, dass "zuvor" nur die letzten drei Jahre meine, das ArbG Braunschweig teilt diese einschränkende Auslegung aber nicht und hält die Vorschrift deshalb für verfassungswidrig.

Rechnungshof und Wulff-Ermittlungen: Der niedersächsische Landesrechnungshof hat die Anregung eines Bonner Anwalts abgelehnt, die angeblich "exzessiven" Ermittlungen im Korruptionsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff zu untersuchen, meldet lto.de. Der Rechnungshof will aber überlegen, ob eine generelle Überprüfung der Arbeitsweise und Ressourcenplanung der Staatsanwaltschaften angebracht ist.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. März 2015: Edathy und die Kinderfeuerwehr – Demo gegen Justiz in Siegen – ein Tag straffreie Drogen in Irland . In: Legal Tribune Online, 11.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14905/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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