Vorwurf der Haushaltsuntreue: Rechnungshof will Wulff-Ermittlungen nicht prüfen

10.03.2015

Der niedersächsische Landesrechnungshof lässt die Akte Wulff geschlossen. Erneut lehnt er den Antrag eines Bonner Anwalts auf eine Überprüfung des Ermittlungsaufwandes der Staatsanwaltschaft ab. Einem Einzelfall wie diesem nachzuspüren, sei nicht sinnvoll. Möglicherweise wolle man sich aber der Arbeitsweise sämtlicher Staatsanwaltschaften widmen.

Der niedersächsische Landesrechnungshof sieht von einer Überprüfung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff ab. "Wir werden den Fall nicht prüfen", sagte dessen Präsident Richard Höptner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Damit weist der Rechnungshof bereits zum zweiten Mal einen entsprechenden Antrag des Bonner Anwalts und früheren Vize-Chefs des Präsidialamtes Gernot Fritz zurück. Dieser hatte die Überprüfung gefordert, weil die "exzessiven Ermittlungen" nach seiner Ansicht in keinem Verhältnis zum Vorwurf der Vorteilsnahme in Höhe von 753 Euro stünden.

Fritz hatte in seinem Antrag moniert, obwohl es bei den Korruptionsermittlungen "um zeitlich, örtlich und sachlich sehr eng begrenzte Tatvorwürfe ging", habe eine 28-köpfige Ermittlungsgruppe, bestehend aus vier Staatsanwälten und 24 Beamten des Landeskriminalamtes, 14 Monate gegen Wulff ermittelt. Bundesweit und international seien 93 Zeugen befragt und eine Million Daten ausgewertet worden. Er vermute, die Staatsanwaltschaft habe durch den betriebenen Aufwand den Straftatbestand der Haushaltsuntreue nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch verwirklicht. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Vorprüfung statt Ermittlungen

"Entscheidend ist nicht, was am Ende einer Ermittlung herauskommt, sondern wie man in sie hineingeht", begründete Höptner nun die Ablehnung. Aus diesem Grund mache es aus Sicht des Landesrechnungshofes keinen Sinn, sich einen einzelnen Fall anzusehen. Stattdessen werde der Landesrechnungshof nun schauen, ob eine generelle Überprüfung der Arbeitsweise und Ressourceneinplanung der Staatsanwaltschaften angebracht sei. Dazu solle es aber zunächst Vorprüfungen geben. Wenn sich ein Ansatz finde, könnten frühstens Ende des Jahres oder Anfang 2016 die Staatsanwaltschaften im Gesamten ein Fall für die Rechnungsprüfer werden.

Wulff war vor rund einem Jahr vom Landgericht Hannover vom Vorwurf der Korruption freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, sich von einem befreundeten Geschäftsmann zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen haben zu lassen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Vorwurf der Haushaltsuntreue: Rechnungshof will Wulff-Ermittlungen nicht prüfen . In: Legal Tribune Online, 10.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14902/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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