Die juristische Presseschau vom 9. November 2012: Zschäpe wird angeklagt – Peta-Kampagne bleibt verboten – Polizisten nehmen Pfandflaschen

09.11.2012

Es wurde viel spekuliert, jetzt ist sie da: Die Bundesanwaltschaft hat die Anklageschrift gegen Beate Zschäpe vorgelegt und dabei Entschlossenheit gezeigt. Außerdem geht es in der Presseschau heute um Sicherungsverwahrung, Korruptionsbekämpfung, eine verbotene Tierrechts-Kampagne – und Polizisten, die mal eben die Pfandflaschen wegbringen.

Anklage gegen Zschäpe: Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht München Anklage gegen Beate Zschäpe erhoben. Sie soll ein gleichberechtigtes Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gewesen sein, ihr wird die Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen in Köln und 15 bewaffneten Raubüberfällen vorgeworfen. Weil sie die Wohnung der Gruppe in Zwickau in Brand gesteckt habe, nachdem ihre Komplizen tot aufgefunden worden waren, wirft ihr die Bundesanwaltschaft auch Brandstiftung und versuchten Mord an der Nachbarin und zwei Handwerkern vor. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Unterstützer des NSU angeklagt. Der Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 beginnen. Einen Überblick geben die SZ (Wolfgang Janisch/Tanjev Schultz) und die taz (Christian Rath).

Die SZ (Hans Leyendecker) erläutert, welche Fragen bei den Ermittlungen offen blieben, so vor allem das Motiv für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter. Die FTD (Johannes Wendt) porträtiert den Kölner Anwalt Wolfgang Heer, der Zschäpe vertritt. Den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellt die SZ (Christian Rost) vor.

Heribert Prantl (SZ) lobt die Anklageschrift als "eine ernste, strenge, klare und entschiedene juristische Bewertung der rechtsextremistischen Verbrechen". Vor Gericht werde es nun darauf ankommen, ob Zschäpe eine Mittäterschaft nachgewiesen werden kann. Wolf Schmidt (taz) ist der Ansicht, dass viele Fragen nur aufgeklärt werden können, wenn Zschäpe ihr Schweigen bricht.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Filmemacher als Richter: Martina Knoben (SZ) kann sich den Filmemacher Andreas Dresen gut als Richter am brandenburgischen Verfassungsgericht vorstellen: "Dresen als Laienrichter – ja, das passt". Die Landtagsfraktion der Linken hat Dresen als Nachfolger des Verfassungsrichters Jes Möller vorgeschlagen, am kommenden Mittwoch soll er gewählt werden.

Zwangsbehandlung psychisch Kranker: Nachdem der Bundesgerichtshof im Juni die Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen für unzulässig erklärt hatte, will die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen. Das berichtet die SZ (Nina von Hardenberg).

Sicherungsverwahrung: Die Welt (Miriam Hollstein) schildert den Unmut der Länder über die Reform der Sicherungsverwahrung. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll, die Länder sehen in der Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung jedoch eine Sicherheitslücke.

Korruptionsbekämpfung. Nach Informationen der FTD (Claudia Kade) hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Fraktionen aufgefordert, die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung umzusetzen. In einem Positionspapier habe er vorgeschlagen, das Verbot der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. November 2012: Zschäpe wird angeklagt – Peta-Kampagne bleibt verboten – Polizisten nehmen Pfandflaschen . In: Legal Tribune Online, 09.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7502/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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