Die juristische Presseschau vom 8. November 2013: Asylrecht für Homosexuelle – Zivilbeamte ohne Schlapphut – Abmahn-Anwälte und Altfälle

08.11.2013

Und das ist auch gut so: Der EuGH stärkt die Rechte von schwulen und lesbischen Flüchtlingen - wer in seinem Herkunftsland nicht offen homosexuell leben kann, genießt Schutz vor Verfolgung. Außerdem in der Presseschau: Snowden wäre in Deutschland sicher, Zivilbeamte müssen sich zeigen, Gesetz gegen Abmahn-Anwälte soll in Altfällen greifen - und Starallüren, die nur Ärger bringen.

Thema des Tages

EuGH zu Homosexualität als Asylgrund: Der Europäische Gerichtshof hat das Asylrecht von Schwulen und Lesben gestärkt. Auf Vorlage eines niederländischen Gerichts bestätigten die Luxemburger Richter, dass Homosexuelle grundsätzlich Schutz vor Verfolgung genießen  - sie bilden eine "soziale Gruppe" im Sinne der EU-Richtlinie zum Schutz von Flüchtlingen. Dabei sei ihnen nicht zuzumuten, dass sie ihre sexuelle Orientierung in ihrem Herkunftsland geheim halten, um Verfolgung zu entgehen. Allerdings sei eine Verfolgung nicht schon dann anzunehmen, wenn Homosexualität verboten ist, sondern erst, wenn tatsächlich Strafen drohen. In den konkreten Fällen ging es um drei Männer aus Uganda, Sierra Leone und dem Senegal, denen Haftstrafen von mehrern Jahren bis zu lebenslänglicher Haft drohten. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) und die FAZ (Helene Bubrowski).

Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) erläutert die Entscheidung und fügt an, er halte die Idee, Verfolgten eine Änderung ihres Verhaltens nahe zu legen für "unfassbar niederträchtig". Auch Wolfgang Janisch (SZ) betont in seinem Kommentar, die Lektion aus Luxemburg laute "Freiheit ist keine Freiheit, wenn sie nicht offen gelebt werden darf". Carsten Luther (zeit.de) begrüßt die Entscheidung, weist aber darauf hin, dass Schwule und Lesben oft von nichtstaatlichen Akteuren verfolgt werden – in diesen Fällen Asyl zu erhalten sei zwar möglich, aber im Einzelfall weiterhin schwierig.

Rechtspolitik

Aufenthaltsrecht für Lampedusa-Flüchtlinge: Seit Monaten fordert eine Gruppe von Flüchtlingen, die aus Lampedusa nach Hamburg gekommen sind, ein Bleiberecht. spiegel.de (Maximilian Popp/Carolin Wiedemann) erklärt die rechtlichen Möglichkeiten des Hamburger Senats. Statt mit Polizeikontrollen und Abschiebungen zu reagieren, könne der Senat auch "Mut beweisen" und allen Mitgliedern der Gruppe ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen gewähren.

Auslieferungsabkommen im Snowden-Fall: Heribert Prantl (SZ-Feuilleton) kritisiert die "Hasenherzigkeit" deutscher Politiker, die behaupten, der Whistleblower Edward Snowden wäre in Deutschland nicht sicher. Deutschland könne eine Auslieferung nach dem deutsch-amerikanischen Auslieferungsabkommen ablehnen, wenn es sich aus deutscher Sicht um politische Straftaten handele – dazu gehörten insbesondere "klassische Staatsschutzdelikte" wie Spionage, Hochverrat und Landesverrat.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. November 2013: Asylrecht für Homosexuelle – Zivilbeamte ohne Schlapphut – Abmahn-Anwälte und Altfälle . In: Legal Tribune Online, 08.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9986/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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