Die juristische Presseschau vom 8. November 2013: Asylrecht für Homosexuelle – Zivilbeamte ohne Schlapphut – Abmahn-Anwälte und Altfälle

08.11.2013

Justiz

OLG München – Zeugenvernehmung im NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat der Vorsitzende Richter Götzl den ehemaligen Besitzer eines rechten Szeneladens, Frank L., vernommen. spiegel.de (Julia Jüttner) schildert die Auseinandersetzung Götzls mit dem offenbar unwilligen und "maulfaulen" L. teilweise wörtlich.

VG Göttingen zu Zivilbeamten: In Niedersachsen müssen sich Zivilbeamte der Polizei bei Demonstrationen gegenüber der Versammlungsleitung zu erkennen geben. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen, nachdem ein Mitglied einer Anti-Atom-Initiative gegen die Polizeidirektion geklagt hatte. Die taz (Reimar Paul) berichtet.

VG Stuttgart zu Tantra-Massagen: Eine Stuttgarter Tantra-Masseurin muss – ebenso wie Bordellbetreiber oder Swinger-Clubs – eine Steuer für sexuelle Vergügungen zahlen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage der Masseurin ab, ließ aber die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu, meldet lawblog.de (Udo Vetter).

LG Mosbach – Hochstapler-Prozess: spiegel.de (Frank Patalong) berichtet von einem Prozess gegen einen Mann, der sich unter anderem als Prinz, Weltbank-Besitzer und Vertrauter von Barack Obama und Angela Merkel ausgegeben haben soll. Während in der langen Liste der ihm vorgeworfen Straftaten solche Hochstapeleien "einen gewissen Charme" haben könnten, gehe es jedoch auch um ernste Vorwürfe wie Vergewaltigung und die versuchte Entführung eines Jungen. Auch Die Welt (Hannelore Crolly) berichtet.

Abmahnkosten in Altfällen: Gilt die im Oktober eingeführte Deckelung von Anwaltskosten bei Abmahnverfahren auch für Altfälle? Während das Amtsgericht München und das Amtsgericht Hamburg hier offenbar unterschiedliche Rechtsansichten vertreten, plädiert Thomas Stadler (internet-law.de) für eine Anwendung auf anhängige Verfahren  – das ergebe sich aus der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für die anzuwendenen Rechtsnormen die Urteilsverkündung der maßgebliche Zeitpunkt ist.

Anwalt für Banker: Das Handelsblatt (Peter Köhler) stellt in einem kurzen Porträt den Rechtsanwalt Peter Rölz vor, der die zuletzt gekündigten Commerzbank-Vorstände Jochen Klöges und Ulrich Sieber, sowie weitere Banker vertritt. Rölz, der die Frankfurter Abteilung der Sozietät Ulrich Weber & Partner aufbaute, gelte in Fachkreisen als "extrem unangenehm für die Gegenseite".

Anwalt mit Schockwerbung: Im Karriere-Teil von spiegel.de (Dietmar Hipp) geht es um den Fall des nordrhein-westfälischen Rechtsanwalts, der mit Schockbildern auf Tassen für seine Kanzlei wirbt. Die Rechtsanwaltskammer hatte die Werbung untersagt, nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. November 2013: Asylrecht für Homosexuelle – Zivilbeamte ohne Schlapphut – Abmahn-Anwälte und Altfälle . In: Legal Tribune Online, 08.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9986/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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