Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2014: BGH lässt widerrufen – Mietkaution unantastbar – Gericht stürzt Premierministerin

08.05.2014

Der BGH erlaubt den Widerruf von Lebensversicherungspolicen auch Jahre nach deren Abschluss. Außerdem in der Presseschau: OECD-Steuerabkommen unterzeichnet, EuGH weitet Grundrechtsschutz aus, BGH zu unantastbarer Mietkaution, thailändisches Gericht stürzt Regierungschefin und ein Mechatroniker, der Strafverteidiger spielt.

Thema des Tages

BGH zum Widerruf von Lebensversicherungen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kunden von Lebensversicherungen ihre Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 auch Jahre später noch widerrufen können, wenn sie beim Abschluss nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Die für Verträge dieses Zeitraums geltende Einjahresfrist für den Widerruf war europarechtswidrig; das hatte der Europäische Gerichtshof im Dezember 2013 entschieden. Allerdings müssten sich die Versicherten bei der Rückabwicklung den Wert des bestehenden Versicherungsschutzes anrechnen lassen, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch/Herbert Fromme). Die Badische Zeitung (Christian Rath) zeichnet den Marsch des schwäbischen Klägers Walter Endress durch die Instanzen nach. Auch das Handelsblatt (Ozan Demircan) berichtet.

Michael Fabricius (Welt) erinnert daran, dass das Urteil nur "vermeintlich verbraucherfreundlich" sei: Unter dem Ausstieg Einzelner aus Versicherungsverhältnissen habe "die verbliebene Versichertengemeinde" zu leiden, die um einen Teil ihrer Rendite gebracht werde.

Rechtspolitik

Steuerdatenabgleich: Insgesamt 46 Staaten haben das von der OECD initiierte Abkommen zum Steuerdatenabgleich unterzeichnet. Die SZ (Charlotte Theile) stellt das Abkommen noch einmal vor und gibt im Frage-Antwort-Stil einen Überblick über dessen Regelungen.

Bastian Brinkmann (SZ) gehen die Regelungen nicht weit genug. Wegen der für den Datenaustausch erforderlichen Infrastruktur sieht er insbesondere Entwicklungsländer benachteiligt, deren "korrupte Eliten" ihre Gelder ins Ausland transferierten.

Schneller Abschiebehaft: Wie die SZ (Roland Preuss) berichtet, hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach dem Asylbewerber künftig schneller in Abschiebehaft kommen können. So soll es künftig schon ausreichen, dass Flüchtlinge unter Umgehung der Grenzkontrollen eingereist sind, Ausweispapiere vernichtet haben oder im Asylantrag "eindeutig unstimmige oder falsche Angaben" gemacht haben. Dies seien Anhaltspunkte für "Fluchtgefahr". Zudem sollen Einreise- und Aufenthaltsverbote ermöglicht und Ausweisungen Straffälliger erleichtert werden.

Raubkunstgesetz: Vor dem Hintergrund des Todes von Cornelius Gurlitt fordert Susanne Schreiber (Handelsblatt) den Erlass eines Raubkunstgesetzes. Der Fall Gurlitt habe gezeigt, dass die Frage der Restitution von Raubkunst einer gesetzlichen Regelung bedürfe.

US-EU-Handelsabkommen: Im Interview mit der Zeit (Matthias Nass/Petra Pinzler) verspricht der US-Unterhändler Michael Froman, dass das geplante Handelsabkommen TTIP weder Arbeitnehmerrechte noch Umweltgesetze gefährde. Daneben könne es als Modellabkommen neue Standards beim umstrittenen Investitionsschutz setzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2014: BGH lässt widerrufen – Mietkaution unantastbar – Gericht stürzt Premierministerin . In: Legal Tribune Online, 08.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11902/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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